Motorschaden Grand Cherokee WK2

Diskutiere Motorschaden Grand Cherokee WK2 im Grand Cherokee WK2 Forum Forum im Bereich Grand Cherokee / Commander Forum; Wenn Jeep ihm einen Austauschmotor einbaut, hat der 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. Da brauch man keine Forschung betreiben.
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Offroadfahrer

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Wenn Jeep ihm einen Austauschmotor einbaut, hat der 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. Da brauch man keine Forschung betreiben.
 
Grannypiet

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Offroadfahrer schrieb:
Wenn Jeep ihm einen Austauschmotor einbaut, hat der 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. Da brauch man keine Forschung betreiben.
..was willst du uns damit sagen ????
 

Offroadfahrer

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Was da steht. Ein Austauschmotor hat nebst Einbau und allen Leistungen die gleiche Gewährleistung wie ein Neuwagen.

Wieso Du auf die Idee kommst, dass ramodan hier Nachforschungen bezüglich eines Gebrauchtmotors anstellen soll, musst Du erklären ;-)
 

Layercake

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Am Ende würde mich mal interessieren wie hoch die Quote ist. Wieviele Motorschäden auf 1000 oder falls dies zu kurz gegriffen, auf 100.000 verkaufte Fahrzeuge entfallen (3 Liter VM Diesel). Nur weil mal ein Fall im Forum diskutiert wird, heißt das ja nicht, dass sich nun alle Halter eines solchen Fahrzeugs nach Ablauf der GW oder Garantie, warm anziehen müssen. Solche Geschichten kommen mit Sicherheit auch bei BMW oder Daimler vor.

Wegen des Motors, würde ich mal in den USA einen Jeep Dealer anrufen. Wenn der dort über 10 TSD USD kostet, würde sich Chrysler ruck zuck seine Marke ruinieren.
 
Ralf

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Der Händler kann schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen in diesem Fall nicht mehr leisten.
 
Fakt ist doch, dass man als Kunde durchaus davon ausgehen kann, dass ein Automotor in diesem Falle eine Kurbelwelle durchaus
für mind. 100 000 eher 150 -200 000 km Laufleistung entwickelt und konstruiert wurden.
Wenn nun so ein Bauteil vorher kaputt geht und einen so großen Schaden anrichtet, steht der Hersteller in der Pflicht.
Insbesondere, wenn dies nur 25 Tage nach Ablauf seiner Garantiezusage und nur 25 Tage nach Ablauf der gesetzlichen Sachmängelhaftung passiert.
Zum einen sollte man erwarten können, dass ein Hersteller zu seinem Produkt steht. Zum anderen ist doch JEDEM klar, dass eine
Kurbelwelle bei 35 000km nur kaputt gehen kann, wenn ein Materialfehler oder Wartungsfehler vorliegt.
 
Wäre ich persönlich betroffen, würde ich folgende Vorgehensweisen in Betracht ziehen,
 
-direkt an den Hersteller ein Schreiben mit einer präzisen Forderung (bis wann...und in welcher Höhe der Schaden behoben sein muss), Fristsetzung für
 Rückantwort
-ich würde einen Rechtsanwalt (evtl. kostenlose Rechtsberatung als Mitglied eines Autoclubs) befragen, der sich in Sachen Produkthaftungsgesetz
 bestens auskennt. Möglicherweise besteht die Möglichkeit, dass dies hier zur Anwendung kommt.
 
Fazit, wenn so ein Fehler mehrfach auftritt, kann man von einem Produktions-/Serienfehler ausgehen. Tritt so ein Schaden nur
vereinzelt auf, sollte es für einen Hersteller absolut kein Problem sein, seinem Kunden den Rücken zu stärken und diesen Schaden
25 Tage nach Ablauf der Garantie/Gewährleistung zu 99% zu übernehmen.
Wenn nicht, hilft hier nur der öffentliche Druck über die Medien.
Sorry Fiat/Jeep...das geht überhaupt nicht! Als Hersteller würde ich mich tiefrot schämen, so mit einem Kunden umzugehen!
 
Grannypiet

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Offroadfahrer schrieb:
Was da steht. Ein Austauschmotor hat nebst Einbau und allen Leistungen die gleiche Gewährleistung wie ein Neuwagen.

Wieso Du auf die Idee kommst, dass ramodan hier Nachforschungen bezüglich eines Gebrauchtmotors anstellen soll, musst Du erklären ;-)
 
Habe nichts von Austauschmotor gesagt, das warst Du.
 
Ich habe es so verstanden das er den Wagen gekauft hat und der Motor, wie er selbst sagt, Überholt wurde.
 
Dann ist der Wagen zwar über 2 Jahre alt doch die Garantie des Motors könnte im Zeitrahmen 2 Jahre sein.
 
Gruß Piet
 

Sequoia3

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luckyluke schrieb:
Der Händler kann schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen in diesem Fall nicht mehr leisten.
 
Fakt ist doch, dass man als Kunde durchaus davon ausgehen kann, dass ein Automotor in diesem Falle eine Kurbelwelle durchaus
für mind. 100 000 eher 150 -200 000 km Laufleistung entwickelt und konstruiert wurden.
Wenn nun so ein Bauteil vorher kaputt geht und einen so großen Schaden anrichtet, steht der Hersteller in der Pflicht.
Insbesondere, wenn dies nur 25 Tage nach Ablauf seiner Garantiezusage und nur 25 Tage nach Ablauf der gesetzlichen Sachmängelhaftung passiert.
Zum einen sollte man erwarten können, dass ein Hersteller zu seinem Produkt steht. Zum anderen ist doch JEDEM klar, dass eine
Kurbelwelle bei 35 000km nur kaputt gehen kann, wenn ein Materialfehler oder Wartungsfehler vorliegt.
 
Wäre ich persönlich betroffen, würde ich folgende Vorgehensweisen in Betracht ziehen,
 
-direkt an den Hersteller ein Schreiben mit einer präzisen Forderung (bis wann...und in welcher Höhe der Schaden behoben sein muss), Fristsetzung für
 Rückantwort
-ich würde einen Rechtsanwalt (evtl. kostenlose Rechtsberatung als Mitglied eines Autoclubs) befragen, der sich in Sachen Produkthaftungsgesetz
 bestens auskennt. Möglicherweise besteht die Möglichkeit, dass dies hier zur Anwendung kommt.
 
Fazit, wenn so ein Fehler mehrfach auftritt, kann man von einem Produktions-/Serienfehler ausgehen. Tritt so ein Schaden nur
vereinzelt auf, sollte es für einen Hersteller absolut kein Problem sein, seinem Kunden den Rücken zu stärken und diesen Schaden
25 Tage nach Ablauf der Garantie/Gewährleistung zu 99% zu übernehmen.
Wenn nicht, hilft hier nur der öffentliche Druck über die Medien.
Sorry Fiat/Jeep...das geht überhaupt nicht! Als Hersteller würde ich mich tiefrot schämen, so mit einem Kunden umzugehen!
X2. Genau so sehe ich das auch.
 

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Unabhängig der Emotionen hier die Sachlage:

Gewährleistung beim Endverbraucher 2 Jahre. Nach dem ersten Halbjahr muss der Verbraucher beweisen, dass der Mangel schon vor der Auslieferung vorlag.

Eine Kurbelwelle sollte natürlich eine Million Kilometer halten oder mehr. Aber der Sachbeweis eines Gutachters, dass es sich um einen echten Fertigungsmangel handelt, dürfte sehr schwierig sein. Pech gehabt ist übrigens kein Fertigungsmangel.

Produkthaftung ist doch ganz etwas anderes! Es gilt i.d.R. bis zum Lebensende des Produkts oder 30 Jahre und regelt einen Dritt- bzw. Personenschaden, der durch eine Mangelhafte Produktion entstand. Ob das Produkt selbst in diesem Zusammenhang gebrauchsfähig ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Mit dieser Sachkenntnis sollte man Verhandlungen starten, alles andere führt mindestens zum Verlust der Verhandlungsposition.

Jörn
 

ramodam

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Grannypiet schrieb:
 
Habe nichts von Austauschmotor gesagt, das warst Du.
 
Ich habe es so verstanden das er den Wagen gekauft hat und der Motor, wie er selbst sagt, Überholt wurde.
 
Dann ist der Wagen zwar über 2 Jahre alt doch die Garantie des Motors könnte im Zeitrahmen 2 Jahre sein.
 
Gruß Piet
 
zur Klärung wie oben geschrieben wird im Kostenvoranschlag im Punkt Motoraustausch mitgeteilt: überholter Motor - 19440 netto. das Fahrzeug hat immer noch trotz 34500 km den gleichen Motor mit dem es als Neuwagen verkauft wurde. Auf Anfrage in der Werkstatt meinte man - die ATm sind entweder komplett neu oder " alte " Motorgehäuse mit neuem Innenleben. ich hoffe damit eine Unklarheit beseitigt zu haben.
Gruß ramodam
 

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Grannypiet schrieb:
 
Habe nichts von Austauschmotor gesagt, das warst Du.
 
Ich habe es so verstanden das er den Wagen gekauft hat und der Motor, wie er selbst sagt, Überholt wurde.
 
Dann ist der Wagen zwar über 2 Jahre alt doch die Garantie des Motors könnte im Zeitrahmen 2 Jahre sein.
 
Gruß Piet
Sorry, da hast Du gründlich falsch gelesen. Das Auto ist 2 Jahre und 25 Tage alt. Der Motor bzw. die Kurbelwelle ist defekt. Fiat will einen Austauschmotor einbauen. Ein Austauschmotor ist ein überholtet Motor, von einem Neuteil praktisch nicht zu unterscheiden. Um genau diesen Aufwand geht es. Nachzulesen hier im Thread.
 

glennessa

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Ein überholter Motor kann alles sein. Ein AT-Motor ist etwas ganz anderes.
 
aral
 

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ramodam schrieb:
ich hoffe damit eine Unklarheit beseitigt zu haben.
Gruß ramodam
Nicht ganz. Die Gretchenfrage ist immer noch offen: Welche Nebenaggregate sind dabei? Vom Anlasser über Lichtmaschine zum Turbolader etc. summieren sich einige 1.000 Euro, die angesichts der geringen Laufleistung völlig unnötig sind. Ein brutto 24 tEuro Teil ist daher völlig überdimensioniert und unwirtschaftlich. Das ist auch der berechtigte Einwand derer, die technischen Durchblick haben. Darauf bist Du noch nicht eingegangen und diese Frage würde ich dem Service stellen.
aral schrieb:
Ein überholter Motor kann alles sein. Ein AT-Motor ist etwas ganz anderes.
 
aral
Bei einem Hersteller ist die Definition klar, die wurde dem Betroffenen auch klar mitgeteilt. Nur der Umfang ist noch offen.
 

Layercake

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luckyluke schrieb:
Der Händler kann schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen in diesem Fall nicht mehr leisten.
 
Fakt ist doch, dass man als Kunde durchaus davon ausgehen kann, dass ein Automotor in diesem Falle eine Kurbelwelle durchaus
für mind. 100 000 eher 150 -200 000 km Laufleistung entwickelt und konstruiert wurden.
Wenn nun so ein Bauteil vorher kaputt geht und einen so großen Schaden anrichtet, steht der Hersteller in der Pflicht.
Insbesondere, wenn dies nur 25 Tage nach Ablauf seiner Garantiezusage und nur 25 Tage nach Ablauf der gesetzlichen Sachmängelhaftung passiert.
Zum einen sollte man erwarten können, dass ein Hersteller zu seinem Produkt steht. Zum anderen ist doch JEDEM klar, dass eine
Kurbelwelle bei 35 000km nur kaputt gehen kann, wenn ein Materialfehler oder Wartungsfehler vorliegt.
 
Wäre ich persönlich betroffen, würde ich folgende Vorgehensweisen in Betracht ziehen,
 
-direkt an den Hersteller ein Schreiben mit einer präzisen Forderung (bis wann...und in welcher Höhe der Schaden behoben sein muss), Fristsetzung für
 Rückantwort
-ich würde einen Rechtsanwalt (evtl. kostenlose Rechtsberatung als Mitglied eines Autoclubs) befragen, der sich in Sachen Produkthaftungsgesetz
 bestens auskennt. Möglicherweise besteht die Möglichkeit, dass dies hier zur Anwendung kommt.
 
Fazit, wenn so ein Fehler mehrfach auftritt, kann man von einem Produktions-/Serienfehler ausgehen. Tritt so ein Schaden nur
vereinzelt auf, sollte es für einen Hersteller absolut kein Problem sein, seinem Kunden den Rücken zu stärken und diesen Schaden
25 Tage nach Ablauf der Garantie/Gewährleistung zu 99% zu übernehmen.
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Sorry Fiat/Jeep...das geht überhaupt nicht! Als Hersteller würde ich mich tiefrot schämen, so mit einem Kunden umzugehen!
Produkthaftung = Sekundärhaftung (10 Jahre) nur bei Gefährdung von Leib und Leben. Ansonsten nur Sachmängelhaftung ( umgangssprachlich Gewährleistung ) endet bei Neuware nach 24 Monaten und kann bei Gebrauchtware auf 12 Monate seitens des Verkäufers beschränkt werden.

Garantie = freiwillige Leistung des Herstellers - nach dessen Garantiebedingungen.
 
ninja

ninja

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Der Hersteller Fiat/Chrysler gibt die ersten 2 Jahre, wenn ich mich nicht irre, eine Garantie.
Dann gibt es keine Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Das gibt es nur bei Gewährleistung.
 

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ninja schrieb:
@Offroadfahrer
Der Hersteller Fiat/Chrysler gibt die ersten 2 Jahre, wenn ich mich nicht irre, eine Garantie.
Diese Garantie und irgendwelche Anschlussgarantien gibt es teilweise und immer in Kombination mit Angeboten. Meiner hatte nur die übliche Gewährleistung und die Garantien auf Abgasankage und Durchrostung etc. Ein Motor gehörte da nicht dazu.
Offroadfahrer schrieb:
Diese Garantie und irgendwelche Anschlussgarantien gibt es teilweise und immer in Kombination mit Angeboten. Meiner hatte nur die übliche Gewährleistung und die Garantien auf Abgasanlage und Durchrostung etc. Ein Motor gehörte da nicht dazu.
 
ninja

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Wenn das Fahrzeug vom offiziellen Importeur, also Fiat/Chrysler kommt hast du ne Werksgarantie.
Bei nem Grauimporteur z.B. natürlich nicht, da gibts gesetzliche Gewährleistung mit allen Nachteilen.
Der offizielle Händler kann die Garantiesachen alle auf Fiat abwälzen
Bei dem Händler mit Gewährleistung gehen die Kosten zu Lasten seines Betriebsergebnisses und das tut weh.
 

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ninja schrieb:
Wenn das Fahrzeug vom offiziellen Importeur, also Fiat/Chrysler kommt hast du ne Werksgarantie.
Bei nem Grauimporteur z.B. natürlich nicht, da gibts gesetzliche Gewährleistung mit allen Nachteilen.
Meiner ist kein Import, weder grau noch sonst. Made in Austria und verkauft von einer Chrysler Niederlassung. Mehr als die kleinen Zusatzgarantien waren nicht drin. Zuvor und auch wieder später gab es umfangreichere Garantien. Ob die vollumfänglich sind, wage ich aber zu bezweifeln. Man muss da genau nachlesen.
 
ninja

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Egal, also Werksgarantie.....sprich keine Beweislastumkehr,.nur darum gehts mir.
 
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Gewährleistung beim Endverbraucher 2 Jahre. Nach dem ersten Halbjahr muss der Verbraucher beweisen, dass der Mangel schon vor der Auslieferung vorlag.

....
Produkthaftung ist doch ganz etwas anderes!
....
Mit dieser Sachkenntnis sollte man Verhandlungen starten, alles andere führt mindestens zum Verlust der Verhandlungsposition.

Jörn
Ich behaupte mal im Thema Garantie/Gewährleistung/Sachmangelhaftung schon aus beruflichen Gründen gut im Thema zu sein.
 
Wenn du behauptest, Produkthaftung sei was ganz anderes, dann solltest du dir mal einschlägige Fälle und Sachlagen anschauen.
z.B.
- Motorschaden wegen defekter Ölkontrollleuchte
 
Aber - dafür brauchts dann einen guten Rechtsanwalt. Der bin ich nicht und Produkthaftung ist weniger mein Thema.
 
Sachlich sehe ich eine defekte Kurbelwelle die in der Folge den Motor zerstörte. Inwieweit sich hieraus eine rechtlich sichere
Argumentation aufbauen lässt muss ein RA entscheiden.
 
Im übrigen würde ich mich nicht nur an Fiat/Jeep sondern auch direkt an den Motorenhersteller mit meinem
Anliegen und der Bitte um Kulanz wenden.
 

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Glaubt man den Suchmaschinen, war das ein einmaliges Urteil, das sich zudem auf einen Folgeschaden wegen einer baubedingt nicht in jedem Fall korrekt anzeigenden Ölstandsanzeige bezog. Ob das vom OLG so bestätigt wurde, ist nicht bekannt, denn dass BMW dort in Revision ging, dürfte sicher sein.
 
Kulanz und Rechtsweg sind zwei Dinge, die man auseinanderhalten sollte, denn wenn die Juristen erst einmal zugange sind, geht es ausschließlich um Paragraphen und Formalismen.
 
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