Neue bezahlbare LED Hauptscheinwerfer mit Zulassung

Diskutiere Neue bezahlbare LED Hauptscheinwerfer mit Zulassung im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Ich hab die in meinen Klarglas SW drin. Bin mit der Lichtleistung zufrieden. Can Bus Flackern konnte ich bisher nicht feststellen.    
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Earl1

DIVA -> Snickers
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Ich hab die in meinen Klarglas SW drin. Bin mit der Lichtleistung zufrieden. Can Bus Flackern konnte ich bisher nicht feststellen.
 
 
 
simplydynamic

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divedave schrieb:
 
Also das hört sich für mich mal super interessant an!
Klar, der Preis ist immer noch stolz für ein paar Birnen, zumal die LED-Komplett Birnen, natürlich vom Reflektor her und was vorne die Vegrößerungswirkung des Streuglases betrifft, alles perfekt aufeinander abgestimmt sind.
Daher vermute ich mal, dass die Lichtleistung nicht ganz an die Komplettlösungen herankommt.
 
Ein Versuch ist es allemal wert. Wird auch nur eine Frage der Zeit sein, bis diese Teile unter 100 EUR erhältlich sind. Vorausgesetzt die taugen was!
 
 
emkay schrieb:
Das Car Led Produkt klingt interessant! Die haben auch ein CAN BUS Modul. Hab denen mal geschrieben ob das auch das Flackern eindämmt, dann wär das ja mit 19,95 eine günstige Lösung...
 
Naja, 19,95....... was hast Du gesehen ???? Der offizielle Preis für die zugelassenen Sachen ist 179,-
 
@divedave
Schätze ich auch. Wenn das im großen Stil kommt, dann werden die sicherlich für 99,- vertickt....... Mich wundert es , dass wenn es geht nicht schon viel mehr davon den Markt überschwemmt. und halt natürlich auch den Preis regelt.
Wie gesagt, ab und an bekommt man die Dinger bei Ebay auch günstiger. Ist dann der selbe Anbieter. Eine interessante Option ist das sicherlich.
 

FatCruiser

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simplydynamic schrieb:
Es gibt noch ne Möglichkeit......
Es gibt zugelassenen LED Birnen. Das wäre ggf. ne  Möglichkeit erst mal günstig auf LED um zu steigen und das Ganze zu testen.
 
http://www.carled24.de/index.php/produkte/led-pkw-lkw
 
Die Birnen sind mit Kühlkörper und Lüfter versehen und kommen von einem Deutschen Anbieter.
Dazu sind sie E geprüft, so das sie auch legal verbaut werden dürfen. Das Prüfzertifikat habe ich auch bereits gesehen.
Wenn man ein wenig sucht, oder verhandelt bekommt man sie auch günstiger wie  auf der Seite des Anbieters.
Von der Seite kopiert:
Bitte beachten Sie die weiteren rechtlichen Hinweise auf unserer Webseite. Das Produkt weist ein E13 Prüfzeichen mit Zertifikat auf, somit erfolgte eine gültige Zulassung im Bereich der EMV. Dieses Produkt dient zur Verwendung im Motorsportbereich, Export in Drittländer ausserhalb der BRD, nicht zur Verwendung im Bereich der Stvzo. Deutschland.

Kapier ich nicht.
 
simplydynamic

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2 Möglichkeiten
1. der allgemeine Hinweis da auch diverse andere nicht geprüfte LED´s angeboten werden.
2. Das Prüfzeichen bezieht sich nur auf Teile des Sets.
 
 
Letztlich gilt für mich als Verbraucher, aber Prüfzeichen : darf es benutzen.
Kein Prüfzeichen  darf ich nicht benutzen.......
 
Bei der Sachlage würde ich das mal drauf ankommen lassen. Denn anders als bei Xenon Brennern die eben kein Prüfzeichen in irgendeiner Form haben,  kann ich hier, falls es doch mal Diskussionen gibt, mich mit einem Verbotsirrtum herausreden.
 
 
divedave

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Habe gerade mal ein wenig gegoogelt:
Also die E13 Zulassung legt fest, in welchem Land (13=Luxemburg) das Produkt geprüft wurde und die Zulassung erfolgte. Desweiteren wird in der Zulassung festgelegt für welchen Anwendungsbereich das Produkt freigegeben wird. Ist dies nicht freigegeben für den Einsatz im Straßenverkehr, kann hier noch soviel E draufstehen, sie werden dann wohl nicht erlaubt sein, wenn in der Zulassung steht, dass sie nur für den Motorsport freigegeben sind.
 
Desweiteren besagt das EMV-Gutachten nur etwas über die ElektroMagnetischeVeträglichkeit. In welchem Rahmen bei dieser Prüfung auch die mindest und maximal Lichtleistung und die Beeinflussung auf den Scheinwerferkegel gemessen wird kann ich nicht sagen.
 
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Also so wie ich das Gutachten lese ist es eine komplette Zulassung für ein LED Birnensystem für PKW, ohne irgendwelche Einschränkungen oder Bemerkungen.
Wenn jemand französisch  kann, kann er es gerne mal übersetzen.
Aber ich wollte es ungern Online stellen, da es eben dem Anbieter gehört.
 
 
Hier noch eine Ergänzung vom Anbieter
 
http://carled24.de/PDF/E13-Kennzeichnung.pdf
 
 
Bleibt nur noch die Frage, wie lange der Lüfter in nem Jeep, der auch im Gelände bewegt wird, überlebt......
 

emkay

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die 19,95 sind NUR für das CAN BUS Modul, natürlich nicht die Leuchten!!! Sorry falls ich da missverständlich geschrieben hab :)
 

BlueGerbil

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Earl1 schrieb:
Ich hab die in meinen Klarglas SW drin. Bin mit der Lichtleistung zufrieden. Can Bus Flackern konnte ich bisher nicht feststellen.
 
 
 

Du wirst bei einer GLÜHlampe nie ein CANBUS-Flackern feststellen, weil sie eben GLÜHT - d.h. das Leuchten des Glühwendels maskiert das Flackern, welches ein schnelles Ein- und Ausschalten ist. Mit anderen Worten: Auch die herkömmliche H4 Birne im JK flackert, man sieht es nur nicht.
 
Es gab bei der ersten Generation der J.W.Speaker 8700 (erstes Modell, nicht "Evo", zu erkennen an der Glasscheibe) eine Charge, die ein Problem mit der Beschichtung des Aluminiums hatte - dadurch "blühte" dieses und drückte die Glasscheibe nach vorne - durch diese kleinen Spalte konnte Wasser eindringen.
 
Achtung: Das hat nichts damit zu tun, das LEDs einen Moment brauchen, bis sie KONDENSWASSER (also Luftfeuchtigkeit) verdampft haben. Das geht bei einer Glühbirne, die viel Strom in Wärme umsetzt, natürlich schneller.
 
Wer seine 1st generation Speaker bei einem seriösen deutschen Händler gekauft hat und sie dort reklamierte, dem wurde und wird geholfen. Entweder durch einen Austausch gegen Evo-Modelle oder durch eine Gutschrift und z.B. einen Umstieg auf Nolden.
 
Zum Angebot von CARLED24: Es grenzt an Bauernfängerei! Diese Produkte haben ein E-Prüfzeichen, welches die elektromagnetische Verträglichkeit bestätigt. Sie "stören" also nicht - zugelassen für die Nutzung im Straßenverkehr sind sie nicht - das gibt CARLED24 ja auch im Kleingedruckten zu. Von der teschnischen Warte aus: Würdet ihr in euren Offroader ernsthaft so einen kleinen 40mm PC-Lüfter einbauen, mit dem angeblich das Hitzeproblem in den Griff gekriegt werden soll? Eine Wasserdurchfahrt und das Ding ist Geschichte... Just sayin...
 
Wer keine LEDs möchte, für den gibt es helle, legale Alternativen (Klarglas+Nightbreaker Unlimited), wer LEDs möchte, hat eine vernünftige, ausgereifte Auswahl in verschiedenen Preislagen.
 
simplydynamic

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BlueGerbil schrieb:
 
 
 
.........................................Zum Angebot von CARLED24: Es grenzt an Bauernfängerei! Diese Produkte haben ein E-Prüfzeichen, welches die elektromagnetische Verträglichkeit bestätigt. Sie "stören" also nicht - zugelassen für die Nutzung im Straßenverkehr sind sie nicht - das gibt CARLED24 ja auch im Kleingedruckten zu. ............................
 
Das ist so eben nicht ganz richtig. Es gibt wohl ein EMV Gutachten und eine  E13 Zulassung für PKW Leuchten.
Das E Gutachten aus Luxemburg habe ich hier vorliegen.
Und wenn meine  Sprachkentnisse da ausreichen, ist es eine normales Zulassungsgutachten für PKW Leuchten/Birnen
 
 
Letztlich ist es allerdings doch eine interessante Alternative.
Interessant wäre  eben auch ein Langzeittest bzgl. der Haltbarkeit. Da würde es sicherlich auch Berichte über  TÜV u.Ä. geben.
Auch werden ja ggf. in der nächsten Zeit, wenn es eine reguläre Zulassung hat, die Preise eben fallen und weitere Anbieter auf dem Markt erscheinen.
Wenn nicht, wird das Gutachten für ungültig erklärt und die Sachen verschwinden wieder vom Markt.
 
ChristophX3M

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Hallo,
 
sorry wenn ich das jetzt schreibe, aber... das wird nichts mit den LEDs...
 
Um eine Eintragung zu bekommen, muss dieses Leuchtmittel bereits mit dem Scheinwerfen zusammen geprüft worden sein und eine Freigabe haben.
Kenne das ganze bereits vom Motorrad, da gibt es einen Scheinwerfer, welcher eine Freigabe für Xenon hat. Ein paar haben es auch geschafft dieses Eingetragen zu bekommen, aber.... das ist so wie mit eingetragenen zu breiten Reifen... wenn sie überstehen... Eingetragen ja, aber legal... naja...
 
Für diese HID (Xenon) Eintragung muss auf dem Scheinwerfer WC/R-D stehen. Bedeutet zugelassen als Abblendlicht mit Xenon.
Für LED ist mir noch nichts untergekommen, dass es geprüft wäre.
 
 
 
 
simplydynamic

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Laut Gutachten nicht. Dort sind mehrere Lampen,H1, H7, H4, 900x geprüft worden und nicht auf einen Wagentyp, Scheinwerfer  festgelegt.
 
Warum auch ? Die Scheinwerfer ist ja "genormt" bzw. muß bestimmte Anforderungen erfüllen. Paßt es sollte es auch mit der Birne gehen.
Xenon Look Birnen oder sonstige "normale" Leuchtmittel sind ja auch nicht nur für bestimmte Scheinwerfer freigegeben.
Ist ein E Zeichen drauf, mache ich es rein........
 
Sagen wir so, für mich als Laie heißt ein Leuchtmittel mit E Kennzeichnung ist zugelassen. Was darüber hinaus geht muß der TÜV entscheiden.
 
Wobei es für Xenon   evtl. andere Regelungen geben kann. Siehe Reinigungsanlage, Höhenverstellung usw.
 
 
 
sebbekk

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Ich bin kein Rechtsexperte, sehe es von der Logik her aber auch so wie Christoph. Meine Reifen haben auch E13 drauf, stehen aber wegen der Einpresstiefe meiner Felgen über. Der Reifen ist legal, aber nicht das Setup "Reifen-Felge-Fahrzeug".
 
Dasselbe könnte für Leuchtmittel gelten, die eben nur in Verbindung mit bestimmten Reflektoren legal betrieben werden können.
 
ChristophX3M

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Hallo,
 
das Problem ist, dass Du durchaus ein geprüftes Brot mit Holzstücken ach ISO9000 herstellen und verkaufen kannst.
Das muss nur genau so in Deinem QS-Handbuch beschrieben sein.
Das bedeutet, Du kannst das Brot verkaufen und dafür mit "Nach ISO9000 hergestellt" werben, nur ob es jemand essen kann...
HIer auch nochmal ein kleiner Auszug aus der STVZO 21a:
 
Der Code für die Entschlüsselung für Ziffern- und Buchstabenkombinationen auf lichttechnischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern (rein informativ):

Scheinwerfer:
a)Ausführung
A: Begrenzungslicht
B: Nebellicht
C: Abblendlicht
R: Fernlicht
CR: Fern- und Abblendlicht
C/R: Abblendlicht oder Fernlicht
RL: Tagfahrlicht
HC: Halogen-Abblendlicht
HR: Halogen-Fernlicht
HCR: Halogen-Fern- und -Abblendlicht
HC/R: Halogen-Fern- oder -Abblendlicht
DC: Xenon-Abblendlicht
DR: Xenon-Fernlicht
DC/R: Bi-Xenon
/: nicht zusammen einzuschalten

Referenzzahl:
Wert, der sich auf Fernscheinwerfer bezieht. Laut ECE-Regelung darf diese Referenzzahl die Obergrenze von 75 pro Fahrzeug nicht überschreiten.
Gezählt werden hier die beiden Werte des serienmäßigen Fernlichts ( linker + rechter Hauptscheinwerfer ) zuzüglich der Werte weiterer montierter Scheinwerfer. Der Wert ist auf der Streuscheibe zugelassener Scheinwerfer eingeprägt.
 
Die Geschichte verhält sich wie die Streaming-Portale... es kann gut gehen... muss es aber nicht.
 
Und einem Bekannten von mir wurde das Moped sofort an der Stelle mit einem HID-Xenon Licht stillgelegt und abgeschleppt... er musste sich ein Taxi nehmen.
 
Christoph
 
ChristophX3M

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Ach so und dann wäre noch:
 
EMV - Elektromagnetische Verträglichkeit.
 
Die EU Richtlinie dazu:

...die Fähigkeit eines Apparates, einer Anlage oder eines Systems, in der elektromagnetischen Umwelt zufriedenstellend zu arbeiten, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für alle in dieser Umwelt vorhandenen Apparate, Anlagen oder Systeme unannehmbar wären...
 
Das gilt auch für Handys.
Da steht aber leider nichts davon, dass diese im Straßenverkehr benutzt werden können.
 
 

dopero

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Diese "Lösungen" entsprechen aber nicht den in ECE R37 Anhang 1 genannten Daten für ein H4 Leuchtmittel. Damit kann es keine gültige Zulassung geben.
In der ECE R112 ist im übrigen festgelegt das für einen Scheinwerfer nur das in ECE R37 beschriebene Leuchtmittel zulässig ist.
 

HangLoose

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Ist die Verwendung des Leuchtmittels eine mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer?
Ja.

Sind das auch 2cm überstehende Reifen?
Kaum vorstellbar.

Wenn die Birnen nicht zugelassen sind oder vorsorglich nicht eingetragen werden, erlischt die ABE. Sind die Reifen-Felgen eingetragen, ist erst mal alles gut.

Nicht mit zweierlei Maß messen.
 
simplydynamic

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Naja, bevor hier alles durcheinander geht.......
Ich muß nicht jegliche EU Richtlinien kennen. Für mich heißt es erstmal Teile mit Gutachten, E Kennzeichnung usw. sind im Bereich der StVZO frei gegeben.
ch kenne auch unzählige Sachen wo getrickst wird. Stoßstangen mit abgelaufenen Gutachten, überstehende Reifen, Fahrwerksgutachten wo einfach andere Dämpfer verbaut werden usw.
Wenn ich das offiziell bei ner Firma umbauen lasse und es getüvt wird, ist mir das erstmal egal und der Umbauer hat den schwarzen Peter und ghörigen Ärger im Zweifel.
Ich bin vermutlicher Aufgrund eines Verbotsirrtums raus.

Ich kann versichern, dass da ein normales Zulassungsgutachten für Leuchten dabei ist und nicht nur eine EMV Prüfung.

Ob mit den LED's in einem Jahr es mal tierisch knallt und der Anbieter in Knast geht oder vor Gericht steht ist ne andere Sache.

Für mich als Endkunde und nicht Fachmann ist erstmal eine mit E Zeichen und Gutachten versehene H4 Lampe augenscheinlich ok.
Ob sich das rechnet ist ne andere Sache. Die Lampen zum offiziellen Preis + Klarglasscheinwerfer...... da bin ich schon bei der Hälfte des Truck Lite Angebotes. Gut ist zwar immer noch 300,- weniger, aber geht dann schon in die Richtung.

Bei weniger Kosten für die Lampen würde es doch recht interessant.
Was jetzt jeder Einzelne mit den Infos hier macht und wie er das rechtlich bewertet ist dann seine Sache.
Das ist nicht meine Sache. Ich weise wie in anderen Threads nur auf Möglichkeiten, Zusammenhänge und Fundstücke im www hin.
Ich werde mich auch hüten jemanden was zu raten. Was ich hier schreibe ist lediglich meine unmaßgebliche laienhafte Meinung..........auch wenn ich glaube, dass viele meinem Kenntnisstand vieler Dinge abschätzen können.
 

HangLoose

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Vinxel
"...Wir bieten die System ohne gesetzlich zugesicherte Zulassungsfähigkeit feil, da wir als gewerblicher Händler ordnungsgemäß handeln wollen und dies hiermit auch tun. Somit sind die Systeme ausschliesslich für die Verwendung ausserhalb des Bereiches der StvZo., zu Motorsportzwecken, Showzwecken, privaten Verwendung auf geschlossenen Veranstaltungen ausserhalb der Stvo ( FZV), den Export in Drittländer o.ä. bestimmt . Ob und in ggf. welchem Umfang z.b. eine Einzelabnahme möglich ist, entzieht sich unserer Kenntniss, daher verkaufen wir alle Produkte auf dieser Webseite ohne Zusicherung der Zulassungsfähigkeit. Es empfiehlt sich vor dem Einbau Kontakt zu Ihrer nächsten Prüfstelle aufzunehmen ob und ggf. in welchem Umfang das System verbaut werden darf, vielleicht auf dem Wege der Einzelabnahme, oder unter bestimmten Vorraussetzungen.
Grundsätzlich bieten wir Ihnen somit die LED Systeme zur Verwendung außerhalb des Geltungsbereiches der Stvzo an, oder zur Nutzung / Export in Drittländer, zu Showzwecken, oder für Events, Treffen, etc. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, daß der Betrieb mit einem Bussgeld sowie Punkteeintragungen im Verkehrszentralregister geahndet werden kann, sollte eine Umrüstung eines Halogenscheinwerfers mit einer nicht genehmigten Lichtquelle erfolgen. Zudem besteht kein Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug wenn dieses nicht der STVZO. entspricht..."
Quelle: http://www.carled24.de/index.php/information
 
 
 
Damit ist alles gesagt.
 
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