Offroadfahrer
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Wenn Jeep ihm einen Austauschmotor einbaut, hat der 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. Da brauch man keine Forschung betreiben.
..was willst du uns damit sagen ????Offroadfahrer schrieb:Wenn Jeep ihm einen Austauschmotor einbaut, hat der 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. Da brauch man keine Forschung betreiben.
Offroadfahrer schrieb:Was da steht. Ein Austauschmotor hat nebst Einbau und allen Leistungen die gleiche Gewährleistung wie ein Neuwagen.
Wieso Du auf die Idee kommst, dass ramodan hier Nachforschungen bezüglich eines Gebrauchtmotors anstellen soll, musst Du erklären ;-)
X2. Genau so sehe ich das auch.luckyluke schrieb:Der Händler kann schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen in diesem Fall nicht mehr leisten.
Fakt ist doch, dass man als Kunde durchaus davon ausgehen kann, dass ein Automotor in diesem Falle eine Kurbelwelle durchaus
für mind. 100 000 eher 150 -200 000 km Laufleistung entwickelt und konstruiert wurden.
Wenn nun so ein Bauteil vorher kaputt geht und einen so großen Schaden anrichtet, steht der Hersteller in der Pflicht.
Insbesondere, wenn dies nur 25 Tage nach Ablauf seiner Garantiezusage und nur 25 Tage nach Ablauf der gesetzlichen Sachmängelhaftung passiert.
Zum einen sollte man erwarten können, dass ein Hersteller zu seinem Produkt steht. Zum anderen ist doch JEDEM klar, dass eine
Kurbelwelle bei 35 000km nur kaputt gehen kann, wenn ein Materialfehler oder Wartungsfehler vorliegt.
Wäre ich persönlich betroffen, würde ich folgende Vorgehensweisen in Betracht ziehen,
-direkt an den Hersteller ein Schreiben mit einer präzisen Forderung (bis wann...und in welcher Höhe der Schaden behoben sein muss), Fristsetzung für
Rückantwort
-ich würde einen Rechtsanwalt (evtl. kostenlose Rechtsberatung als Mitglied eines Autoclubs) befragen, der sich in Sachen Produkthaftungsgesetz
bestens auskennt. Möglicherweise besteht die Möglichkeit, dass dies hier zur Anwendung kommt.
Fazit, wenn so ein Fehler mehrfach auftritt, kann man von einem Produktions-/Serienfehler ausgehen. Tritt so ein Schaden nur
vereinzelt auf, sollte es für einen Hersteller absolut kein Problem sein, seinem Kunden den Rücken zu stärken und diesen Schaden
25 Tage nach Ablauf der Garantie/Gewährleistung zu 99% zu übernehmen.
Wenn nicht, hilft hier nur der öffentliche Druck über die Medien.
Sorry Fiat/Jeep...das geht überhaupt nicht! Als Hersteller würde ich mich tiefrot schämen, so mit einem Kunden umzugehen!
Grannypiet schrieb:
Habe nichts von Austauschmotor gesagt, das warst Du.
Ich habe es so verstanden das er den Wagen gekauft hat und der Motor, wie er selbst sagt, Überholt wurde.
Dann ist der Wagen zwar über 2 Jahre alt doch die Garantie des Motors könnte im Zeitrahmen 2 Jahre sein.
Gruß Piet
Sorry, da hast Du gründlich falsch gelesen. Das Auto ist 2 Jahre und 25 Tage alt. Der Motor bzw. die Kurbelwelle ist defekt. Fiat will einen Austauschmotor einbauen. Ein Austauschmotor ist ein überholtet Motor, von einem Neuteil praktisch nicht zu unterscheiden. Um genau diesen Aufwand geht es. Nachzulesen hier im Thread.Grannypiet schrieb:
Habe nichts von Austauschmotor gesagt, das warst Du.
Ich habe es so verstanden das er den Wagen gekauft hat und der Motor, wie er selbst sagt, Überholt wurde.
Dann ist der Wagen zwar über 2 Jahre alt doch die Garantie des Motors könnte im Zeitrahmen 2 Jahre sein.
Gruß Piet
Nicht ganz. Die Gretchenfrage ist immer noch offen: Welche Nebenaggregate sind dabei? Vom Anlasser über Lichtmaschine zum Turbolader etc. summieren sich einige 1.000 Euro, die angesichts der geringen Laufleistung völlig unnötig sind. Ein brutto 24 tEuro Teil ist daher völlig überdimensioniert und unwirtschaftlich. Das ist auch der berechtigte Einwand derer, die technischen Durchblick haben. Darauf bist Du noch nicht eingegangen und diese Frage würde ich dem Service stellen.ramodam schrieb:ich hoffe damit eine Unklarheit beseitigt zu haben.
Gruß ramodam
Bei einem Hersteller ist die Definition klar, die wurde dem Betroffenen auch klar mitgeteilt. Nur der Umfang ist noch offen.aral schrieb:Ein überholter Motor kann alles sein. Ein AT-Motor ist etwas ganz anderes.
aral
Produkthaftung = Sekundärhaftung (10 Jahre) nur bei Gefährdung von Leib und Leben. Ansonsten nur Sachmängelhaftung ( umgangssprachlich Gewährleistung ) endet bei Neuware nach 24 Monaten und kann bei Gebrauchtware auf 12 Monate seitens des Verkäufers beschränkt werden.luckyluke schrieb:Der Händler kann schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen in diesem Fall nicht mehr leisten.
Fakt ist doch, dass man als Kunde durchaus davon ausgehen kann, dass ein Automotor in diesem Falle eine Kurbelwelle durchaus
für mind. 100 000 eher 150 -200 000 km Laufleistung entwickelt und konstruiert wurden.
Wenn nun so ein Bauteil vorher kaputt geht und einen so großen Schaden anrichtet, steht der Hersteller in der Pflicht.
Insbesondere, wenn dies nur 25 Tage nach Ablauf seiner Garantiezusage und nur 25 Tage nach Ablauf der gesetzlichen Sachmängelhaftung passiert.
Zum einen sollte man erwarten können, dass ein Hersteller zu seinem Produkt steht. Zum anderen ist doch JEDEM klar, dass eine
Kurbelwelle bei 35 000km nur kaputt gehen kann, wenn ein Materialfehler oder Wartungsfehler vorliegt.
Wäre ich persönlich betroffen, würde ich folgende Vorgehensweisen in Betracht ziehen,
-direkt an den Hersteller ein Schreiben mit einer präzisen Forderung (bis wann...und in welcher Höhe der Schaden behoben sein muss), Fristsetzung für
Rückantwort
-ich würde einen Rechtsanwalt (evtl. kostenlose Rechtsberatung als Mitglied eines Autoclubs) befragen, der sich in Sachen Produkthaftungsgesetz
bestens auskennt. Möglicherweise besteht die Möglichkeit, dass dies hier zur Anwendung kommt.
Fazit, wenn so ein Fehler mehrfach auftritt, kann man von einem Produktions-/Serienfehler ausgehen. Tritt so ein Schaden nur
vereinzelt auf, sollte es für einen Hersteller absolut kein Problem sein, seinem Kunden den Rücken zu stärken und diesen Schaden
25 Tage nach Ablauf der Garantie/Gewährleistung zu 99% zu übernehmen.
Wenn nicht, hilft hier nur der öffentliche Druck über die Medien.
Sorry Fiat/Jeep...das geht überhaupt nicht! Als Hersteller würde ich mich tiefrot schämen, so mit einem Kunden umzugehen!
Diese Garantie und irgendwelche Anschlussgarantien gibt es teilweise und immer in Kombination mit Angeboten. Meiner hatte nur die übliche Gewährleistung und die Garantien auf Abgasankage und Durchrostung etc. Ein Motor gehörte da nicht dazu.ninja schrieb:@Offroadfahrer
Der Hersteller Fiat/Chrysler gibt die ersten 2 Jahre, wenn ich mich nicht irre, eine Garantie.
Offroadfahrer schrieb:Diese Garantie und irgendwelche Anschlussgarantien gibt es teilweise und immer in Kombination mit Angeboten. Meiner hatte nur die übliche Gewährleistung und die Garantien auf Abgasanlage und Durchrostung etc. Ein Motor gehörte da nicht dazu.
Meiner ist kein Import, weder grau noch sonst. Made in Austria und verkauft von einer Chrysler Niederlassung. Mehr als die kleinen Zusatzgarantien waren nicht drin. Zuvor und auch wieder später gab es umfangreichere Garantien. Ob die vollumfänglich sind, wage ich aber zu bezweifeln. Man muss da genau nachlesen.ninja schrieb:Wenn das Fahrzeug vom offiziellen Importeur, also Fiat/Chrysler kommt hast du ne Werksgarantie.
Bei nem Grauimporteur z.B. natürlich nicht, da gibts gesetzliche Gewährleistung mit allen Nachteilen.
Ich behaupte mal im Thema Garantie/Gewährleistung/Sachmangelhaftung schon aus beruflichen Gründen gut im Thema zu sein.Offroadfahrer schrieb:Gewährleistung beim Endverbraucher 2 Jahre. Nach dem ersten Halbjahr muss der Verbraucher beweisen, dass der Mangel schon vor der Auslieferung vorlag.
....
Produkthaftung ist doch ganz etwas anderes!
....
Mit dieser Sachkenntnis sollte man Verhandlungen starten, alles andere führt mindestens zum Verlust der Verhandlungsposition.
Jörn