Ich war nun gestern beim TÜV…
Was ihm nicht gefällt ist einerseits die Höhe der Anhängerkupplung (wie hier schon vermutet).
Und andererseits verlangt er ein Tachoprotokoll, um zu belegen, dass der Tacho nicht zu wenig anzeigt.
Der Rest meines Umbaus hat ihn überzeugt.
Zur AHK würde er mir auf dem Schein den Hängerbetrieb verbieten. Ich werde die AHK aber wohl zunächst abbauen, dann bleiben mir die Anhängelasten erhalten. Laut Gutachten müsste meine Kugel 12 cm tiefer liegen… Ich würde mal bei Schlachtern nach anderen AHKs suchen (meine liegt eh zu dicht am Tank) und später wieder eine montieren, die auch den Hängerbetrieb physikalisch sicher ermöglicht.
Hat jemand mal eine 2“ US-Anhängerkupplung in Deutschland eingetragen? Die bieten ja beste Möglichkeiten.
Zum Tacho muss ich jetzt eine Bude suchen, die mir Bescheinigt, dass mein Tacho weiterhin mehr anzeigt als das GPS. Rein rechnerisch darf nämlich nicht möglich sein, was in der Realität Fakt ist. Der ZG Tacho zeigt sowohl bei 225/70 als auch bei 245/75 mehr an als das GPS.
OT: Traurig finde ich, dass Prüfer und Sachverständige unendliche Zertifikate erwerben müssen und dann doch nur eintragen dürfen, was ihnen andere auf Papier ausdrucken.