Anhängerkupplungshöhe wird nicht in jedem Gutachten stehen, jedoch gibt es Vorgaben der StVZO:
Die Kugelmitte einer AHK sollte beim zulässigen Gesamtgewicht auf einer Höhe zwischen 350 und 420 mm liegen
Wichtig hier: bei zulässigem Gesamtgewicht.
Es gab also schon Kollegen die mit ein paar Säcken Zement im Kofferraum zum TÜV gefahren sind.
Trotzdem. Wenn am Ende der Wowa hinten ständig auf der Strasse kratzt, das Gespann total krumm aussieht, oder der Doppelachser Anhänger nur auf einer Achse rollt, weil der Kugelkopf zu hoch, dann wird das die Rennleitung oder im schlimmsten Fall hinterher die Gutachter interessieren.
Daher hab ich nach meiner Höherlegung per Verstellplatte mit einer Aftermarket AHK den Kopf wieder auf die passende Höhe gebracht.
Nimmt der Prüfer es ganz genau bei falscher Höhe, besserst Du nach, oder er trägt die zulässigen Anhängelasten aus dem Schein, dann taugt die AHK nur noch für den Fahrradträger.
Mein Prüfer hat nicht gemessen, aber geschaut und für passend befunden.