Layercake
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Das Geld kann er sparen.Sequoia3 schrieb:Ich würde mir da erst mal juristischen Beistand holen.
25 Tage drüber...
Sachmängelhaftung laut geltendem Recht max. 24 Monate ab Rechnungsdatum.
Darüber hinaus greift nach 6 Monaten nach Kaufdatum die Beweislastumkehr.
D.h. der Künde trägt die Beweislast und muss nachlegen können, dass ein anfänglicher Mangel vorliegt.
Das dürfte schwierig werden bzw. unmöglich sein.
Die Garantiebedingungen kann der Hersteller zudem auslegen wie er will (freiwillige Leistung) und Darmwind sie fertig mit Dir.
Dann lieber den Autobild Kummerkasten usw. .
Das bewirkt noch am Meisten.