Fahren ohne Türen

Diskutiere Fahren ohne Türen im Wrangler Archiv Forum im Bereich Wrangler Forum; Jepp!! das sehe ich genau so! entweder wollen sie die an den allerwertesten kriegen oder nicht. wenn ja dann laß den grünen Spezialisten mal...
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DieTerMiete

DieTerMiete

... ich hab doch auch keine Ahnung.
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[...]Und ein Mitglied der
Rennleitung ist noch lange kein Experte für Homologation und Sicherheit.... :shocked:
[...]
Jepp!! das sehe ich genau so!
entweder wollen sie die an den allerwertesten kriegen oder nicht. wenn ja dann laß den grünen Spezialisten mal machen. :wave:

Gruß Chriss
 
Jörg

Jörg

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Qherbert
wo hast denn das rausgelesen, ich hab nachgelesen das steht so sicher nicht drin.

herbert
Zu Windschutzscheibe
In der StVZO ist in keiner Weise geregelt, dass die Windschutzscheibe nicht umgelegt werden darf. Mit dem Windschutz als solches kann sicher nicht argumentieren, da z.B. bei Motorradhelmen auch keine Regelung zur Benutzung oder zum Vorhandensein eines Visiers besteht. In der StVZO ist im §40 zur Windschutzscheibe folgendes geregelt:

§40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben

(1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.

(2) Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, dass ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird.

(3) Dreirädrige Kleinkrafträder und dreirädrige oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Führerhaus nach § 30a Abs. 3 müssen mit Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Also Scheibe darf umgelegt werden wenn nicht durch Schrauben fest oder durch Schein auf Geländefahrt beschränkt.

Zu Sicherungsketten ist in der StVZO §35e (Türen) nichts geschrieben. Es gibt also keinen Grund, Türketten zu benutzen.
Einzige Ausnahme hierbei: Sollten die Sicherungsketten im Fahrzeugschein erwähnt sein, müssen sie selbstverständlich auch benutzt werden!

Dies ist aber beim Jeep so eine Sache weil Abnahme mit Türn :shocked:
 
steelhorse

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Zu Windschutzscheibe
In der StVZO ist in keiner Weise geregelt, dass die Windschutzscheibe nicht umgelegt werden darf. Mit dem Windschutz als solches kann sicher nicht argumentieren, da z.B. bei Motorradhelmen auch keine Regelung zur Benutzung oder zum Vorhandensein eines Visiers besteht. In der StVZO ist im §40 zur Windschutzscheibe folgendes geregelt:

§40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben

(1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.

(2) Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, dass ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird.

(3) Dreirädrige Kleinkrafträder und dreirädrige oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Führerhaus nach § 30a Abs. 3 müssen mit Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Also Scheibe darf umgelegt werden wenn nicht durch Schrauben fest oder durch Schein auf Geländefahrt beschränkt.

Zu Sicherungsketten ist in der StVZO §35e (Türen) nichts geschrieben. Es gibt also keinen Grund, Türketten zu benutzen.
Einzige Ausnahme hierbei: Sollten die Sicherungsketten im Fahrzeugschein erwähnt sein, müssen sie selbstverständlich auch benutzt werden!

Dies ist aber beim Jeep so eine Sache weil Abnahme mit Türn :shocked:

Oh Gott!

die vierte Seite zu einem Thema, das keins ist.

Und dann noch das halbe Gesetzbuch sauber runtergeschrieben.

Sacht mal Leute, versprecht ihr, daß ihr wieder normal werdet, wenn´s kühler wird???

Oder sind diese Hitzeschäden nichr mehr zu reparieren?

Max
 
Butch

Butch

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Ich hab nur immer Bedenken wenn ich ohne Türen fahre daß ich noch mehr auffalle und die Grünweißen dann wissen wollen ob alle anderen Änderungen auch brav eingetragen sind. Und dann hätte ich wirklich ein Problem. :wave:

... glaubst du wirklich, daß du einen TÜVler findest der dir einträgt: die Türen dürfen in der Garage stehen :shocked: :wave:
 

Eagle Eye

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ich finde nur ständig was, wo steht: "..... wenn türen vorhanden sind, müssen sie geschlossen sein...." (während der fahrt versteht sich)

NIRGENDS steht, dass türen drin sein müssen.

zusammengefasst kann man(n) diesen fred schliessen mit dem ergebnis: TÜREN RAUS !!!

evtl. sollten hier nur noch erlebnisberichte auftauchen, wenn die grün-weissen (blau-silbernen) den einen oder die andere angehalten und verdonnert haben.

:wave:
EE


btw: wie verhält es sich eigentlich mit der heckklappe ?? muss die drin sein ?? :wave:
 
Butch

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btw: wie verhält es sich eigentlich mit der heckklappe ?? muss die drin sein ?? :wave:
meines Wissens nach:

... bei offener Ladefläche: nein, sofern die eventuelle Ladung gesichert ist.

.... bei geschlossenen Fahrzeugen muß sie drin sein und dicht, damit verhindert werden kann, daß keine Abgase ins Fahrzeuginnere gelangen :wave:
 
tino

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meines Wissens nach:

... bei offener Ladefläche: nein, sofern die eventuelle Ladung gesichert ist.

.... bei geschlossenen Fahrzeugen muß sie drin sein und dicht, damit verhindert werden kann, daß keine Abgase ins Fahrzeuginnere gelangen :wave:

Und den Abgasen kann man entgehen wenn man den Auspuff links vorm Hinterrad rausführt. :wave:
 
Gitane

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Fazit zum Thema Türen raus ist doch eigentlich:
Wir fahren ohne Türen, wenn ein Polizist mault oder droht, sagen, man möchte wissen, wo genau das steht (sich ne Kopie zukommen lassen). Wenn der Herr in Grün das sagen kann, hier posten - ansonsten business as usual ohne Türen... :wave: :wave:
Kann ja keiner kommen und behaupten, das darf man net, ohne nennen zu können, wo das steht...
 
Hawkeye

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moin die runde

sacht mal könnt Ihr lesen oder was! :wave:
klaro fahre ich ohne Türen ist mir ehrlich egal was die Rennleitung meint.
ich kann einige Kommentare hier echt nicht nachvollziehen. :wave:


Ich finde es nur schon interessant ob es ne Möglichkeit gibt die Sache Legal hinzu bekommen.
Es wird auch hier immer viel über die TÜVler gemeckert da finde ich es mal ausgesprochen Gut wenn einer der Herrn mir/uns versucht einen Weg aufzuzeigen wie das eventl. Möglich ist.

Für die die anscheinend etwas mit den AUGEN haben hier nochmal in kurzform
1. ausschlaggebend ist einzig und alleine wie die Fahrzeuge in deutschland homologisiert wurden.
2. es ist schei egal ob die Türen aus Papier, stahl usw. sind und wieviel die schützen
3. bei meiner Info geht es nur um den TJ über andere Modelle weis ich nix.
4. gebe hier lediglich die Info vom TÜV in HH Bergedorf weiter bin weder technisch oder rechtlich in der lage das zu prüfen

so das wars melde wieder wenn ich genau weis wat los ist.
viel spass noch bei zerreden
 

White_Buffalo

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Hey Falkenauge,

haste heute morgen ´nen Clown gefrühstückt ? :wave:

Ansonsten sehe ich keinen Grund hier so rumzupöbeln.... :wave:

Die meisten User hier sind sehr wohl in der Lage ihre "Lichter" zu nutzen.
Nur, wenn Du uns hier etwas erzählen willst, von Bestimmungen der Homologation
munkelst und Dich ausgerechnet noch auf einen Dir bekannten TÜV´er berufst,
ja dann darfst Du Dich nicht wundern, das manch anderer, durchaus kundiger
Jeeper eine andere Meinung vertritt.... :yes:

Ansonsten, immer schön den Kopf kühlen, bei dem Wetter.... :wub:


Gruß aus dem Moor :yes:
Micha
 
Hawkeye

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ja großer Häuptling,
entschuldige das ich es gewagt habe in deinen Jagdgründen etwas zu Posten was dir nicht paast

Sicherlich werden mich diese hilfreichen kommentare irgendwann erleuchten und auf den rechten Pfad zurück führen.

entschuldige bitte vielmals meine unwissenheit und naivität
bin nur ein blinder in einem Meer von Weissheit

huck
 

White_Buffalo

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Ich sehe schon, der Clown zum Frühstück war wohl doch sehr groß.... :wave:
 

Eagle Eye

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:wave:

lass das.

sonst wird jedes seiner postings haarklein unter die lupe genommen.

:yes: aber beim genaueren betrachten :wave: nöööö

:wub:
EE
 

jeepfürst

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wrangler yj 1991
Ich jabe den tüv süd angemailt und um beantworung dieser Frage gebeten. Werde die antwort posten.



so long
 
GerRmnn

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Hi!!
Halbtüren rein und Ruhr ist!!
Dach runter Steckfenster raus und fertig. Da kann auch kein Sheriff meckern.

Und nicht vergessen: Immer Spass inne Backen! :wave:

Grüße Gerd
 
steelhorse

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ja großer Häuptling,
entschuldige das ich es gewagt habe in deinen Jagdgründen etwas zu Posten was dir nicht paast
Ach Leute,

der Hawkeye hat doch irgendwo recht. Einerseits, weil wir (hier) unterrepräsentierten Hamburger zusammenhalten müssen.

Andererseits:
Wenn man sich diese Diskussion um nichts und wieder nichts anschaut, kann einem schon mal die Sicherung durchbrennen.

Und wenn das so ist, dann sollten erwachsene Männer nicht gleich aufjaulen, wenn es mal etwas straight geradeaus zur Sache geht. Mein Gott, wir sind hier doch nicht unter Pastorentöchtern.

Immer lieb und nett, auch wenn einem gerade nicht danach ist......wer´s mag.

Wir hier im Norden haben´s lieber hart, aber herzlich.

Hummel Hummel!!

Max
 
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