...die Du ja in Deinem nachgänglichem Posting aufzeigtest. Nämlich dass das Teilgutachten für den JK so nicht gilt, weshalb es der Einzelabnahme bedurfte. Das Teilegutachten für ein quasi baugleiches Fahrzeug, nur etwas länger und mit etwas anderem Gesamtgewicht, welches sich auch beim Kurzen nachträglich eintragen ließe* , vereinfachte die Prozedur, an der mit Verkäufer des Trägers, Werkstattmeister der es montierte, TÜV Prüfer, die es abnahmen, Sachbearbeiter in Marburg, der die Richtigkeit bestätigte und zwei Mitarbeiter der Zulassungsstelle, die es überprüften, beschäftigt waren, ungemein. Eine ganze Menge Fachleute, Deren Job genau DAS ist, und die der Reihe nach bei mir versagt haben?
*inzwischen habe ich auch eine Auflastung auf 2,8to eingetragen.
Ich zweifle Deine Ausführungen keinesfalls an. Wie bereits geschrieben, ist das ja hier schon lange immer wieder Thema gewesen. In der Praxis gibt es jedoch offensichtlich doch noch etwas mehr legalen Spielraum, als die Gesetze, Vorschriften und Verordnungen in der Theore besagen.
Und ich bezog mich nicht nur auf behördliche Sonderfahrzeuge.
Das spielt ja aber heute keine Rolle mehr. Zwischenzeitlich hat sich da ja noch Weiteres geändert. Ich wollte mit meinem Praxisbeispiel nur aufzeigen, dass es 2012 sehr wohl noch legale Möglichkeiten gab. Und auch heute (bsp. AEV) gibt es noch gute Möglichkeiten.
Dein Text, den ich zitierte, erweckt den Eindruck, dass ab 2011 an JKs keine "Stoßstangen" mehr legal eingetragen werden könnten. Dem wiederspreche ich, mit meinem Praxisbeispiel. Damit ist das Thema hier für mich erst mal erledigt.