Neue Stoßstange für den Wrangler JK

Diskutiere Neue Stoßstange für den Wrangler JK im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; und als kleinen Nachtrag ;-) Das Teilegutachten der Engage bezieht sich komischerweise ausdrücklich nur auf Fahrzeuge über 2500kg zul GM ;-) Ein...

kb1089

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...ich weiß, dass die Vorschriften zunehmend rigider werden, und dass heute nicht mehr das möglich ist, was noch vor Jahren erlaubt war. Die von Dir verlinkte EU Verordnung wurde hier im Forum bereits seit mindestens 2009 eifrig diskutiert. Deine Aussage ist so nicht korrekt. Geräteträger sind auch bei Fahrzeugen unter 2.5to Gesamtmasse zulässig. Diese müssen dann jedoch ebenjener Vorschrift die auch in den Anhängen ab L35/9 beschrieben werden, entsprechen. Die Zulassung vieler Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge im Land- und Forstwirtschaftlichem Bereich (Gärtnerei, Jagdschutz, etc.) wäre sonst nicht mehr möglich.

Zumindest aus eigener Erfahrung möchte ich dazu beitragen, dass ich 2012 eine Windenstoßstange an meinem JK - ohne Auflastung - eingetragen bekam. Mir war eine 100%tige !!! gesetzliche Konformität absolut wichtig. Es war also nicht "irgend ein TÜVler vom Autohaus" bei mir. Mein Fzg. durchlief das Procedere bei der TÜV Hauptstelle Nordbaden in Mannheim. Insgesamt nahmen vier! Sachverständige die Fahrzeugänderungen ab. Das Fzg. wurde in Hessen zugelassen; Du wirst wissen, was das bedeutet. Da sitzt eben nicht Nachbars Elfriede in der Zulassungsstelle, die mal eben "huch was ist denn da eben aus den Papieren gefallen?!" eine Gefälligkeitseintragung macht. Da gehen die Papiere zur Prüfung - eben genau wegen solcher Dinge - nach Marburg. Danach muss man mit dem Fzg. persönlich auf der Zulassungsstelle vorfahren. Der Zulassungsmitarbeiter nebst Behördenleiter begutachten abermals die Veränderungen. Erst dann gibt es Eintragung und Kennzeichen.
Das klingt zwar nun recht "dramatisch" und aufwändig, ist es aber eigentlich nicht. Hilfreich war sicherlich, dass ich eine Seilwindenstoßstange mit TÜV Teilegutachten verbauen ließ.

JEEP Wrangler JK Seilwindenstoßstange
und als kleinen Nachtrag ;-) Das Teilegutachten der Engage bezieht sich komischerweise ausdrücklich nur auf Fahrzeuge über 2500kg zul GM ;-) Ein Schelm wer böses dabei denkt. Einige 2 Türer haben über 2500kg in den Papieren ab Werk.
 

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Hererjack

Hererjack

Vegvisir
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Muss ich nicht ;-) einfach Auto nicht in Deutschland anmelden und gut. Spart im Zweifel jede Menge Geld und Nerven.🤝
Nennt sich dann Steuerhinterziehung 🤔Ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung darf nur bei vorübergehender Nutzung für ein Jahr in Deutschland genutzt werden. 👉Sobald der regelmäßige Standort im Inland begründet wird, muss das Fahrzeug unverzüglich☝🏻 in Deutschland zugelassen werden.
 

kb1089

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Nennt sich dann Steuerhinterziehung 🤔Ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung darf nur bei vorübergehender Nutzung für ein Jahr in Deutschland genutzt werden. 👉Sobald der regelmäßige Standort im Inland begründet wird, muss das Fahrzeug unverzüglich☝🏻 in Deutschland zugelassen werden.
Ja das Steuerrecht ist was tolles ;-)

Vorallem wenn das Fahrzeug auf eine im Ausland ansässige GmbH zugelassen ist und diese damit eine juristische Person im Ausland ist gilt dies nicht.
Weswegen deutsche Speditionen ihre Fahrzeuge massenhaft in Rumänien anmelden :p

Selbstverständlich sollte man nicht so dämlich sein das auf einen privaten Wohnsitz zu tun.

Nachdem ich ca. 10 Tage im Jahr mit dem Wrangler überhaupt in Deutschland fahre ist das aber so oder so unerheblich.
 

Fatzkiste

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Die verbaute Engage 4x4 verfügt über ein Teilegutachten somit bedarf es keiner Erteilung einer neuen BE. Das Homologationsrecht ist damit nicht anzuwenden. Anders sieht das bei einer Abnahme nach §19.3 und Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis aus. Hier gelten die Rechtsgrundsätze der EG Zulassungsverordnungen. Man sollte schon wissen wo die Unterschiede liegen.
...die Du ja in Deinem nachgänglichem Posting aufzeigtest. Nämlich dass das Teilgutachten für den JK so nicht gilt, weshalb es der Einzelabnahme bedurfte. Das Teilegutachten für ein quasi baugleiches Fahrzeug, nur etwas länger und mit etwas anderem Gesamtgewicht, welches sich auch beim Kurzen nachträglich eintragen ließe* , vereinfachte die Prozedur, an der mit Verkäufer des Trägers, Werkstattmeister der es montierte, TÜV Prüfer, die es abnahmen, Sachbearbeiter in Marburg, der die Richtigkeit bestätigte und zwei Mitarbeiter der Zulassungsstelle, die es überprüften, beschäftigt waren, ungemein. Eine ganze Menge Fachleute, Deren Job genau DAS ist, und die der Reihe nach bei mir versagt haben?
*inzwischen habe ich auch eine Auflastung auf 2,8to eingetragen.

Ich zweifle Deine Ausführungen keinesfalls an. Wie bereits geschrieben, ist das ja hier schon lange immer wieder Thema gewesen. In der Praxis gibt es jedoch offensichtlich doch noch etwas mehr legalen Spielraum, als die Gesetze, Vorschriften und Verordnungen in der Theore besagen.
Und ich bezog mich nicht nur auf behördliche Sonderfahrzeuge.

Das spielt ja aber heute keine Rolle mehr. Zwischenzeitlich hat sich da ja noch Weiteres geändert. Ich wollte mit meinem Praxisbeispiel nur aufzeigen, dass es 2012 sehr wohl noch legale Möglichkeiten gab. Und auch heute (bsp. AEV) gibt es noch gute Möglichkeiten.

Dein Text, den ich zitierte, erweckt den Eindruck, dass ab 2011 an JKs keine "Stoßstangen" mehr legal eingetragen werden könnten. Dem wiederspreche ich, mit meinem Praxisbeispiel. Damit ist das Thema hier für mich erst mal erledigt.
 

kb1089

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...die Du ja in Deinem nachgänglichem Posting aufzeigtest. Nämlich dass das Teilgutachten für den JK so nicht gilt, weshalb es der Einzelabnahme bedurfte. Das Teilegutachten für ein quasi baugleiches Fahrzeug, nur etwas länger und mit etwas anderem Gesamtgewicht, welches sich auch beim Kurzen nachträglich eintragen ließe* , vereinfachte die Prozedur, an der mit Verkäufer des Trägers, Werkstattmeister der es montierte, TÜV Prüfer, die es abnahmen, Sachbearbeiter in Marburg, der die Richtigkeit bestätigte und zwei Mitarbeiter der Zulassungsstelle, die es überprüften, beschäftigt waren, ungemein. Eine ganze Menge Fachleute, Deren Job genau DAS ist, und die der Reihe nach bei mir versagt haben?
*inzwischen habe ich auch eine Auflastung auf 2,8to eingetragen.

Ich zweifle Deine Ausführungen keinesfalls an. Wie bereits geschrieben, ist das ja hier schon lange immer wieder Thema gewesen. In der Praxis gibt es jedoch offensichtlich doch noch etwas mehr legalen Spielraum, als die Gesetze, Vorschriften und Verordnungen in der Theore besagen.
Und ich bezog mich nicht nur auf behördliche Sonderfahrzeuge.

Das spielt ja aber heute keine Rolle mehr. Zwischenzeitlich hat sich da ja noch Weiteres geändert. Ich wollte mit meinem Praxisbeispiel nur aufzeigen, dass es 2012 sehr wohl noch legale Möglichkeiten gab. Und auch heute (bsp. AEV) gibt es noch gute Möglichkeiten.

Dein Text, den ich zitierte, erweckt den Eindruck, dass ab 2011 an JKs keine "Stoßstangen" mehr legal eingetragen werden könnten. Dem wiederspreche ich, mit meinem Praxisbeispiel. Damit ist das Thema hier für mich erst mal erledigt.
Ich behaupte überhaupt nicht das dies nicht legal geht wenn das Fahrzeug unter F1 mindestens 2500kg stehen hat.

Wenn der JK unter 2500kg zul Gesamtmasse hat und nach 2009 zugelassen ist kannst du das abnehmen lassen. Die Abnahme verstösst gegen Geltendes EU Homologationsrecht welches über der nationalen Rechtslage steht und anzuwenden ist. Bei einer Revision ist Sie zu streichen.

Das entsprechende Gesetz ist klar nachlesbar. Hier gibt es weder Spielraum bei der Gewichtsangabe noch sonst wo. Ebenfalls existieren keine Ausführungsanweisungen die etwas derartiges zulassen. Von was Gegenteiligem lasse ich mir unter Angabe der Quelle gern belehren.

Ich habe weder die entsprechenden Gesetze geschrieben noch bewerte ich den Inhalt nach Sinnhaftigkeit. Es steht dort nunmal und damit hat es Gültigkeit. Ob man nun in einem Jeep sitzt oder nicht.

Alles andere kann jeder handhaben wie er es für sich als bunt und lustig findet.

Für.Fahrzeuge ab 09.2019 gibts genug Bumper mit ABE. Ab vorr. 2030 sind Abnahmen nach nationalen Paragraphen 19.2 und 19.3. Sowieso nicht mehr zulässig. Dann gehts nur noch mit ABE im Bereich der EG. Dann erübrigt sich das.

Alle Angaben haben nur Gültigkeit für Fahrzeuge die per Regelverfahren in der EU Homologiert wurden. Direktimporte mit EBE unterliegen nationalem Zulassungsrecht.
 
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In Ländern wie Österreich und der Schweiz ist die Rechtsauslegung deutlich strenger und die nationale Gesetzgebung übersteigt die Anforderungen der EU sogar noch deutlich.
Das ist ja mal ne spannende Aussage, in Bezug auf die Schweiz. Die Schweiz übernimmt ja in Bezug auf Fahrzeugvorschriften 1:1 das EU-Recht. Wo die Schweiz strenger als die EU sein soll kenne ich kein Beispiel.
In einigen Sachen ist die Schweiz weniger streng, z.B. anerkennt die Schweiz auch Beleuchtung mit SAE-DOT Prüfung.

Also, konkrete Beispiele bitte, wo ist die Schweiz deutlich strenger als die EU?
 

kb1089

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Das ist ja mal ne spannende Aussage, in Bezug auf die Schweiz. Die Schweiz übernimmt ja in Bezug auf Fahrzeugvorschriften 1:1 das EU-Recht. Wo die Schweiz strenger als die EU sein soll kenne ich kein Beispiel.
In einigen Sachen ist die Schweiz weniger streng, z.B. anerkennt die Schweiz auch Beleuchtung mit SAE-DOT Prüfung.

Also, konkrete Beispiele bitte, wo ist die Schweiz deutlich strenger als die EU?
Eine Anerkennung der SAE DOT Beleuchtung unter Nachweis der Näherungsweisen Übereinstimmung mit EU Lichtbild ist bei Importen nach Deutschland ebenfalls möglich. 😉 das hat die Schweiz nicht exklusiv.

Hast du mal versucht ein 4.5 Zoll Fahrwerk eintragen zu lassen in der Schweiz? Oder ein in Deutschland umgebautes Fahrzeug nach Import in die Schweiz dort durch die MFK abnehmen zu lassen? 🤣 da sind unsere Gesetz gerade zu ein Witz. Höherlegung in CH max. 2.5% der Radstands Obergrenze generell 5cm👍 da kommt richtig Freude auf.

Was die Scheinwerfer und die Übernahme von DOT SAE mit europäischen Fussgängerschutzverordnungen zu tun haben bleibt dein Geheimnis. 🤷
 
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Was die Scheinwerfer und die Übernahme von DOT SAE mit europäischen Fussgängerschutzverordnungen zu tun haben bleibt dein Geheimnis. 🤷
Du hast die deutlich strengere Rechtsauslegung der Schweiz in‘s Spiel gebracht. Und es gibt in der Schweiz sehr wohl auch Fahrzeuge mit höherem Lift als 2“ mit Strassenzulassung. Also sind die konkreten Beispiele dein Geheimnisi.
 

kb1089

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Du hast die deutlich strengere Rechtsauslegung der Schweiz in‘s Spiel gebracht. Und es gibt in der Schweiz sehr wohl auch Fahrzeuge mit höherem Lift als 2“ mit Strassenzulassung. Also sind die konkreten Beispiele dein Geheimnisi.
Stimmt die Tatsache das man bei jeder Höherlegung über 5cm direkt eine Vollabnahme durchführen darf macht es in der Schweiz viel einfacher und weniger Streng als in Deutschland :wave: :wave: Völlig klar... Noch strenger wäre dann nur noch das generelle Verbot.
 

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Stimmt die Tatsache das man bei jeder Höherlegung über 5cm direkt eine Vollabnahme durchführen darf macht es in der Schweiz viel einfacher und weniger Streng als in Deutschland :wave: :wave: Völlig klar... Noch strenger wäre dann nur noch das generelle Verbot.
Das Wort „Vollabnahme“ gibt es im Schweizer Sprachgebrauch nicht, insbesondere auch nicht in Zusammenhang mit einer technischen Prüfung bei einem kantonalem Strassenverkehrsamt.

Änderungen an einem zugelassenem Fahrzeug, z.B. Räder, Felgen, Äderungen am Fahrwerk etc. gelten in der Schweiz als „technische Änderung“. Dazu kann man einen Prüfungstermin buchen „Aufgrund einer technischen Änderung“.

Gewisse technischen Änderungen z.B. Fahrwerksänderungen benötigen eine Eignungserklärung vom Importeur und/oder Umbauer.
 
Flavius

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Wenn es als Geräteträger eingetragen ist und keine Winde drin ist, trägt es kein Gerät. Damit wäre das eher schlecht.

Deswegen fahren die Geländewagen mit Aufnahme für Schneeräumschilde immer mit den klobigen Kunststoffabdeckungen rum wenn kein Räumschild dran ist.

Eintragung als Stossfänger setzt vorraus das die EG Richtlinien eingehalten werden😉 Kantenradien, Fussgängerschutz etc. Genau deshalb trägt sie keiner als Stossfänger ein. 👍 bei Geräteträgern greifen andere Rechtsgrundlagen bis EZ 09.2019.

Im Zweifelsfall führt das fehlen der Winde zur Unzulässigkeit und Aberkennung der Eintragung. Die Herren in den Sokos wissen das🙋‍♂️ deswegen der Hinweis. Dann lieber ne Winde rein und Ruhe.
Hi, also ich habe es endlich geschafft . Die neue Stoßstange habe ich ohne Papiere gekauft.
Ps: Das einzige „Problem“ ist das es in DE keine klappbare Kennzeichen Halterungen erlaubt sind aber dafür finde ich auch ne Lösung 🙋🏼‍♂️
 

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Ist schon sehr interessant was, wie und woher.

Gestern ein Buschtaxi mit Aufbau gesehen, Münchner Kennzeichen. Riesen Bullenfänger Stahlstoßstange mit Aux Lichtern und Klappbaren Nummernschild. Hatte alles ordentlich Gebrauchspuren. Der fährt also wirklich über die Grenzen. Dachte der hat das vielleicht irgendwie als Geräteträger oder so durchbekommen.

Aber bei @Flavius würd mein absolut untrainiertes Auge sagen das auch deine Fender eigentlich die Rennleitung stören müsste? Muss da nicht nach vorne der Radlauf auch was abdecken?

Sieht aber super aus, die Stoßstange am JK.
 
Flavius

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Ist schon sehr interessant was, wie und woher.

Gestern ein Buschtaxi mit Aufbau gesehen, Münchner Kennzeichen. Riesen Bullenfänger Stahlstoßstange mit Aux Lichtern und Klappbaren Nummernschild. Hatte alles ordentlich Gebrauchspuren. Der fährt also wirklich über die Grenzen. Dachte der hat das vielleicht irgendwie als Geräteträger oder so durchbekommen.

Aber bei @Flavius würd mein absolut untrainiertes Auge sagen das auch deine Fender eigentlich die Rennleitung stören müsste? Muss da nicht nach vorne der Radlauf auch was abdecken?

Sieht aber super aus, die Stoßstange am JK.
Ob das radlauf abgedeckt werden muss oder nicht weiss ich nicht…mit der Stoßstange war ich bei dekra und es wurden fotos gemacht aber mir wurde nichts gesagt das der radlauf abgedeckt werden muss ist mir eigentlich jetzt auch egal 😅🙋🏼‍♂️
 
Leberwurstbrot

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Die Hurricane Fender konnten sie mir nicht mal bei KS eintragen, ich fahr sie nur manchmal wenn ein TÜV freies Jahr dran ist :)
Ansonsten hab ich vorne ein ähnliches Setup wie @Flavius. Bezüglich den Nummerschildhalters gibt es von Offroad Newtwork einen schönen Halter fürs Windenfenster. Wird einfach zusammen mit dem Windenfenster verschraubt. Nicht klappbar, aber bis jetzt hat niemand was gesagt.
(Das Nummernschild ist schon älter, hab mir inzwischen ein neues Kennzeichen zugelegt)


20171209_122655.jpg
 
Flavius

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Die Hurricane Fender konnten sie mir nicht mal bei KS eintragen, ich fahr sie nur manchmal wenn ein TÜV freies Jahr dran ist :)
Ansonsten hab ich vorne ein ähnliches Setup wie @Flavius. Bezüglich den Nummerschildhalters gibt es von Offroad Newtwork einen schönen Halter fürs Windenfenster. Wird einfach zusammen mit dem Windenfenster verschraubt. Nicht klappbar, aber bis jetzt hat niemand was gesagt.
(Das Nummernschild ist schon älter, hab mir inzwischen ein neues Kennzeichen zugelegt)


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Geht nicht gibt‘s nicht 😅

MOD: Bild gelöscht - bitte mit unkenntlichen Kennzeichen noch einmal posten.
 
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Headman

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Geht nicht gibt‘s nicht 😅
Also ich würde es wieder rausnehmen. Unten reicht das Kennzeichen- auch wenn es ein altes sein sollte, um das Fahrzeug zu identifizieren, außerdem steht unten eh die FIN. Jemand nimmt morgen deine Kopie mit um eine positive Begutachtung „herbeizuführen“… scheitert und beschwert sich. Legt dem Überwacher und einer Zulassungsbehörde seinen/deinen „Beweis“ vor. Was kann passieren? Die Zulassungsstelle oder Genehmigungsbehörde leitet das an das zulässige Straßenverkehrsamt weiter … und du bekommst Post. Und ja das passiert tatsächlich in einem „Land in dem wir gerne Leben“ Neider und Sheriffs gibt es heutzutage mehr als genug in D. Also dran erfreuen und nicht mit hausieren gehen. Ein wirklich nur gut gemeinter Rat unter Klosterbrüdern.

VG Heiko

PS - Musst Dich halt an einen Admin wenden das jetzt noch zu korrigieren.


.
 
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Hi, also ich habe es endlich geschafft . Die neue Stoßstange habe ich ohne Papiere gekauft.
Ps: Das einzige „Problem“ ist das es in DE keine klappbare Kennzeichen Halterungen erlaubt sind aber dafür finde ich auch ne Lösung 🙋🏼‍♂️
naja die Rababdeckung ist so offensichtlich unzulässig das die Eintragung genau solange Bestand hat, bis Sie einer austrägt. Und dafür verlangt er halt entsprechend Geld.

Der geneigte Sheriff und der anschließende Gutachter wird dir diesen Text vor das Gesicht halten und das wars.
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:200:0001:0024:DE:PDF
 

Wuchtbrumme

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Ist halt wie immer in DE. Ein Prüfer mag das eingetragen haben. Gut. Trotzdem kann jeder Bu, äh Polizeibeamter das wieder beanstanden und dich erneut zum Gutachter schicken. Recht haben und Recht bekommen war schon immer ein Problem hier. Für die Ärmeren mehr als für die Reichen.
Im Zweifelsfall ist das dann Ermessensspielraum und keiner ist schuld. Von der ganzen Verklomplizierung durch die EU mal ganz abgesehen. Aber ich bin schon wieder im Labermodus.
Ich würd mir das Risiko jedenfalls nicht antun.
 
Flavius

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naja die Rababdeckung ist so offensichtlich unzulässig das die Eintragung genau solange Bestand hat, bis Sie einer austrägt. Und dafür verlangt er halt entsprechend Geld.

Der geneigte Sheriff und der anschließende Gutachter wird dir diesen Text vor das Gesicht halten und das wars.
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:200:0001:0024:DE:PDF
Das wars was ? Bin heute nochmal zu Dekra gefahren und denn Gutachter das gezeigt und er sagte das das nur für autos mit ez ab 2013 gilt ! Alle autos mit ez bis 2012 haben es viel leichter ! Und wenn mich irgendein Sheriff zum Gutachter schickt komme ich eh zu Dekra wo alles mit fotos dokumentiert wurde (Aussage Gutachter) also alles easy 🙋🏼‍♂️


Bin diesen Weg gegangen weil die Angebote die ich bekommen habe (Stoßstange, winde, Einbau, Eintragung) astronomisch waren und so bin ich noch nicht mal auf die Hälfte gekommenen (von preis her) 🙋🏼‍♂️
 
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