Hallo Vitali,
Hallo Mike,
man lernt nie aus und immer wieder dazu, es ist anscheinend doch nicht generell verboten. Hier eine Kopie eines Auto Bild Artikel:Ratgeber:
"Frontflügel 16.06.2009
Weiterhin erlaubt
Allerlei halb bis falsch Verstandenes ist über Frontbügel im Umlauf. Wer auf ABE oder EU-Typgenehmigung achtet, tut bei der Montage eines Bügels nichts Illegales, erhöht sogar die Fußgängersicherheit.
Erinnern Sie sich? Vor drei Jahren gab es eine hitzige Diskussion um die beliebten Frontbügel. Juristisch ist längst alles geklärt geblieben ist Unsicherheit: Sind Bügel noch erlaubt oder nicht? "Mich erschreckt die Unwissenheit vor allem in Autohäusern", sagt Albrecht Schröder, Prokurist des Edelstahlzubehör-Anbieters Cobra SOR. "Da wird den Kunden oft gesagt, Frontbügel seien generell verboten." Folge: Früher gingen jährlich dreimal so viele Bügel wie heute über den Ladentisch.
So ist die Gesetzeslage wirklich
Legal: Frontbügel von Cobra mit EU-Typgenehmigung, hier am T5 4Motion.
Frontbügel, die die EU-Richtlinie RREG 2005/66/EG erfüllen, sind legal und verbessern sogar die Sicherheit für die Fußgänger. Cobra erreicht die zusätzliche Sicherheit über eine nachgiebige Befestigung, andere Anbieter wie etwa Delta 4x4 über die Materialwahl: Was wie Edelstahl aussieht, ist in Wahrheit nachgiebiger Kunststoff. Eine Kollision mit der nackten Autofront wäre für Fußgänger gefährlicher.
Ärger mit dem TÜV ist auch nicht zu erwarten, wenn der Bügel mit EU-Typgenehmigung oder ABE geliefert wird. Eine Eintragung in die Kfz-Papiere entfällt.
Einzig die um die Ecken herumgeführten vollbreiten Bügel (sinnvoll auf Waldwegen) sind seit dem 25. Mai 2007 neu nicht mehr zulassungsfähig. Wer aber noch einen solchen Bügel am Auto hat, darf ihn auch am Auto lassen falls der Bügel über eine ABE verfügt.
Bestehende Allgemeine Betriebserlaubnisse bleiben gültig. Sogar dann, wenn der Besitzer den Bügel an ein neues Auto des gleichen Typs schraubt. Verfügt der Bügel aber nur über eine Musterzulassung, Bestehende Allgemeine Betriebserlaubnisse bleiben gültig. Sogar dann, wenn der Besitzer den Bügel an ein neues Auto des gleichen Typs schraubt. Verfügt der Bügel aber nur über eine Musterzulassung, ist der Umbau ans neue Auto nicht erlaubt. ist der Umbau ans neue Auto nicht erlaubt.
Autor: Rolf Klein"
Gruß Günter