neues Zugfahrzeug

Diskutiere neues Zugfahrzeug im Treffpunkt Forum im Bereich Allgemeines; Das Stimmt bei Anhängern mit Plane oder Koffer aber bei einem flachen Plattformanhänger kann man wunderbar drüberschauen. Ich bezeichne mich...
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Koegi

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Anhänger vorne anhängen zum rangieren? Wie peinlich :wave:!..................
................Wenn man den Anhänger vorne anhängt, sieht man vor sich nur noch Anhängervorderwand..............
Das Stimmt bei Anhängern mit Plane oder Koffer aber bei einem flachen Plattformanhänger kann man wunderbar drüberschauen.

Ich bezeichne mich jetzt mal als guten rückwärts Fahrer, es gibt bestimmt bessere aber zumindest mach ich das täglich mehrmals mit Einachsern und Tandemanhängern und regelmäßig mit Zweiachsern.
Meistens rangiere ich die Drehschemelanhänger rückwärts weil mir das umhängen zuviel Arbeit macht, aber manchmal wenns ganz eng wird hänge ich um und peinlich ist mir das nicht............aber warum einfach wenns kompliziert auch geht...........
Grüße Kögi
 
Gurti

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Den Zwinkersmiley hat wohl keiner gesehen...

Aber im Ernst: wenn man einen schweren Anhänger vorne angehängt rangiert, schiebt es die Vorderachse vom Schlepper immer weg, weil die eben leichter ist als die Hinterachse. Da hilft Allrad auch nur begrenzt.
Dieses Problem gilt natürlich nicht bei einem 5tonner mit PKW - Anhänger ...
Außerdem: Den Anhänger ohne zweiten Mann umhängen dauert ewig (vorne ist ja keine selbsttätige AHK), allein schon die Zeit von Ringöse im Maul bis Bolzen wirklich drin. Die Deichselhöhe muß vorher auch noch korrigiert werden, ist ja normal auf das hintere Maul eingestellt. Die fehlenden Bremsanschlüsse lassen sich bei uns im Flachland verschmerzen, in bergigen Gegenden wird das u. U. zum Problem.
 
Klingel

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Einachs oder Tandem fahre ich auch durchs Nadelöhr :top: Drehschemel probiere ich nächstes WE mal auf unserem Firmengelände B) dann wird entschieden.
Beim vorne einhängen: was mache ich denn mit der Bremse des Anhängers ???

Heliflug war übrigens klasse, besonders die Kinder fanden es :wave: .
115 Knoten kommen einem in der Luft gar nicht schnell vor, erst als er mal nur ein paar Meter über dem Boden geflogen ist sieht man das :rolleyes:
 
hsedv

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Hey Markus,

schönes Gefährt hast du dir da angelacht!
Ich glaube, dass Mario und ich nochmal Freitags ins Bullenstübli kommen müssen :rolleyes:

:wave:
Gruß Heinz
 
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kein Problem :wave:

jetzt muss ich nur noch einen Lackierer finden, der mir datt Ding schön rot macht :rolleyes:
 
Dakota

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Mit dem alten 3er konnte man 17 oder 18 to fahren,7,5 to Zugfahrzeug und 1achs Auflieger
 
Ozymandias

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Und es war ein totaler Schwachsinn einem PKW Fahrer so ein Fahrzeug in die Hand zu geben ohne jede Erfahrung und dem Wissen um das komplett andere Fahrverhalten so eines Fahrzeugs.

Zum Glück hat die EU das unterbunden und so meinen Berufsstand aufgewertet.
 
Klingel

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Und es war ein totaler Schwachsinn einem PKW Fahrer so ein Fahrzeug in die Hand zu geben ohne jede Erfahrung und dem Wissen um das komplett andere Fahrverhalten so eines Fahrzeugs.

Zum Glück hat die EU das unterbunden und so meinen Berufsstand aufgewertet.
das denke ich auch :D
Das Gleiche gilt allerdings auch für die Zweiräder :frust:
 
kristian b

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siehe Verkehrsforum



Alter "3er" und Sattelkraftfahrzeuge ...

Es gilt: 7,5 Tonnen max. zGG für den GESAMTEN Sattelzug, bestehend aus Sattelzugmaschine und aufliegenden Sattelanhänger.

Quelle: Die neuen Fahrerlaubnisklassen, Schurig/Glowalla, Kirschbaum-Verlag.


4. KLassen C1 und C1E (Klasse 3-alt)

4.3 Besitzstand

Bei Sattel-KFZ darf hingegen die zulässige Gesamtmasse der Zugmaschine und des Sattelanhängers max. 7,5t nicht überschreiten.


Achtung:

Hier ein Schreiben des BMVBW im Wortlaut:

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Krausenstr. 17 - 20
10117 Berlin

Datum: 20. Juli 2000


Führen von Sattelkraftfahrzeugen nach Umstellung einer Fahrerlaubnis Klasse 3

Ihr Schreiben vom 13. Juli 2000


Sehr geehrter Herr,

für Ihr o.g. Schreiben danke ich Ihnen. Dazu teile ich Ihnen Folgendes mit:

Mit der Fahrerlaubnisklasse C1E dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse C1 (Zugfahrzeuge, maximal 7,5 t zulässiger Gesamtmasse) mit Anhängern über 750 kg geführt werden. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination beträgt höchstens 12.000 kg, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen darf.

Mit der durch die Schlüsselnummer 79 eingeschränkten Klasse C1E wird die aufgrund der bisherigen Klasse 3 resultierende Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1 auf Antrag weitergeführt (vgl. Anlage 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV - zur Schlüsselnummer 79).

Die Berechtigung zum Führen von Sattelkombinationen über 7,5 t war in Klasse 3 nicht enthalten, so dass eine dem Umfang der Klasse C1E von 12 t Gesamtmasse überschreitende Sattelkombination nur mit der Klasse CE (unbeschränkt) geführt werden darf.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Hartmut zitierte dazu am 10.01.2004:


".. Vielen Anfragen folgend wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die aus der früheren Klasse 3 resultierende Berechtigung nicht für Sattelzüge über 7,5 t gilt. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass die nach der Umstellung erteilte Klasse C1E auch zum Führen von Sattelzügen berechtigt. Die Klasse C1E ist jedoch auf eine zulässige Gesamtmasse von 12 t beschränkt."


Auch die entsprechende Fundstelle gab er an:


Heft der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. München, 2. Auflage 2002, Teil 1 Anlagen zur FeV (+Teil 2). Dabei sind alle Änderungen durch die FeVÄndV in der Beschlussfassung vom 12.07.2002 enthalten. Die darin enthaltenen Erläuterungen stammen von Regierungsdirektor Christian Weibrecht. Ich denke, dass dies jeder Führerscheinstelle vorliegt.

Die von mir angeführte Erläuterung zur Anlage 9 steht auf der Seite 59.


Damit ergibt sich für Sattelkraftfahrzeuge folgendes Bild:
Klasse 3-alt = Sattelkraftfahrzeuge bis 7,5 t
Klasse C1E = Sattelkraftfahrzeuge bis 12 t
Für die 12 t-Berechtigung muss also umgeschrieben werden ...

Gruss
Rolf :)



hab ich nicht überprüft sondern nur einkopiert

Jeepbaer Tom

siehe mein eingefügtes schreiben, das von dir gepostete ist leider falsch! 12t sattelzug ist auch mit dem umgeschriebenen 3er nicht erlaubt!

man fragt sich, ob der thread auch gelesen wird...
 
kristian b

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warum glaubst du dass du richtiger liegst ? zumal der Bezug zu den Paragraphen nachvollziehbar ist ?
weils so ist :frust: und "zumal der Bezug zu den Paragraphen" eben NICHT "nachvollziehbar ist" !


nochmal langsam zum mitmeißeln:

Klasse C1:
Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Klasse C1E:
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ;
die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen;
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Klasse CE 79 (C1E >12000 kg, L ≤ 3):
Beschränkungen der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 (= Fzg. bis 7,5t zGm.) und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
 
Gurti

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Man darf jetzt aber diese speziellen Klasse-3-Züge nicht mit Sattelzügen verwechseln!
Das war schon immer eine Konstruktion, wo "offiziell" ein Anhänger angehängt war und die Brücke war dann eben Ladung, die sich auf Zugfahrzeug und Anhänger abstützte.
 

Alkesh

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soweit ich weis wird ein sattelfahrzeug erst beim zusammenkoppeln ein lkw. und damit ist bei 7,5t schluss.
davor ist es ne zugmaschine.

also kurzum: es ist seit ewigkeiten schon geregelt. zugmaschine+auflieger=LKW und der darf nur bis 7,5t mit C1,C1E oder alter 3er gefahren werden.
 
Klingel

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dieser Hänger wirds wohl werden. Hab ich mir am Freitag angeschaut :eek:
Jeep + ATV + was weiss ich noch passd drauf und endlich mal keine Angst mehr vor Reifenplatzern :nono:
 

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Gurti

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Der Anhänger ist deinem MAN ja sozusagen auf das Anhängemaul geschneidert.
Fehlt nur noch Kran oder Ladebordwand :nono:
 

xj800

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Der Hänger passt wie A... auf Eimer.Sieht ganz schön hoch aus wegen Auffahrrampen und so.Wie lang ist denn die Ladefläche?
 

Alkesh

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der anhänger sieht sehr schwer aus. was hat der den leergewicht?3to.

willst du eigentlich unter der 12to mautgrenze fahren?
 
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