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kristian.b@x.de> 10/09/09 11:13 >>>
Führerscheinklassen
Vorname: Kristian
Zuname: B
Email:
kristian.b@x.de
Straße: T. 39
Ort: Dresden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin im Besitz eines deutschen "Eu-Führerscheins" welchen ich durch
Umschreibung des "alten 3ers und 1ers" erhalten habe. Somit sind
folgende Klassen eingetragen: A1; A; B; C1 (171 im Feld 12); BE; C1E; CE
(79(C1E>12000.L<=3) im Feld 12); M; L (174 im Feld 12).
Leider finden sich im Internet viele wiedersprüchliche Informationen,
ins Besondere zu den Klassen C1E und CE (79 (C1E>12000.L<=3) im Feld
12). Bitte erläutern Sie mir, ob ich mit meinem Führerschein eine
Sattelkombination mit max. 12t oder 7,5t fahren darf.
Für Ihre Bemühungen Dankend, Kristian B
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Bitte unbedingt den Datenschutzhinweis beachten:
Diese Anfrage darf an nachgeordnete Behörden des BMVBS,
andere Bundesministerien, Oberste Bundesbehörden und Landesministerien
weitergegeben werden.
Sehr geehrter Herr B,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09. Oktober 2009.
Die durch die Schlüsselnummer 79 eingeschränkte Klasse CE wahrt die
Berechtigung zum Führen von Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug und
Anhänger) die mit der ehemaligen Klasse 3 geführt werden konnten und
nunmehr in die Klasse CE fallen.
Das Zugfahrzeug darf die zulässige Gesamtmasse von 7.500 kg nicht
überschreiten!
Die zulässige Gesamtmasse des Zuges (Zugfahrzeug und
Anhänger) darf jedoch 12 t (bis max. 18,5 t) und die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges
überschreiten.
CE 79 = beschränkt die Klasse CE auf Züge, die bisher in Klasse 3
fielen
C1 = Kfz zwischen 3.500 kg und 7.500 kg mit Anhänger bis 750 kg
E = Anhänger über 750 kg
C1E > 12.000 kg = Zulässige Gesamtmasse des Zuges darf 12 t
überschreiten (bis max. 18,5 t) und die zulässige Gesamtmasse des
Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs überschreiten.
L=<3 = dreiachsige Züge
Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7.500 kg.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der
Achsen.
Das können Sie auch detailliert auf unserer Hompage
www.bmvbs.de in der
Rubrik Verkehr/Straße/Straßenverkehr/EU-Führerschein in Verbindung mit
der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 9-Schlüsselzahlen)
nachlesen.
Mit dem Umtausch des "alten" Führerscheins in den EU-
Kartenführerschein ist eine Erweiterung der Klasse C1E verbunden,
dass es insoweit nicht mehr auf die Anzahl der Achsen ankommt.
Sattelzüge bestehen aus einem Sattelzug und einem Auflieger, also gilt
hier die zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg.
Weitere Fragen sind zuständigkeitshalber an die örtliche
Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beate T
Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
Referat Bürgerservice, Besucherdienst, IFG
buergerinfo@bmvbs.bund.de
Tel.: + 49 (0) 30 18 - 300 -
Fax: + 49 (0) 30 18 - 300 -
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