Neue Stoßstange für den Wrangler JK

Diskutiere Neue Stoßstange für den Wrangler JK im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Muss ich nicht ;-) einfach Auto nicht in Deutschland anmelden und gut. Spart im Zweifel jede Menge Geld und Nerven.🤝 Davon unabhängig ist es...

kb1089

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Und damit kannst du leben?
Muss ich nicht ;-) einfach Auto nicht in Deutschland anmelden und gut. Spart im Zweifel jede Menge Geld und Nerven.🤝

Davon unabhängig ist es sinnvoll das nicht jeder dem die Original Brotzeitstosstange nicht gefällt da hinbaut was er will und dann damit jeden Tag an der Kita rumfährt.

Für mich ist nicht nachvollziehbar was so schwer daran ist da eine Winde reinzuwerfen. An den paar Euro wirds nicht scheitern.

Nachdem unsere Gattung Fahrzeug und Mensch politisch nicht gewollt ist werden die Restriktionen strenger und auch die Kontrollen. Je mehr Leute immer noch Glauben das gelte nur für Nicht Jeep Fahrer um so motivierter werden die verantwortlichen sein. Ob das in unserem Interesse ist muss jeder selbst wissen. Über das Ergebnis muss man sich dann nicht beschweren. Und da fragt dann keiner nach Sinn oder Unsinn. 👮
 
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RockyM

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Von der aktuellen Situation der verkehrsrechtlichen Auslegungslage und der Rechtsprechung zum Thema Stoßstange abgesehen:
Unsere Stoßstangen sind die Rock´s Alu. Zulassung und Eintragung sowie Verkaufsberatung waren ein Alptraum.
Bis wir sie dann eingetragen hatten und später festgestellt haben: Super Optik aber Qualität Material und Lack sind eine Katastrophe.
Lack blättert ab trotz Hallenplatz/ Garagenach kurzer Zeit und selbst die Plastikstoßstangen waren stabiler.
Daher welche eintragbaren, windentauglichen (ja auch Sonderabnahmen) Stoßstangen empfehlt Ihr?
Wir haben zunächst WARN und AEV ins Auge gefasst.
Wir freuen uns auf Eure Antworten.
 
MoabUnlimited

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Ich bin mit der AEV am JKU seit Jahren total zufrieden.
Sie wurde aber auch innen, wie empfohlen, zusätzlich konserviert.
Der Preis, na ja. Aber dafür mit Gutachten stressfrei.
Ab EZ 2013 braucht man halt noch zusätzlich den leidigem Fußgängerschutz.

Servus
Rainer
 
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Den „optionalen“ unten angebrachte Nummernschild-Halter habe ich abgeschnitten und das Kennzeichen direkt vorne drauf gesetzt. Hat mir besser gefallen und erhöht den Böschungswinkel. ;)
Wenn ich mir dann die Abdeckung noch als Dreckschutz vor der Winde als Vorteil schönrede, kann ich damit inzwischen ganz gut leben.
Dazu muss ich mir weder bei Kontrollen, noch bei einer Verwicklung in einen Unfall Gedanken über die Legalität machen.

Servus
Rainer
 
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LarsVegas51

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Jo, den habe ich auch abgeschnitten. Sieht erträglicher aus. Ich sehe es so wie du.
 
hydro

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Nur zum Verständnis:
Am größten Teil aller Traktoren hängt vorne ein Geräteträger. An diesen werden je nach Einsatzzweck die entsprechenden Geräte angebaut oder eben nicht. Dann wäre es strafbar, wenn er ohne Gerät fährt und okay, wenn was dranhängt? Oder gelten für den Traktor die ganzen Vorgaben nicht?
Die Lkw der Bauhöfe haben ebenfalls Geräteträger, die zu 90% nur im Winter für das Räumschild gebraucht werden. Sind auch sie von dieser Regelung ausgenommen?
Nur zum mitschreiben: Bei den bei uns registrieren Unfällen wurde nicht unterschieden ob der Geräteträger gerade genutzt wurde oder nicht.
 
ChristophX3M

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Mein Tipp wäre, bevor Du Dich für eine Stoßstange entscheidest, nimm ein paar Fotos, fahr zum Prüfer und sprich mit Ihm darüber.
Ich habe so die besten Erfahrungen gemacht und den Geräteträger vor 3 Monaten eingetragen bekommen, ohne das ich Papiere dazu hatte.
Habe vom Prüfer gesagt bekommen, was ich dazu brauche, woher ich es bekomme, wie ich es anstellen soll...
Im Falle der Stoßstange war es ein Aluschild, auf dem der Hersteller, die Artikelnummer und Bezeichnung drauf stand.
Das Schildchen habe ich günstig machen lassen, und somit war auch die Eintragung möglich...

Ach so, die Warn-Stoßstange, die ich vorher dran hatte, ist übrigens nicht mehr zu bekommen, wurde komplett vom Markt genommen.
 
lebch

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Ich fahre auf meinem JKU die Rugged Ridge Spartacus.

IMG_9270.jpeg

Das Design ist etwas an die 10th Anniversary angelehnt, aber zum Drittel vom Preis.

Für diese Stossstange gibt es auch eine Montage-Platte für eine Winde. Alles sehr stabil und gut verarbeitet. Ich bin mit der Qualität sehr zufrieden.


Ich habe die Winde-Montageplatte etwas angepasst mit einem 2“ Receiver.

IMG_9275.jpeg

So kann ich vorne etwas Rangieren oder die Winde temporär vorne anbringen.

IMG_9274.jpeg

IMG_9295.jpeg

Der 2“ Receiver ist ja unter dem Kennzeichen verborgen und gilt nur für Offroad Anwendungen.

Bezüglich Vorführen und Eintragen habe ich ähnliche Erfahrungen gemacht (gilt für die Schweiz).

Mein Tipp wäre, bevor Du Dich für eine Stoßstange entscheidest, nimm ein paar Fotos, fahr zum Prüfer und sprich mit Ihm darüber.
Ich habe so die besten Erfahrungen gemacht und den Geräteträger vor 3 Monaten eingetragen bekommen, ohne das ich Papiere dazu hatte.
Habe vom Prüfer gesagt bekommen, was ich dazu brauche, woher ich es bekomme, wie ich es anstellen soll...
Im Falle der Stoßstange war es ein Aluschild, auf dem der Hersteller, die Artikelnummer und Bezeichnung drauf stand.
Das Schildchen habe ich günstig machen lassen, und somit war auch die Eintragung möglich...

Ach so, die Warn-Stoßstange, die ich vorher dran hatte, ist übrigens nicht mehr zu bekommen, wurde komplett vom Markt genommen.

Der Prüfer hat verlangt, dass es an den Rändern links und rechts einen Kantenschutz braucht.

IMG_0583.jpeg

Dann muss die Stossstange klar gekennzeichnet sein, also Hersteller und Artikel-Nummer.

Rugged Ridge hat vorne eine schöne Plakette angebracht.

Für die Artikel-Nummer habe ich mir so ein kleines Schild besorgt und selber montiert.

IMG_0803.jpeg






.
 
Dreamland

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Habe die RR allerdings nur hinten dran. Nach 2 Jahren rostet die aber deutlich schneller als die vordere AEV clone
 
LB56

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Kann ich nicht nachvollziehen, gute Beratung,
Eintragung kein Problem,
Lack top
Stabilität ist halt Alu kann man keine Bäume mit platt fahren.
 
GuardFL

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Fatzkiste

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Kleiner Funfakt ab EZ 2011 bis 09 - 2019 sind Geräteträger generel nur noch bei Fahrzeugen über 2.500kg z.GM zulässig.
Was das für den 2 Türer ohne Auflastung bedeutet , kann man sich ausrechnen. Nachzulesen Verordnung (EG) Nr. 78/2009 - angehängt als PDF.
...ich weiß, dass die Vorschriften zunehmend rigider werden, und dass heute nicht mehr das möglich ist, was noch vor Jahren erlaubt war. Die von Dir verlinkte EU Verordnung wurde hier im Forum bereits seit mindestens 2009 eifrig diskutiert. Deine Aussage ist so nicht korrekt. Geräteträger sind auch bei Fahrzeugen unter 2.5to Gesamtmasse zulässig. Diese müssen dann jedoch ebenjener Vorschrift die auch in den Anhängen ab L35/9 beschrieben werden, entsprechen. Die Zulassung vieler Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge im Land- und Forstwirtschaftlichem Bereich (Gärtnerei, Jagdschutz, etc.) wäre sonst nicht mehr möglich.

Zumindest aus eigener Erfahrung möchte ich dazu beitragen, dass ich 2012 eine Windenstoßstange an meinem JK - ohne Auflastung - eingetragen bekam. Mir war eine 100%tige !!! gesetzliche Konformität absolut wichtig. Es war also nicht "irgend ein TÜVler vom Autohaus" bei mir. Mein Fzg. durchlief das Procedere bei der TÜV Hauptstelle Nordbaden in Mannheim. Insgesamt nahmen vier! Sachverständige die Fahrzeugänderungen ab. Das Fzg. wurde in Hessen zugelassen; Du wirst wissen, was das bedeutet. Da sitzt eben nicht Nachbars Elfriede in der Zulassungsstelle, die mal eben "huch was ist denn da eben aus den Papieren gefallen?!" eine Gefälligkeitseintragung macht. Da gehen die Papiere zur Prüfung - eben genau wegen solcher Dinge - nach Marburg. Danach muss man mit dem Fzg. persönlich auf der Zulassungsstelle vorfahren. Der Zulassungsmitarbeiter nebst Behördenleiter begutachten abermals die Veränderungen. Erst dann gibt es Eintragung und Kennzeichen.
Das klingt zwar nun recht "dramatisch" und aufwändig, ist es aber eigentlich nicht. Hilfreich war sicherlich, dass ich eine Seilwindenstoßstange mit TÜV Teilegutachten verbauen ließ.

JEEP Wrangler JK Seilwindenstoßstange
 
Stahlknecht

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Hmmm hat es eigentlich schon mal einen Thread gegeben mit der Überschrift "Frontstoßstange" (in irgendeiner Form) der NICHT sofort in eine Erhobener Zeigefinger und Ameisentätowiererei-Diskussion ausgeartet ist ?????
Das es Gesetzestexte und Vorschriften gibt ist logisch und muss so sein. Sollte doch aber jeder selbst verantworten.

Nichtsdestoweniger befremdet mich sowas immer, es wird SOFORT in irgendeiner Form darauf aufmerksam gemacht "das darfst du aber nicht !!!"
Nur meine Meinung kann ja jeder sehen wie er will.
lg
Hannes
Sehe ich genauso! Diese autistische und oberlehrerhafte Korinthenkackerei gibt es in dieser Ausprägung vermutlich auch nur in Deutschland.
Man kann nichts zeigen oder diskutieren ohne dass sofort jemand damit anfängt.
Eines der Gründe warum ich kaum etwas in Foren schreibe.
 

landyhannes

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Sehe ich genauso! Diese autistische und oberlehrerhafte Korinthenkackerei gibt es in dieser Ausprägung vermutlich auch nur in Deutschland.
Man kann nichts zeigen oder diskutieren ohne dass sofort jemand damit anfängt.
Eines der Gründe warum ich kaum etwas in Foren schreibe.
Genau ! Übrigens auch einer der Gründe warum ich hier NIEMALS Fotos meines Wranglers oder wie genau er ausgestattet ist oder aussieht preisgeben werde.
lg
Hannes
 

kb1089

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...ich weiß, dass die Vorschriften zunehmend rigider werden, und dass heute nicht mehr das möglich ist, was noch vor Jahren erlaubt war. Die von Dir verlinkte EU Verordnung wurde hier im Forum bereits seit mindestens 2009 eifrig diskutiert. Deine Aussage ist so nicht korrekt. Geräteträger sind auch bei Fahrzeugen unter 2.5to Gesamtmasse zulässig. Diese müssen dann jedoch ebenjener Vorschrift die auch in den Anhängen ab L35/9 beschrieben werden, entsprechen. Die Zulassung vieler Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge im Land- und Forstwirtschaftlichem Bereich (Gärtnerei, Jagdschutz, etc.) wäre sonst nicht mehr möglich.

Zumindest aus eigener Erfahrung möchte ich dazu beitragen, dass ich 2012 eine Windenstoßstange an meinem JK - ohne Auflastung - eingetragen bekam. Mir war eine 100%tige !!! gesetzliche Konformität absolut wichtig. Es war also nicht "irgend ein TÜVler vom Autohaus" bei mir. Mein Fzg. durchlief das Procedere bei der TÜV Hauptstelle Nordbaden in Mannheim. Insgesamt nahmen vier! Sachverständige die Fahrzeugänderungen ab. Das Fzg. wurde in Hessen zugelassen; Du wirst wissen, was das bedeutet. Da sitzt eben nicht Nachbars Elfriede in der Zulassungsstelle, die mal eben "huch was ist denn da eben aus den Papieren gefallen?!" eine Gefälligkeitseintragung macht. Da gehen die Papiere zur Prüfung - eben genau wegen solcher Dinge - nach Marburg. Danach muss man mit dem Fzg. persönlich auf der Zulassungsstelle vorfahren. Der Zulassungsmitarbeiter nebst Behördenleiter begutachten abermals die Veränderungen. Erst dann gibt es Eintragung und Kennzeichen.
Das klingt zwar nun recht "dramatisch" und aufwändig, ist es aber eigentlich nicht. Hilfreich war sicherlich, dass ich eine Seilwindenstoßstange mit TÜV Teilegutachten verbauen ließ.

JEEP Wrangler JK Seilwindenstoßstange
1. Wenn du einen Geräteträger mit TÜV Teilegutachten verbaust ist das Bauteil geprüft und wird nach §19.2 eingetragen. Das ist völligst unproblematisch. Ob für eine Abnahme nach 19.2 jetzt 4 Sachverständige erforderlich sind, muss jeder selber wissen.

2. Ist zu unterscheiden ob man von Stoßfängern oder Geräteträgern spricht. Hiefür gelten unterschiedliche rechtliche Anforderungen.

3. Sind Behörden und Kommunalfahrzeuge von sämtlichen Normen des EG Zulassungsrechts ausgenommen inkl. sämtlicher Emissionsanforderungen.
Diese dürfen später aber auch nicht ohne entsprechende Anpassungen und Nachrüstungen verkauft werden an nicht komunale Halter.

4. Das Prozedere in Hessen das Eintragungen nochmals von einer Sammelstelle geprüft werden ist ja nun auch nichts ungewöhnliches.

Die verbaute Engage 4x4 verfügt über ein Teilegutachten somit bedarf es keiner Erteilung einer neuen BE. Das Homologationsrecht ist damit nicht anzuwenden. Anders sieht das bei einer Abnahme nach §19.3 und Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis aus. Hier gelten die Rechtsgrundsätze der EG Zulassungsverordnungen. Man sollte schon wissen wo die Unterschiede liegen.

Die Korintenkackerei ist ja ganz simpel. Es gibt Gesetze und die gelten unbeachtet der Fahrzeugmarke in der man sitzt. Das ist auch kein speziell Deutsches Bespaßungsmittel. In Ländern wie Österreich und der Schweiz ist die Rechtsauslegung deutlich strenger und die nationale Gesetzgebung übersteigt die Anforderungen der EU sogar noch deutlich. Der autisitische und oberlehrerhafte Staatsanwalt legt im Zweifel das was da geschrieben steht Buchstabengetreu aus. Und genau deshalb sollte man schon eindeutig sein in dem was man in öffentlichen Foren zu derartigen Dingen kommuniziert. Was daraus gemacht wird obliegt ja jedem Selbst.

Die Rechtsgrundlage für eine Einzelbetriebserlaubnis ergibt sich aus:

Ab dem 31. Dezember 2012 betrachten die Mitgliedstaaten aus Gründen des Fußgängerschutzes Übereinstimmungsbescheinigungen als für die Zwecke des Artikels 26 der Richtlinie 2007/46/EG nicht mehr gültig und untersagen den Verkauf, die Zulassung und die Inbetriebnahme folgender Neufahrzeuge, die die technischen Anforderungen von Anhang I Abschnitt 2 oder 3 dieser Verordnung nicht erfüllen:
a) Fahrzeuge der Klasse M1 mit einer Höchstmasse bis 2 500 kg
b) von Fahrzeugen der Klasse M1 abgeleitete Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer Höchstmasse bis 2 500 kg

bedeutet das Fahrzeuge ab EZ 31.12.2012 mit einer zul Gesamtmasse unter 2500kg vollständig dem Fußgängerschutz unterliegen und zwar unabhängig ob es sich um Geräteträger oder Stoßfänger handelt. Dies wird erst ab EZ 09.2019 auf über 2500kg erhöht.

Zu Unterscheiden ist die von dem Datum Ab dem 24. Februar 2015 ab dem NEU Homologierte Fahrzeugtypen über 2500kg zul GM dem Fußgängerschutz unterliegen, da das Homologationsdatum des JK aus 2007 stammt. Das vom JL übrigens auch, da er als JK Facelift geführt wird.


Eine Einzelbetriebserlaubnis, die erteilt wurde auf die ursprüngliche Homologation hin, erkennt an kennbuchstaben im Feld 17 der ZBT1. Ist also für jeden sofort ersichtlich.
 
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