kb1089
Member
Du haftest halt als Halter. Die vorangegange Vorschrift von 1994 (ratifiziert in Deutschland 1995) sieht da auch nicht besser aus:Das wars was ? Bin heute nochmal zu Dekra gefahren und denn Gutachter das gezeigt und er sagte das das nur für autos mit ez ab 2013 gilt ! Alle autos mit ez bis 2012 haben es viel leichter ! Und wenn mich irgendein Sheriff zum Gutachter schickt komme ich eh zu Dekra wo alles mit fotos dokumentiert wurde (Aussage Gutachter) also alles easy
Bin diesen Weg gegangen weil die Angebote die ich bekommen habe (Stoßstange, winde, Einbau, Eintragung) astronomisch waren und so bin ich noch nicht mal auf die Hälfte gekommenen (von preis her)
Zitat:
2.1.1 . In dem Teil, der durch die Radialebenen 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet wird
( siehe Abbildung 1 ), muß die Gesamtbreite (q) der Radabdeckungen mindestens ausreichen,
um die Gesamtbreite des Reifens ( b ) unter Berücksichtigung der extremen Bedingungen der
Kombination Reifen/Rad, wie sie vom Hersteller und in 1.3 der Anlage zu Anhang III
angegeben sind, abzudecken. Im Fall von Zwillingsrädern ist die Gesamtbreite der beiden
Reifen zu berücksichtigen."
30 Grad vor der Radmitte ist bei dir Luftleerer Raum. = Unzulässig. Einziger Unterschied in der aktuellen Fassung und der alten ist das Wort umlaufend. Hier fehlt die Radabdeckung im genannten Bereich vollständig.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwizz-b76NeCAxW6hf0HHZKMAEkQFnoECBEQAQ&url=https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31994L0078&from=DE&usg=AOvVaw0Dnpyag03ICdPNJbqoxBkX&opi=89978449
Ich freu mich für dich das du die Eintragung hast. Ich würde aber auch wetten das du dich nicht freust, wenn einer da mit dem Rostift in dem Fahrzeugschein rummalt. Und du entscheidest da gar nix. Das Auto wird abgeschleppt und zu einem Sachverständigen geschickt den die Behörde vorsieht. Das einzige was du dann darfst ist bezahlen. Die einzige Begründung die benötigt wird zu Aberkennung der Eintragung ist der zitierte Absatz. Das wars. Deswegen haben die Buschwalker alle im Gutachten die Auflage den Spalt nach vorn zu verschließen.
Wenn der Gutachter das so genehmigen wollte wie es auf dem Bild zu sehen ist würde da stehen: *"Seilwindenträger..... i.v.m. Kotflügelverbreiterungen XYZ"*
Rechtssicher ist das, was auf Punkt und Komma mit den gesetzlichen Forderungen übereinstimmt. Eine Diskussion über Sinn oder Unsinn dieser Gesetze ist sinnfrei. Denn es spricht Ihnen nicht die Geltung ab das man sie Sinnlos findet.