Ein Fahrzeug muss zum Tag der Erstzulassung den aktuellen Vorschriften entsprechen. Da sich alle Nase lang die Vorschriften ändern, tut man gut daran, einen Neuwagen möglichst schnell zuzulassen. Steht der Wagen ohne Erstzulassung auf Halde und ändert sich die Gesetzgebung, muss der Wagen vor Zulassung entsprechend den neuen Vorschriften umgerüstet werden. Das ist meist der Grund, warum Händler den Fahrzeugen eine Tageszulassung verpassen, denn oft ist eine Umrüstung nicht möglich. Ein Euro 3 Auto ist z.B. nicht mal eben auf Euro 4 zu bringen.
Wenn also ein altes Kraftfahrzeug belegter Maßen noch nie zugelassen war, dann hat es heute praktisch keine Chance mehr überhaupt zugelassen zu werden!
Wer also zum Amt mit einer jungfräulichen Altpappe läuft, wird eine böse Überraschung erleben.
Was anderes ist es, wenn die Zulassungsdokumente komplett "verlustig" sind und man aufgrund von km-Stand und Erhaltungszustand davon ausgehen kann, dass der Wagen in der Vergangenheit bereits schon mal zugelassen war. Dann darf das EZ-Datum anhand des Baujahrs vom Sachverständigen Prüfer geschätzt werden. In der Regel wird in dem Fall der 1.Juli des Baujahrs angenommen, es sei denn, das Produktionsdatum kann genauer eingegrenzt werden.