Neue Stoßstange für den Wrangler JK

Diskutiere Neue Stoßstange für den Wrangler JK im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Endlich ist es soweit, hab meine neuen Stoßstangen vorne und hinten. Hab lange gebraucht bis ich eine Firma gefunden habe die Stoßstangen verbaut...
Stefan62

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Endlich ist es soweit, hab meine neuen Stoßstangen vorne und hinten.
Hab lange gebraucht bis ich eine Firma gefunden habe die Stoßstangen verbaut mit TÜV Eintrag. Im Saarland hab ich keine gefunden. Hab jetzt die Rocks EXPERIENCE aus Aluminium montiert.
 

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kb1089

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Glückwunsch. Hoffentlich nicht als Geräteträger eingetragen😉 ohne Winde.

Ansonsten ist die Rocks super eintragbar nach 19.2.
 
Leberwurstbrot

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Warum "hoffentlich" nicht?
 

kb1089

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Warum "hoffentlich" nicht?
Wenn es als Geräteträger eingetragen ist und keine Winde drin ist, trägt es kein Gerät. Damit wäre das eher schlecht.

Deswegen fahren die Geländewagen mit Aufnahme für Schneeräumschilde immer mit den klobigen Kunststoffabdeckungen rum wenn kein Räumschild dran ist.

Eintragung als Stossfänger setzt vorraus das die EG Richtlinien eingehalten werden😉 Kantenradien, Fussgängerschutz etc. Genau deshalb trägt sie keiner als Stossfänger ein. 👍 bei Geräteträgern greifen andere Rechtsgrundlagen bis EZ 09.2019.

Im Zweifelsfall führt das fehlen der Winde zur Unzulässigkeit und Aberkennung der Eintragung. Die Herren in den Sokos wissen das🙋‍♂️ deswegen der Hinweis. Dann lieber ne Winde rein und Ruhe.
 
Dreamland

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Gut das ich in Schleswig Holstein wohne. Da gibt es das Problem anscheinend nicht.
 
Leberwurstbrot

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Mein Bumper wurde ursprünglich als "Geräteträger" im Schein eingetragen, obwohl damals noch keine Winde dran war.
Aber das war auch schon 2017.
 

kb1089

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Mein Bumper wurde ursprünglich als "Geräteträger" im Schein eingetragen, obwohl damals noch keine Winde dran war.
Aber das war auch schon 2017.
Wieso sollte er sie so nicht eintragen? Du bist als Halter verantwortlich dafür den Geräteträger entsprechend zu nutzen.

Die Eintragung selbst hat ja ohnehin nur Bestand wenn Sie geltendem Recht entspricht. Deswegen Winde rein und gut. Oder halt drauf Wetten das keiner kommt der es weiss und dann seine Beanstandungsquote anhebt. Dem TÜV ist egal der verdient am ein und Austragen😆
 
Leberwurstbrot

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Wieso sollte er sie so nicht eintragen? Du bist als Halter verantwortlich dafür den Geräteträger entsprechend zu nutzen.
Das sehe ich anders. Wenn der Sachverständige so-wie-es-ist seinen Stempel gibt, dann habe ich nicht die Verantwortung irgendwas nutzen zu müssen, repektive eine Winde einzusetzen.

Oder habe ich dich falsch verstanden?
 

kb1089

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Das sehe ich anders. Wenn der Sachverständige so-wie-es-ist seinen Stempel gibt, dann habe ich nicht die Verantwortung irgendwas nutzen zu müssen, repektive eine Winde einzusetzen.

Oder habe ich dich falsch verstanden?
Dazu klärt das Gesetzbuch auf. Damit belasse ich es dann auch.

Der Sachverständige begutachtet das Teil im Sinne der Zulässigkeit als Geräteträger für eine Seilwinde. Wenn diese nicht verbaut ist darf ein Geräteträger nicht im Strassenverkehr geführt werden wenn er nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Das tun die Stossfänger alle nicht. S.o. den Unterschied sieht man schön bei den Modellen mit ABE und Vollverkleidung.
Haftbar für Veränderungen am Fahrzeug ist immer der Halter. Hier der schöne Spruch eines jeden Staatsanwalts: " Niemand hat sie veranlasst Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen."

Man kann den gut gemeinten Hinweis also aufnehmen oder ignorieren. 🙋‍♂️ zukünftig wird eher noch genauer hingeschaut als weniger.

Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sind öffentlich einsehbar. Und Aussagen wie "das machen alle so" jucken niemanden.

Ausgenommen davon sind Direktimporte die per Einzelzulassung in Verkehr gebracht wurden da diese auf keiner EU Homologation beruhen und Abweichungen zulässig sind. Sieht man ja wunderbar beim JL. Da macht der Kauf in der EU gar keinen Sinn mehr.👍

Abschliessend " so wie es ist" ... die Dokumentation zur Abnahme sowie die dort hinterlegten Auflagen bekommst du gar nicht zu Gesicht. Der Sachverständige bei der Nachbegutachtung allerdings schon. Hier ist jeder Gutachter so schlau sich entsprechend abzusichern das ihm das nicht auf die Füsse fällt.😉
 
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Leberwurstbrot

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Ok, nochmal kurz und knackig:

Der Sachverständige gibt eine Freigabe des „Geräteträger“ ohne Winde, die Zulassungsstelle erteilt auf dieser Grundlage die Betriebserlaubnis. Die Auflagen und Dokumentation bekomme ich nicht zu Gesicht - soweit dein Statement.

Und wenn ich jetzt ohne Winde damit auf die Straße gehe, verstößt das gegen … was? Geheime Auflagen die ich nicht zu Gesicht bekomme?

Ich habe Schwierigkeiten das nachzuvollziehen ;)

Im übrigen wurde bei mir die Winde nachträglich noch einmal separat eingetragen.
 

kb1089

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Ok, nochmal kurz und knackig:

Der Sachverständige gibt eine Freigabe des „Geräteträger“ ohne Winde, die Zulassungsstelle erteilt auf dieser Grundlage die Betriebserlaubnis. Die Auflagen und Dokumentation bekomme ich nicht zu Gesicht - soweit dein Statement.

Und wenn ich jetzt ohne Winde damit auf die Straße gehe, verstößt das gegen … was? Geheime Auflagen die ich nicht zu Gesicht bekomme?

Ich habe Schwierigkeiten das nachzuvollziehen ;)

Im übrigen wurde bei mir die Winde nachträglich noch einmal separat eingetragen.
Ich weiss nicht was daran Geheim sein soll. Du kannst die entsprechenden Gesetze überall einsehen und nachlesen. Wenn du beurteilen willst was zulässig ist und was nicht sollte man die gesetzlichen Rahmenbedingungen schon kennen.

Der Sachverständige bestätigt nicht die Zulässigkeit ohne Winde. Er bestätigt die Zulässigkeit des Geräteträgers zum Zwecke der Nutzung eines Gerätes. im diesem Falle einer Winde.

Die Einschränkungen im Fussgängeraufprallschutz etc. die ein Geräteträger mitsichbringt werden unter der Maßgabe in Kauf genommen das die Nutzung von Geräten diese unabdingbar macht. Je nach Homologations Klasse M1,N1,G1 und zul.GM gelten hierbei untefschiedliche Anforderungen.

Hast du bei einer Abnahme nach 19.2 schonmal Fotos deines Autos und die Dokumentation zur Abnahme ausgehändigt bekommen😆 hier bezieht sich der Sachverständige dann exakt auf die Gesetzesgrundlagen nach denen er die BE unter welchen Auflagen erteilt.

Klar trägt der TÜV dir die Winde ein wenn du das Willst. Schliesslich schreibt man dafür eine Rechnung. Die Einrichtung ist weder Teil der legislative noch der Exekutive. Es ist ein Wirtschaftsunternehmen.

Kleiner Funfakt ab EZ 2011 bis 09 - 2019 sind Geräteträger generel nur noch bei Fahrzeugen über 2.500kg z.GM zulässig.
Was das für den 2 Türer ohne Auflastung bedeutet , kann man sich ausrechnen. Nachzulesen Verordnung (EG) Nr. 78/2009 - angehängt als PDF.

Ich würde sagen wir missbrauchen den Thread nicht weiter. Habe dem Ersteller den Hinweis gegeben den ich für notwendig halte um Ärger vorzubeugen. Tatsache ist das nur weil wir im Jeep sitzen die gleichen Gesetze gelten, auch wenn es den ein oder anderen nervt. Da helfen auch 20 TÜV Eintragungen nicht wenn Sie nicht mit diesen Gesetzen konform gehen.

Ich bin raus aus der Debatte.👍
 

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Dreamland

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Schön dass es Theorie und Praxis gibt....
 

landyhannes

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Hmmm hat es eigentlich schon mal einen Thread gegeben mit der Überschrift "Frontstoßstange" (in irgendeiner Form) der NICHT sofort in eine Erhobener Zeigefinger und Ameisentätowiererei-Diskussion ausgeartet ist ?????
Das es Gesetzestexte und Vorschriften gibt ist logisch und muss so sein. Sollte doch aber jeder selbst verantworten.

Nichtsdestoweniger befremdet mich sowas immer, es wird SOFORT in irgendeiner Form darauf aufmerksam gemacht "das darfst du aber nicht !!!"
Nur meine Meinung kann ja jeder sehen wie er will.
lg
Hannes
 
Seesternschnuppe

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Moin,

die ganze Dramatik, Anbauteile nur bestimmungsgemäß nutzen zu dürfen, ist nicht neu. Beim Unimog darf beispielsweise eine eingetragene Vorbaukonsole nicht ohne Notstromaggregat „verfahren“/mitgeführt werden.

Gruß

Tom
 

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Hmmm hat es eigentlich schon mal einen Thread gegeben mit der Überschrift "Frontstoßstange" (in irgendeiner Form) der NICHT sofort in eine Erhobener Zeigefinger und Ameisentätowiererei-Diskussion ausgeartet ist ?????
Das es Gesetzestexte und Vorschriften gibt ist logisch und muss so sein. Sollte doch aber jeder selbst verantworten.

Nichtsdestoweniger befremdet mich sowas immer, es wird SOFORT in irgendeiner Form darauf aufmerksam gemacht "das darfst du aber nicht !!!"
Nur meine Meinung kann ja jeder sehen wie er will.
lg
Hannes
Nur um das klarzustellen. ich habe freundlich darauf hingewiesen Probleme zu vermeiden durch einfachen Verbau eine Seilwinde.
Denn Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Wirklich verantworten kann man nur etwas dessen Konsequenzen man kennt.
Ich habe auf die Nachfrage betreffend der Grundlage für den Hinweis geantwortet.

Die Diskussion über die Sinnhaftigkeit der geltenden Gesetze ist unerheblich. Denn der Ameisentatowierende Sachverständige der behördlich veranlasst wird das mit erhobenen Zeigefinger zu kontrolliert, gibt auf das Geschwätz was wir meinen oder denken gleich 0. Der zeigt mit ausgestreckten Finger auf den Paragraphen und stellt Abweichung fest. Mit der Konsequenz das der Rotstift durch den Fahrzeugschein rutscht. Jeder kann selbst entscheiden ob er das Risiko eingeht oder nicht. Nur weil wir Jeep fahren leben wir nicht im Rechtsfreien Raum. Das bezieht sich auch nicht nur auf Stoßfänger / Geräteträger. Spätestens nach einen Unfall mit Personenschaden mit dem sich der Staatsanwalt befasst vergeht dann das Lachen. :cold:
 

landyhannes

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Der Threaderöffner hat übrigens gar nicht geschrieben das er eine Eintragung als Geräte träger hat......sprich er hat eigentlich nach dem eingangspost gar nichts mehr geschrieben.....
lg
Hannes
PS: Ich finde es halt nicht so cool, wenn man jemanden der sich über neue Teile freut, als allererstes sofort einmal den erhobenen Zeigefinger zeigt und ihn über Konsequenzen meint aufklären zu müssen die ihn auf Grund einer Faktenlage die man auf Grund seiner Erstaussage gar nicht kennen kann, anspricht....
aber vielleicht sehe ich das ja falsch....
 
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kb1089

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Der Threaderöffner hat übrigens gar nicht geschrieben das er eine Eintragung als Geräte träger hat......sprich er hat eigentlich nach dem eingangspost gar nichts mehr geschrieben.....
lg
Hannes
das ändert jetzt was an der Sinnhaftigkeit des Hinweises und der Tatsache der Diskussionkultur in Richtung -> "egal was geschrieben steht das passt schon" Ich kann das nicht gut finden Leuten, die im Zweifel wenig davon wissen damit einzulullen das man das Gesetz ja beugen kann wenn es einem gerade selbst gefällt. Denn solche Gesetze werden von Leuten geschrieben die ganz exakt darauf achten jedwede Interpretation in diese Richtung auszuschließen.

Mir ist klar das ich damit keinen Beifall ernte. ;-) Aber wer sich da informiert, sollte hin und wieder mal darüber stolpern das nicht wir selbst festlegen was zulässig ist und im Zweifel nicht mal der Gutachter der die Eintragung vornimmt. Insofern Sie nicht geltendes Recht vollumfänglich berücksichtigt :drive: Stichwort: " Gefälligkeitsabnahme"

Das die Eintragung nicht als Stoßfänger erfolgte ist so sicher wie das Amen in der Kirche, denn ansonsten wäre Sie aus den selben vorgenannten Gründen sowieso abzuerkennen bei erst bester Gelegenheit. Die Freude daran soll ihm erhalten bleiben, vorallem nachdem er da offensichtlich viel Zeit investiert hat. Das klappt am Besten wenn er nicht per Zufall plötzlich mit einer Zerkritzelten ZBT dasteht.

Übrigens gibts hier im Forum sogar jemand der dieses Jahr an der Grenze zu Österreich mit den Beamten aus Österreich genau deswegen massive Probleme bekam. Die schwimmen auch nicht auf der Wurstsuppe umher.

Was genau ist denn das Problem einfach eine Winde in den Geräteträger zu bauen und sei sie noch so billig und dann Ruhe zu haben? Ist doch absout simpel. Dazu muss man nicht mal einen Elefanten tatowieren. Und die Freude über das Ganze ist sogar noch grösser.
 
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