Hallo Leute!
Nach meinem Rechtsverständnis (bin Versicherungsfachmann) mal ein paar Worte zu diesem beliebten (Frühlings)-Thema:
Viele von Euch haben Ihre (manchmal sogar gut begründeten) Meinungen und Rechtsauffassungen. Diese geben meiner Meinung nach aber keine klaren gesetzlich vorgeschrieben Angaben wieder, ob nun mit Türen oder ohne, oder mit welchen Türen, (Stahl, Kunststoff, Drahtgestell mit Planenstoff berzogen, Holz, Riffelblech.........usw.) , gefahren werden darf oder nicht. Die Trachtengruppe hält sich sichtlich zurück, weil sie keine eindeutigen Anweisungen und Gesetzesvorgaben haben und sich in einer "Grauzone" sehen. Solange nix passiert, ist die Welt ja auch (scheinbar) in Ordnung.
In einem sind wir uns hoffentlich ALLE einig:
Kommt es während einer Fahrt ohne Türen zu einem folgenschweren Unfall (z.B. Querschnittslähmung, Abtrennung von Gliedmaßen, Herausschleudern aus dem Fahrzeug, oder schlimmstenfalls zum Tode irgendeines Beteiligten, .... ), nehmen sich danach die Richter, die Versicherer (die eigenen und die gegnerischen) in monate-, bzw. jahrelangen Recherchen alle Zeit der Welt, um den (Un)- Fall anhand von Gutachtern, Sachverständigen, Zeugen,....o.ä. zu untersuchen.
Anhand von Computeranimationen oder auch nachgestellten Unfallszenen (mit den entsprechenden Fahrzeugen) werden alle Details beleuchtet und in Erwägung gezogen. Kommt dann irgendeiner oder mehrere dieser Herren zu dem Ergebnis, dass dieser Unfall weit weniger dramatisch ausgegangen oder gar ganz zu vermeiden gewesen wäre, wenn eine (welche auch immer) Türe im Fahrzeug eingesetzt worden wäre, wünsche ich dem Betroffenen bereits jetzt eine "gute Nacht".
Die Staatsanwaltschaft und die Versicherer legen dies dann teilweise als zumindest grobe Fahrlässigkeit aus und sind somit nicht oder nicht im vollen Umfang leistungspflichtig.
Ich selbst fahre auch teilweise ohne Türen, stets aber immer o.g. Sachverhalt im Hinterkopf.
Wie so vieles im Leben muss auch das jeder selbst verantworten und entscheiden.
Grüsse aus der Rhön!!
Ralf.