US-Importe: Der American Way of Drive
Vor dem Kauf eines US-Autos stehen viele Fragezeichen. Was ist in Deutschland zugelassen? Was kosten eventuelle Änderungen? Was tun? Generell gilt: Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt seiner Zulassung die in Deutschland geltenden straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen erfüllen. Am besten besprechen Sie die notwendigen Umbauten vorab mit unseren Fachleuten.
Entscheidend ist, was hinten raus kommt: das Abgasgutachten
Abgasgutachten können problematisch werden, wenn bisher kein baugleiches Fahrzeug zugelassen wurde. Die Messverfahren in den USA, Kanada und Deutschland sind völlig unterschiedlich. Entsprechend sind die Abgas-Grenzwerte und Messergebnisse nicht vergleichbar. Manche Fahrzeughersteller stellen dafür eine entsprechende Bestätigung aus, der man allerdings erfahrungsgemäß nicht unbedingt vertrauen kann. Eine Abgasmessung kostet bei unserer anerkannten Abgasprüfstelle für ein Fahrzeug mit Ottomotor ca. 1000 Euro, mit Dieselmotor ca. 1200 Euro.
Weil die Kfz-Steuer in Deutschland nach dem Abgasverhalten des Fahrzeugs bemessen wird, und eine auf das Fahrzeug zutreffende Emissions-Schlüsselnummer vergeben werden muss, ist ein Abgasgutachten unverzichtbar.
Licht aus für amerikanische Leuchten
Grundsätzlich soll die Beleuchtung entsprechend der europäischen Richtlinien umgebaut werden. US-Scheinwerfer müssen gegen hier genehmigte Scheinwerfer ausgetauscht werden. Alternativ könnten Sie ein Einzelgutachten für einen Scheinwerfer bei einem anerkannten Lichttechnischen Institut einholen. Doch das kostet rund 900 Euro.
Die vorderen gelben Begrenzungsleuchten in den Blinkern müssen gegen weiße ausgetauscht werden. Bei einem eventuellen Scheinwerfertausch können Sie diese in die neuen Scheinwerfer integrieren. Rote Blinker hinten sind nicht zulässig. Gegebenenfalls müssen Sie zusätzliche gelbe Blinkleuchten oder die kompletten Rückleuchten-Einheiten dieser Modelle anbauen. Und zu guter Letzt müssen Sie eine bauartgenehmigte Nebelschlussleuchte nachrüsten.
American Dream nach StVZO
Für die Zulassung Ihres amerikanischen Freundes benötigen Sie ein entsprechendes Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Das erhalten Sie an allen
TÜV-STATION, an denen wir Sonderabnahmen anbieten. Für die Fahrt zur TÜV-STATION benötigen Sie Kurzzeitkennzeichen, die Sie bei Ihrer Zulassungsstelle bekommen.
Wenn der Sachverständige sein schriftliches Okay gibt, können Sie das Fahrzeug an der Zulassungsstelle anmelden.
Allen Anfragen an den Fahrzeughersteller sollten Sie möglichst alle verfügbaren technischen Daten Ihres Fahrzeugs beifügen, auf jeden Fall immer die vollständige Vehicle-Identification-Number (VIN).