ohne türen fahren

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MarkusYJ

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phatzo

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nee :huh:
 
didihaupt

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Wrangler haben eine Zulassung, oder ABE in Deutschland als PKW, offen. Mit Türen

Nimmt man die Türen heraus, verfällt die ABE.


Weißt Du das oder vermutest Du das nur. Wenn Du es weißt, würde mich interessieren, aus welcher Rechtsvorschrift sich das ergibt.
Eine erloschene Betriebserlaubnis interesssiert übrigens nicht nur die Versicherung, sondern auch insbesondere die Polizei. Darum müssten die das doch wissen, wenn das gesetzlich wirklich so klar geregelt wäre wie Du hier schreibst.

Gruß

Didi
 
jakyj

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@thomas
der yj hat aber keine homologation, die dinger sind bis 94 oder 95 alle per einzelgenehmigung zugelassen worden, damit müßte also im einzelfall nachgewiesen werden das dies mit Türen passiert ist, an meinem softtop klebte schon damals der aufkleber das türen und verdeck lediglich ein schutz gegen die elemente sind
als nächstes müßte geklärt werden wie eine tür beschaffen sein muss damit es eine Tür ist (Stofftür/Halbtür), genaugenommen darf man halbtüren auch nur mit offenen fenstern fahren, weil da kein e prüfzeichen drauf ist, die folie ist also "nicht durchsichtig"

beim TJ hast du allerdings recht, beim JK steht es sogar in der bedienungsanleitung
 
Tycoon

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Hey,

bevor hier noch :p wollt ich auch noch meine Senf dazu geben:

Der rheinländische Tüv hat 1995 ein Mustergutachten für den YJ erstellt und daraus ist zu entnehmen das es ein "2-türiger PKW" ist :huh: .

Allerdings sind bei allen anderen Wrangler YJ VOR diesem Datum das Fahren ohne Tür erlaubt weil nicht rückwirkend eine Änderung möglich ist.
Nun ist es aber so, dass noch einige YJ nach dem Mustergutachten zugelassen worden sind und auch diese Fahren mit Nullen in der Schlüsselnummer zu 3 rum. Da es für den YJ KEINE Homogolationsunterlagen vom KBA gibt, gibt es auch keine Typen-Betriebserlaubnis, sondern nur Einzelabnahmen.

Es gibt EG Richtlinien sowie EG-Typgenehmigungen (Typen-Betriebserlaubnis) für den Wrangler allerdings erst nach dem YJ also TJ usw., die müssen mit Türen fahren.

Theoretisch müsste es also in den Papiern eines YJ lauten:
"Bewegen des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nur mit Türen"

Bei mir steht in den Fahrzeugpapieren unteranderem drin:
unter Fahrzeug und Aufbauart: " PKW Kombi offen ",
und unter Betriebserlaubnis/EWG-Betriebserlaubnis: " Keine ABE Gutachten erforderlich "

Bin mal gespannt, was bei einer Kontrolle dazu gesagt wird :hmmm:
Bis dato habe mich die Grünen und die Blauen immer vorbei gewunken.
Mit meiner Versicherung ist es auch geklärt, die haben keine Einwendungen, da rechtmäßig.

Gruß Maik
 

JeepCommander

Neu hier
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Hallooo, ich fahre nur ohne Türen, aber mit Gurt. Wurde kürzlich von der Poli angehalten, der sagte nur tolles Auto und tschüss.
Beim TÜV war ich auch ohne Türen, der hat kein Wort verloren darüber. Also, alles völlig normal weil keine es richtig weiss.
 

phatzo

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hallo ich hab da auch was gefunden :

das is tvon nem anderen forum wo ein jeeper kollege sich mal intensiv mit dem thema auseinander gesetzt hat. hier hat er auf geschrieben zu welchem ergebniss er gekommen ist.

YJ Fahren ohne Türen - Rechtliche Zusammenfassung
Rechtzeitig zum Sommer fasse ich jetzt mal wie versprochen die Ergebnisse meiner Recherchen zum Thema "Fahren ohne Türen" zusammen:

Ich habe mich mit der Frage, ob beim Jeep Wrangler das Fahren ohne Türen im öffentlichen Straßenverkehr zulässig ist oder nicht, an verschiedene Behörden und Institutionen gewendet. Das Verkehrsministerium NRW hat bis heute noch nicht geantwortet. Hier aber die Zusammenfassung der Antworten von Kraftfahrtbundesamt, ADAC, TÜV Nord, und meinem örtlichen Straßenverkehrsamt:


Wir müssen zwischen Fahrzeugen unterscheiden, die ihre Betriebserlaubnis in Deutschland per Einzelabnahme oder auf Grund einer EU-Betriebserlaubnis erhalten haben. Listen wir mal nach Typen:


Jeep Wrangler YJ:
Meine Recherchen und die Auskunft von Jeep Deutschland haben ergeben, dass ALLE YJ-Modelle bis Modelljahr 1996 nicht per Typprüfung durch das Kraftfahrtbundesamt zugelassen worden, sondern ausschließlich durch Einzelabnahmen nach §21 StVZO (Einzelabnahme) ihre Betriebserlaubnis für Deutschland erhalten haben. Das ist erkennbar an der Schlüsselnummer "00000" unter Punkt 2.2 in der Zulassungsbescheinigung.

Das Kraftfahrtbundesamt erklärte mir auf Anfrage, dass dort keine Homogolationsunterlagen vorliegen, und damit gibt auch keine "Typen-Betriebserlaubnis" für den Jeep Wrangler YJ.

Da in diesen Einzelabnahmen und damit dann auch in die Fahrzeugbriefe NICHT eingetragen worden ist, dass der YJ nur MIT Türen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf, können YJ-Jahrer, die unter Punkt 2.2 im Fahrzeugschein die Schlüsselnummer 00000 stehen haben (und dass müssten eigentlich alle sein), ganz legal ohne Türen fahren (natürlich nur mit Gurt und Zusatz-Spiegeln).

Und da die gesamt Baureihe des YJ VOR 1996 (Stichtag der EU-Norm für Aufprallschutz, RL 96/27/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Seitenaufprall und der RL 96/79/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Frontalaufprall) in Verkehr gekommen ist, können die also auch sowieso nicht für den YJ gelten. Eine Auflage für das Fahren MIT Türen müsste dann ganz deutlich in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein.

Ausnahme:
Der TÜV Rheinland hat 1995 ein Mustergutachten für Einzelabnahmen von Jeep YJ erstellt, dass dann Grundlage für alle Einzelzulassungen von Jeep YJ nach 1995 war. In diesem Mustergutachten Nr. 55270287-02 vom 09.10.1995 wird der Fahrzeugaufbau beschrieben als: 2-türiger Pkw, offen, Hardtop oder Klappverdeck. Die Anlage 1 des Musterberichts (Bild) zeigt das Fahrzeug ausschließlich mit Türen.

Weiter ist unter IV Punkt 1. (Änderungen, wahlweise Ausrüstung, Rüstzustände) die Möglichkeit des Entfernens der Türen nicht aufgeführt.
Damit gilt für alle YJ, die auf Grund dieses Mustergutachtes zugelassen worden sind, dann eine Türenpflicht. Das ist nachvollziehbar und logisch.

Mir ist jedoch nicht bekannt, inwieweit man diese YJ mit Türenpflicht und andere YJ ohne Türenpflicht bei einer Kontrolle unterscheiden könnte, denn beide haben als Schlüsselnummer die "00000" eingetragen. Ob diese YJ mit Türenpflicht dann noch den Zusatz "Fahren im öffentlichen Straßenverkehr nur mit Türen" im Schein stehen haben, kann ich nicht sagen - sowas habe ich bisher auch noch nicht gesehen.

Jeep Deutschland beruft sich auf diesen Musterprüfbericht und begründet damit seine Ansicht, dass ALLE Jeep (CJ, YJ, TJ) auf der Straße nur MIT Türen fahren dürfen. Das ist rechtlich jedoch nicht bindend.

Dieser Musterprüfbericht galt übrigens genau 10 Jahre ab dem Tag der Ausstellung - somit ist er inzwischen ab 2005 ungültig, und kann nicht mehr zur Neu-Prüfungen von importierten YJ herangezogen werden. Weder Jeep Deutschland noch der TÜV Rheinland waren jedoch in der Lage, mir noch eine Kopie dieses Musterprüfberichtes zur Verfügung zu stellen.


Jeep Wrangler TJ:
Im Jahr 1996 sind wie schon erwähnt die EU-Vorschriften über den Aufprallschutz in Kraft getreten. Diese Vorschriften ( RL 96/27/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Seitenaufprall und der RL 96/79/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Frontalaufprall) gelten für alle Fahrzeugbauserien mit EG-Typgenehmigung.

Der TJ hat eine solche EU-Typgenehmigung - Nr. e11*93/81*0043 - und zwar von der britischen Prüfbehörde, dem Gegenstück unseres deutschen KBA. Auf Grund dieser Genehmigung haben alle TJ in Deutschland ihre Fahrzeugbriefe bekommen.

Somit gelten die oben genannten Anforderungen AUCH FÜR DEN TJ. Laut Auskunft des Kraftfahrtbundesamtes ist der TJ MIT Türen in die Prüfung gegangen und hat dann die Genehmigung bekommen - somit sind beim TJ die Türen Teil der Voraussetzung für die Erlangung eines deutschen Fahrzeugbriefes. Baut man die Türen aus, sind die Voraussetzungen die der Wagen beim Crash-Test erfüllt hat nicht mehr gegeben.

Daraus ergibt sich, dass beim Jeep Wrangler TJ durch das Fahren ohne Türen die Betriebserlaubis erlischt. So ist ist das Fahren ohne Türen beim TJ nicht zulässig.

Das gilt dann gleichermaßen auch für alle später in Verkehr gekommenen Modelle (JK, JK unlimited).


Ausnahme:
Hat ein TJ auf Grund einer Einzelabnahme nach §21 StVZO (erkennbar an der Schlüsselnummer "00000" in der Zulassungsbescheinigung) eine Betriebserlaubnis erhalten, so gilt die Türenpflicht NICHT, denn laut Auskunft des TÜV Nord sind die Richtlinien ( RL 96/27/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Seitenaufprall und der RL 96/79/EG über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Frontalaufprall] bei Einzelabnahmen nach §21 StVZO NICHT anzuwenden. Diese TJ dürfen auch ohne Türen fahren.


Aussage von Jeep Deutschland:
Jeep Deutschland vertritt den Standpunkt, dass das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr nur MIT Türen zulässig ist. Aus Herstellersicht ist das nachvollziehbar, um bei Unfällen Regreßansprüche abzuwenden.
Das ist jedoch rechtlich nicht bindend, da die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften dem vorgehen.



So, ich hoffe dass dieses ewige Streitthema damit jetzt endlich rechtlich nachvollziehbar geklärt ist.

Ich habe den Mailverkehr mit allen Institutionen und Behörden, der mich zu der o.a. Zusamenfassung geführt hat, hier abgespeichert.

Grüße

Andreas
 
Tycoon

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@ phatzo YJ,

guckst Du: vorletzter Beitrag vor Deinem, steht in etwa das gleiche drin...

Aber gut nun haben wir es genauer.

Gruß Maik
 

phatzo

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ich hab nicht alles gelesen. sondern nur so rein gestellt... sorry.
 
Tycoon

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nicht so schlimm, aber den Bericht kannte ich schon.

War halt nur Lustig, das inetwa das gleiche drinstand, unabhängig von dem was ich seinerzeit wissen wollte wie das ist mit "ohne Fahren".
Die Mühen die sich da einer gemacht hat kenne ich leider.

Guß Maik
 

tuffidog

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Tag, Gemeinde,

ich habe dieses Thema ja nun ausgiebig verfolgt.

Da ich Generalvertreter der Allianz bin, habe ich mal mit dem Innendienst der Allianz das Thema aus versicherungstechnischer Sicht erörtert.

Der Versicherungsschutz besteht immer dann, wenn das Fahrzeug gefahren wird, ohne den baulichen Zustand zu verändern.

Fahre ich also meinen YJ ohne Dach und ohne Türen ist alles gut. Baue ich den Affenkäfig ab und auch die daran befestigten Gurte, verliere ich den Versicherungsschutz, weil ABE erlischt.

Wichtig ist, dass die Vorgaben nach STVo eingehalten werden. also: Türen ab ja, dann aber Spiegel an den Fensterrahmen.

Aussage meiner Kollegen: "solange nur abgebaut wird, was abkann, zahlen wir auch." also: Stoßstange, Lichter, Bremsen, Gurte, Spiegel und Affenkäfig müssen dranbleiben, Rest kann ab.

Es sei denn, es ist eingetragen, dann muß, was im Schein steht.....

Weiß natürlich nicht, was die Pfefferminzia zugesteht.

Gruß Joachim
 
jakyj

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Du garantierst also das die Allianz auch dann zahlt wenn man ohne Türen von der Seite gerammt wird und das fehlen der Türen zusätzliche Verletzungen verursacht?

Kann ich das schriftlich haben?
 
MarkusYJ

MarkusYJ

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Ich weiss gar nicht warum diese Thema immer wieder aufkommt. Den Yps ohne Tühren zu fahren ist doch voll sch... . Man(n) hat keine Ablage für den linken Arm dann zieht es immer an die Nieren und ich finde mit Halfdoors sieht er 100 mal besser auf. Und da giebt es bestimmt keinen Stess :newlaugh:

In meinen Augen ist dies ein Thema das man Tot diskutieren kann und es doch kein Ergebniss giebt. Jede Behörde oder Versicherung sagt doch e was anderes.
 

phatzo

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also halbe türen kosten im normal fall nen vermögen, ich bin ne zeitlang ohne gefahren und ich fands einfach nur geil :upset: :top: :top:
dazu noch ein bikini top und meine frau neben dran mit hund hinten drin ab ins blaue :shoot: .

einziges problem ist das die den durchzug nicht mag... ;) aber ich hab mir jetzt ein paar halbe geschossen für richtig gutes geld.
so hab ich dann auch keine großen probleme hier bzw hier in Ungarn sowie so nicht da ich eh erst nen schild für den dicken besorgen muss... :eek:

aber trotz all dem finde ich das ohne türen fahren ein unwiederstehliches erlebniss ist was man mit keinem anderen auto machen kann.. oder hast du mal nen 3-er gesehen wo man ohne türen fährt?
der fahrspaß ist hier bei diesem auto einzigartig. genau deswegen haben wir alle einen weil wir mit ihm das gefühl von freiheit haben. behörden hin oder her. zungen sagen hier in Ungarn z.b. das die gesetze und regel so geschrieben sind das sie keiner versteht bzw keiner verstehen soll... so ist es finde ich auch in Deutschland... erst KLR ohne ABE i.o. dann wieder nicht jetzt weiss keiner so recht wie das geht aber eingetragen bekommt man es doch hier und da... glaicher scheiss... die deppen da oben versuchen uns nur das geld aus der tasche zu holen so gut es geht. siehe diese blöden plaketten (grün, gelb und rot) die überhaupt keinen interesieren.. mega einnahmen für den staat und keinerlei wirkung... (übrigens waren 5 milliarden euro). wir haben d.h. ihr habt da ich nicht in DE wohne schön gezahlt und gebracht hat es bis jetzt nichts da man fast überall mit allen plaketten fahren darf... :newlaugh:

hier in Ungarn gehen ähnliche dinge ab nur in krasseren versionen.

mach dir mal kein kopf, irgendwo möchte man ja auch sicherheit haben das man ohne türen nicht verdonnert wird. so kommt wenigstens licht in die sache. Zum glück sind ja meinungen verschieden. du magst es nicht ohne zu fahren andere sehr wohl. die gewissheit oder ehr sicherer zu sein was die folgen sind finde ich besser als das später hier jemand berichtet das er strafe gezahlt hat weil er ohne gefahren ist er diese aber wahrscheinlich nicht hätte zahlen müsste wenn er einen anhaltspunkt gehabt hätte um das auszu diskutieren oder recherchieren um sich nen besseren überblick zu holen über das thema was durchaus sinnvoll ist besonders bei euch in DE wo der TÜV sowieso in manchen fällen idioten sind wie ich bemerkt habe und das drei mal... Gut ich fang nicht an über den ungarischen weil die noch bescheuerter sind aber mit denen kann man noch reden manchmal...


lg aus Budapest

m
 

tuffidog

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@ jackyj und auch die anderen:

worüber redet Ihr eigentlich schon seit Jahren?

Über die Haftpflicht, also wenn Ihr einem anderen schuldhaft reinrauscht? Wohl kaum. Denn ohne die Haftpflicht könntet Ihr ein KFZ in Deutschland gar nicht zulassen. Bleibt die Frage der baulichen Veränderungen. Selbst dann, wenn Ihr bauliche Veränderungen vornehmt und damit die ABE des Fahrzeuges erlöschen würde, würde in diesem Fall immer noch die Haftpflicht eintreten.

Das gilt sogar für Eure Beifahrer für den Fall, dass sie bei einem von Euch verschuldeten Unfall verletzt werden. Allenfalls kann Euch die Versicherung (und zwar jede, nicht nur die Allianz) mit bis zu 5000€ in Regress nehmen, wenn Euch eine vorsätzliche bauliche Veränderung, die schadensursächlich ist, vorgeworfen werden kann. Gleiches gilt übrigens für Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluß. Eine Mitschuld könnte Euch also z.B. treffen, wenn Ihr die Türen rausbaut und keine Spiegel an den Fensterrahmen schraubt.

Oder meint Ihr den Fall, dass Euch einer schuldhaft reinfährt und Euch aufgrund der fehlenden Türen eine Mitschuld vorgeworfen wird, weil Ihr ohne ausgebaute Türen nicht verletzt worden wärt? Hier muß sicherlich nach der Kausalität gefragt werden. Aber auch da kann ich Entwarnung geben:zumindest beim YJ steht sogar in der Bedienungsanleitung, dass Türen und Dach einzig zum Schutz vor dem Wetter, nicht aber vor Unfällen dienen und man deswegen auch immer angeschnallt fahren soll.

Eine Mitschuld wäre sicherlich bei abgebautem Affenkäfig, gelegter Frontscheibe oder nicht angelegtem Sicherheitsfurt zu bejahen, aber ansonsten ist das wohl kaum zu bejahen. Eine Mitschuld könnte Euch, wie oben schon angemerkt, in diesem Fall auch treffen, wenn Ihr die Türen rausbaut und keine Spiegel an den Fensterrahmen schraubt.

Oder meint Ihr den Vollkaskoschaden, weil Ihr selbstverschuldet gegen einen Baum gedonnert seid, weil Euch bei offener Karre eine Fliege ins Auge geflogen ist? Hier gilt das gleiche, wie für alle Cabrio- oder Mopedfahrer: Ihr müsst dafür Sorge tragen, dass das nicht passiert, z.B. durch eine Staub- oder Sonnenbrille. Wenn es aufgrund Eurer Fahrlässigkeit passiert, kann die Begleichung des Schadens unter Umständen abgelehnt werden, wenn Euch eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Das bedeutet das billigende Inkaufnehmen der gefahrerhöhenden Umstände. wer macht das denn schon ausser bei einer Trunkenheitsfahrt?

Abgesehen davon kenne ich auch keinen, der seinen Yps vollkaso versichert....

So, hoffe, ich habe Euch mit dem Versicherungskauderwelsch nicht zu sehr gelangweilt.

Gruß

Joachim
 
moretti

moretti

Rhönbüffel
Mitglied seit
01.10.2006
Beiträge
767
Danke
8
Standort
97633 SAAL
So, und jetzt ich:

Hallo Jungs und Mädelz !


Eure Statements - teilweise fachlich äußerst präzize formuliert und fachlich fundiert präsentiert, taugen meiner Meinung nach sehr wenig. - SORRY !

Mein Tipp als Agenturleiter der Volksfürsorge (GENERALI):

Jungs, Mädels und Leute dazwischen: ...........AUFPASSEN !!!!!


T I P P !!!


Schildert Euren KFZ-Versicherungen (schriftlich!!!) Euer Anliegen, beschreibt was Ihr vorhabt und daß das Fahrzeug für das Fahren OHNE Türen gebaut ist und rein technisch (Stabilität) nichts dagegen spricht. (z.B. durch Kopien der Hinweise, daß die Türen nur gegen die "Elemente" schützen).

Wenn Ihr dann SCHRIFTLICH von Eurer Versicherungsgesellschaft (hoffentlich) grünes Licht bekommt, seid Ihr auf der sicheren Seite. - Alles andere ist Mumpitz und Futter für die Anwälte.

Gruß Ralf
 
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