Ich denke, zu der Meinung bezüglich „im Fahrzeugschein eingetragen“ ist so ziemlich alles gesagt worden.
Wie Leberwurstbrot schon geschrieben hat; mit Mauscheln hat das alles nicht viel zu tun. Diverse Landkreise
oder Bundesländer mit den entsprechenden Sachverständigen und TÜV-Prüfern haben eventuell einen „Ermessensspielraum“
für diverse Einzelabnahmen und die darauf folgenden amtlichen Eintragungen in den KFZ-Papieren. Darüber kann sich jeder
im World Wide Web informieren. Des Weiteren gibt es diverse Arrangements mit den verschiedenen Händlern. Da sollte jeder
Händler so fair sein, das verkaufte Zubehör auch nach „eintragungsfähig“ oder „nicht eintragungsfähig“ über die Ladentheke reichen.
Wenn sich jemand dann ein Zubehörteil an das Fahrzeug baut, welches nicht den Segen des deutschen TÜV hat, ist das für jeden
persönlich eine ziemliche „Fahrt auf Glatteis“. Erlöschen der Betriebserlaubnis ist ja jedem hier bekannt ...
Der JEEP-Vertragshändler meiner Wahl hat mir bei der Konfiguration des Fahrzeuges auf meine Frage nach der „gesetzlichen
Konformität“ (StVZO) auch eine unmissverständliche Antwort gegeben. „Hier verlässt kein Fahrzeug das Autohaus, ohne den
Segen des TÜV zu bekommen“! Der Händler hat mir dann ein „Gesamtpaket“ bezüglich der fälligen Gebühren für eine Einzelabnahme
erstellt. Selbiger Vertragshändler arbeitet – laut seiner Aussage – schon seit sehr langer Zeit mit der Prüforganisation zusammen.
In einem anderen Forum habe ich bezüglich meines Sportwagens (mit diversen Eintragungen in den KFZ-Papieren) schon ähnliche
Fragen bekommen. „Kannst du mal bitte die Eintragung in deinem Fahrzeugschein hier veröffentlichen?“ Meine Antwort war auch
dort offen und ehrlich. Es ist und bleibt ein amtliches Dokument. So etwas veröffentlicht man nicht im Internet! Auch nicht via PN.
Ich hatte bisher immer das Glück, unterschiedliche Zubehörteile durch amtlich annerkannte Prüforganisationen – mit Unterstützung bzw.
Abwicklung durch einen Händler – in den Bereich der „Legalität“ bezüglich der StVZO) zu bekommen. Wie bestimmte Zubehörteile – egal
ob nun bei meinem JEEP oder bei meinem BMW – die „Legalität“ durch eine Einzelabnahme erlangt haben, entzieht sich meiner Kenntnis.
Dafür gehe ich ja einen „Fachbetrieb“ in Form eines Autohauses.
Nichtsdestotrotz haben folgende Zeilen – nach erfolgter Einzelabnahme – den Weg in den Fahrzeugschein meines JEEP JL gefunden:
ZU 15. 1/2:A.GENEHM.255/75R17 111S M+S A.JEEP LM RAD 7,5X17E
T44,45, TYP FC2**M.GEÄND. FRONTSTOSSFÄNGER, HERST.: ORZ, TYP: BUMPER, KENNZ.:18727