headranger
Alla hopp dann...
Wenn man halbwegs gut formulieren kann und die betreffenden §§ des BGB zitiert, kann man das auch ganz einfach selbst machen.Das mag lediglich für den Händler bedauerlich sein, Dein Vertragspartner
aber ist nicht Berlin, sondern der Händler.
Demnach würde es mich allenfalls "nice to know" interessieren, was Berlin
für ihn hier entscheidet.
Hier musst Du: Anwalt nehmen, Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen.
Anschließend befindet sich der Händler in Verzug und muss sogar alle Deine
Anwaltskosten unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens übernehmen.
Dafür braucht man zunächst noch keinen Anwalt.
Den kann man immer noch einschalten, wenn der Geschäftspartner "mauert".
Im übrigen wollte ich mit einem Händler der mich so "vergaggeiert" ohnehin nix mehr zu tun haben.
Da bin ich persönlich sehr konsequent.
Gruß
Hans