Öhm typischer Weise rennen die Amis sofort zu einem Anwalt und klagen in Millionenhöhe!
Und sei es das der Hinweis fehlt das Kaffee im Becher heiss sein könnte.
Interessanter Artikel zur Sachmänglehaftung:
Sachmängelhaftung – Ihre Rechte bei Mangelware
Und die Anscheinsvermutung hat der Gesetzgeber von 6 auf 12 Monate verlänger, ist aber fraglich ob das Rückwirkend gilt.
Und hier ein nettes Urteil zu Konstruktionsmängel:
openJur
Zitat:
Bei Konstruktionsmängeln scheidet die Annahme eines Mangels nur dann aus, wenn dem Käufer das Problem vernünftigerweise bekannt sein muss.
Und wir müssen hier aufpassen das wir nicht in eine Rechtsberatung abdriften,
sonst gibts eine Abmahnung.