Doch auch aussen am Fahrzeug.
Ich habe bei meiner Gefahrengutschulung über Treibstofftransporte
extra danach gefragt, es gibt in D keine gesetzlichen Bestimmungen über Menge - Art des Treibstoffes - Größe der Behältnisse - oder Art der Anbringung, es muß eben nur für den Eigenbedarf verwendet werden.
Diese Bestimmungen gelten aber
nur für Deutschland, im übrigen EU Raum gelten die Bestimmungen des jeweiligen Landes.
So ist es z.B in Italien
generel Verboten einen Ersatzkanister mitzuführen.
So wie auf den Bildern ist es in Deutschland Erlaubt.
Die Befestigung der Kanister muß so gesichert sein das kein Verrutschen oder Verlieren möglich ist.
Ich bin selbst auf meinen Wüstentouren mit 4a-20 Literkanistern eweils Li + Re an der Seite von Zuhause bis nach Genua gefahren.
Nur auf der Fähre mußten die Kanister leer sein.
Ich bin sogar mit den Kanistern an der Seite über den TÜV gefahren.
Gruß Udo