Zum Thema und ner alten Forums-floskel: Der Z1 BMW fährt auch mit eingefahrenen Türen.
Bei dem steht das ja auch in den papieren das der mit runtergelassener hose.. ähm
.. tür fahren darf
hab jetzt schon ein paar mal hier gelesen, daß es nicht erlaubt ist.
Aber wo steht, daß es verboten sein soll ???
Du weist doch hier in good ol' germany is alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist!!
Meine erfahrung is leider nich so gut. Wurde letztes jahr von der schnellstraße runtergewunken wegen kontrolle, dann wurde mir §30 fahren ohne seitliche schutzeinrichtung aufs auge gedrückt. Ich nachgeschaut.. gilt nur für lkw's also einspruch, darauf kam der nächste bescheid mit ³ 40 und dem zusatz fahren ohne kette/stange.. und vorallem aus den 15€ verwahnung wurden plötzlich 30€ und wenn ich mich recht erinnere ein punkt. Dann hab ich mal den rechtsschutz eingeschaltet und nachgebuddlt.
Der trachtenverein hatte dann beim DEKRA nachgefragt ob das fahren beim Jeep ohne türen erlaubt sein, darauf der JAsager: Ne is verboten da die Tür ein tragendes teil sei!
Ich hab mich beim Anwalt gekugelt vor lachen.
Dann hab ich mal beim TÜV fuzzi von der Firma mit den grünen federn angerufen, und der meinte.. is leider absolute grauzone dieses thema, aber er würde keine ketten eintragen.
Leider konnte ich den richter davon nicht überzeugen das es legal sei da mein wagen nur mit Stahltüren ausgeliefert worden sei. Also stofftüren seien auch nicht erlaubt.
Am schluß haben wir uns wieder auf die anfängliche verwarnung und 15€ geeinigt. Ansonsten hätte der richter ein gutachten in autrag gegeben und währe das nicht u meinen gunsten ausgefallen, dann hätte er mich an den eiern gepackt und eine wegen fahren mit erloschener betriebserlaubnis reingewürgt.
Also die Moral von der geschicht.. ihr dürft in ganz deutschland ohne türen rumfahren.. nur in Karlsruhe nicht.. da haben die spassbremsen was dagegen.
Gruß Bucc