Hast Du in der Stoßstange auch eine Winde verbaut? Falls ja, wird die Stoßstange bei einer Einzel/Änderungsabnahme, zumindest in SH und in Niedersachsen nur eingetragen, wenn die Winde bei Abnahme mit einem Windensack abgedeckt ist. Dazu benötigst Du, falls nicht vorhanden auch die High-Clearance-Ecken, sowie die Abdeckungen für die Schäkel. Der Bügel wird in Verbindung mit der Winde auch eingetragen, falls Du einen hast. Der nicht vorhandene Windensack kostete mich damals 2 Touren von Flensburg nach HH zum Eintragen
also schön mitkaufen oder einen leihen