Hallo Martini,
zunächst „mein herzliches Beileid“ zum Exitus letalis Deines Granny Motors.
Ich kann mich nur Hans-Peter anschließen:
...
Ich kann Martini nur empfehlen, sich ein Blatt Papier zu nehmen und dort eine klare Reihenfolge der Ereignisse zu dokumentieren und dies als Strategieleitfaden zu verwenden.
Ich greife hier mal ein paar Punkte auf, die
ICH wie folgt abarbeiten würde:
1. Falsches Öl:
Hat der Ford-Händler einen Ölwechsel gemacht und falsches Öl eingefüllt (hab ich in dieser Form nicht finden können)? Ein guter Händler würde irgendwo im Motorraum einen Waschzettel hinhängen. Wenn ja, sollte das bei der Analyse auffallen oder gar auf dem Waschzettel stehen. Dennoch könnte sich auch der Händler darauf berufen, dass Martini zwischenzeitlich mal einen Ölwechsel gemacht haben könnte. Nur mal so als Argumentation der Gegenseite. Das wird natürlich deutlich schwieriger wenn irgendwo ein abgestempelter Waschzettel hängt
.
2. Startech-Umbau:
Wenn es so ist wie Marco schreibt, ich habe nichts in der Richtung auf die schnelle finden können, und Startech 3 Jahre oder 100.000 km Garantie gibt, ist da nichts mehr zu holen. Es sein denn der Umbau ist noch keine 3 Jahre drin. Die Tatsache, das Startech seit ein paar Monaten nur noch Landys macht, spielt meiner Meinung nach keine Rolle. Es ändert ja nichts daran, dass sie irgendwann mal Grannys getunt haben.
3. Gewährleistung/Gebrauchtwagengarantie:
Das Thema Gewährleistung und Beweislastumkehr ist schon ausgiebig erörtert worden. Mit der GW-Versicherung wälzt der Händler seine Haftung nur auf die Versicherung ab. Ich würde dem Händler aber mal folgende Frage stellen:
Wenn im Kleingedruckten steht, dass die Versicherung nicht bei Schäden greift, die durch den Umbau resultieren, warum dann die Versicherung? Das mit dem Umbau sollte dem Händler ja wohl auch bekannt gewesen sein! Vielleicht kannst Du auf diese Weise noch ein paar Euro zurück bekommen.
4. Rechtsschutzversicherung
Versuch macht klug. Vielleicht lässt sich die RSV auf eine Deckungszusage aus Kulanzgründen ein. Aus eigener Erfahrung kann ich hier dennoch nur zur Vorsicht raten. Die Tatsache das eine RSV eine Deckungszusage im Vorfeld abgibt, heißt nicht das sie den Schaden auch nachher zahlt.
Musste ich vor einem Monat schmerzhaft lernen.
4. Andere Schadensursache:
Es könnte ja auch durchaus sein, dass ein anderes Bauteil Ursache für den Schaden war. Vielleicht hätten bei vorherigen Inspektionen im Rahmen der Wartung gewisse Bauteile ausgetauscht oder gewartet werden müssen und dies ist nicht vorgenommen worden. Das würde dann natürlich wieder nur ein Sachverständiger feststellen können. In dem Fall wäre das aber wieder eine Frage der Gewährleistung. Wird das aber durch einen Sachverständigen festgestellt,
hätte das der Verkäufer prüfen müssen und wäre somit gewährleistungspflichtig.
Ich selbst arbeite seit ein paar Jahren für einen Kundendienst auf Herstellseite und da nimmt man einiges mit.