Expedition-Style

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veah1122

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Den weißen habe ich gesehen. Der ging locker an dem Schlammhügel. Überstehen kann der das sicher. Nur auf den schnelleren Abschnitten dürfte der kaum mithalten können. Ein vergleichbar gut gebautes Auto mit größerem Radstand sollte dann deutlich schneller sein können.

Die flachen Bowler z.B. wirkten wie Geparden. Mit dem Schlammhügel hatte die Mühe, aber in freier Wildbahn ;)

Ein XJ böte nach meinem Gefühl eine gute Grundlage: Radstand nicht zu kurz aber vor allem nicht zu lang, relativ leicht und kurze Überhänge. Da wäre nur die Frage: wie hoch darf er, ohne Kardanwelle und Co zu sehr in Verlegenheit zu bringen?

Das wäre auch das Thema beim kurzen JK: die hintere Kardanwelle. Und ein langer müsste schon 4" hoch und mindestens 35" Reifen drauf, sonst liegt der Bauch immer auf....
 
Ray

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Hast du den sehr flachen Buggy der Holländer gesehen? Startnummer habe ich mir natürlich nicht gemerkt und als fast Dresdner auch keine Kamera mit. Der hatte die Dämpfer wie bei einem Crawler extrem schräg gestellt und war butterweich und sehr breit unterwegs. OK, auf der Straße waren auch nur jeweils 10cm bis Bordstein bzw. Mittellinie übrig obwohl die aspahltieret Brücke über das Fahrerelager recht großzügig ist.

Ganz gemein wurde es dann später bei den LKW. Hut ab, genau so schnell wie die PKW und nur das Gewicht hinderte die am Fliegen.
 
veah1122

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Nee, an den kann ich mich nicht erinnern. Was aber nichts heißen will.

Ich war die meiste Zeit mit einem LKW mit Doppeldämpferanlage (Koni) und gut 500 PS als 2-Achser unterwegs.
Das ist imposant, aber man merkt im Sand aber auch, was Gewicht bedeutet. Die Federung/Dämpfung hat aber unglaublich gut funktioniert.

Tja und das ich davon mehr haben will, ist ja vielleicht verständlich.... ;)
 
Albatross

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Muenchen
Hrm.... sollte dieser Tröt vielleicht nicht langsam in Rallye-Style umbenannt werden? ... Oder in Kiesgruben-Style bzw Trial-Style?....Mit „Expedition“ hat das langsam nix mehr gemein. „Expedition“ ist für mich.... Weit weg, kein Asphalt, Wellblechpiste, „gefahrlosesten Weg im offenen Gelände finden“, ....Zweck der „Expedition“ erfüllen (ob nun Bodenproben aus Island oder Paarungsfotos von Sibirischen Wolpertinger).... UND ERFOLGREICH WIEDER HEIMKOMMEN.
 
veah1122

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Ich habe da was für Grammatis entdeckt: das hilft nicht nur bei der Expedition sondern passt auch gut zu den bisher vorhandenen Farben unter seinem Auto:

http://expeditionhardware.com/Body%20Armor...kid_Plates.html

Bezüglich der Bumper sind diese hier meine Favoriten. Der vordere geht ja in Richtugn ARB. Für den Einsatzzweck (Langstrecke offroad) ist die etwas längere Bauform ja meiner Meinung nach sehr sinnvoll. http://www.expeditionone.biz/jk_wrangler-7tsfb.html
Den Heckbumper hatten wir ja schon: http://www.expeditionone.biz/jk_wrangler-1tsrb.html

Der lange JK, der auf der Seite oben ab und zu eingeblendet wird, gefällt mir auch sehr gut. Das ist so die Richtung, in die es gehen wird.

Ich werde mir jetzt doch mal einen Unlimited zur Probefahrt ordern - die Vorgespräche hatte ich schon. Ich will nun aber wissen, wie der Radstand sich auswirkt und insofern war der Ausflug zur Breslau auch zum Thema passend: das Kardanwellen schnell Probleme machen, wenn die Belastung stimmt ;) , war dort offensichtlich. Auch deswegen ist der nächste Schritt nun doch erst einmal den Unlimitted genauer in Augenschein zu nehmen.
 
Albatross

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Mit diesen Monsterreifen würdest Du aber Probleme miteinem 2-ten Reserbereifen bekommen. Auf'm Dach? Nö, geht gar nicht. Schon mit den "Normalreifen" isses nicht einfach

Und ohne 2-ten Reservereifen? Naja, Rücklichter versetzen oder temporär mit AHK-Dose verlängern wie bei einem Fahrradträger? Könnte dann auch vielleicht 2 Kanister tragen?
 
spyderjeep

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Hrm.... sollte dieser Tröt vielleicht nicht langsam in Rallye-Style umbenannt werden? ... Oder in Kiesgruben-Style bzw Trial-Style?....Mit „Expedition“ hat das langsam nix mehr gemein. „Expedition“ ist für mich.... Weit weg, kein Asphalt, Wellblechpiste, „gefahrlosesten Weg im offenen Gelände finden“, ....Zweck der „Expedition“ erfüllen (ob nun Bodenproben aus Island oder Paarungsfotos von Sibirischen Wolpertinger).... UND ERFOLGREICH WIEDER HEIMKOMMEN.
Was denkst du zu Kappadokien? :mellow:


Nur so zum Zeitvertreib? :jester:

;)
 

StefanSolingen

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Olá,
also ich denke ein Ersatzrad hinten und eins oben auf dem Dach passt schon bestens.
Der Schwerpunkt ist zwar bei Dachbeladung Suboptimal, aber man braucht ja noch Platz im Kofferraum für Ersatzteile, Wasser und Gepäck.

Zu kleine Reifen ist bei Sandfahrten auch nicht gut.

Aber ist doch schön, so baut jeder unterschiedlich.

Gruss
RubyONE
 
veah1122

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Mit diesen Monsterreifen würdest Du aber Probleme miteinem 2-ten Reserbereifen bekommen. Auf'm Dach? Nö, geht gar nicht. Schon mit den "Normalreifen" isses nicht einfach

Und ohne 2-ten Reservereifen? Naja, Rücklichter versetzen oder temporär mit AHK-Dose verlängern wie bei einem Fahrradträger? Könnte dann auch vielleicht 2 Kanister tragen?

Das ist natürlich cool gelöst. Von ARB gibt es das ja auch. Allerdings sind da immer (bei den Toyos usw.) die Rücklichter leicht verdeckt. Hier sind sie irgendwie ganz weg, oder?

Ich habe jetzt die Fotos und Videos von einem Mitfahrer der Rumänientour bekommen. Da sieht man, dass mein Rubi von den Beteiligten am meisten Luft zu der Steinen hatte. Das ist natürlich toll, das mal so sehen zu können.
Mit 35" wird dann so ein rumänischer Hohlweg langsam zur Autobahn....

Aber im Ernst. Bei der LKW-Tour durch die Kiesgrube bei der Breslau ist mir aufgefallen, wie sehr die großen Räder das Gelände ebnen. Gefühlt natürlich. Das ist dann auch ein ganz anderes Komforterlebnis.
So große Räder werde ich aber wohl nicht unter den Rubi kriegen ;)
 
Albatross

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Über die genaue Konstruktion brüte ich noch. Basis muss ein Stabiler (Stahl-)Bumper sein. 2-teilig nach links und rechts schwenkbar. Alles an den Hecktürscharnieren wird sicher nicht lange halten
 
veah1122

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Dank Wiki habe ich jetzt ein Bild von der Gegend. Sieht sehr spannend aus.... Gut, das die Welt so groß ist. :mellow: Schlecht, dass ich immer noch ncith angefangen habe, mir ein dafür taugliches Auto zu beschaffen. ;)
 
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Über die genaue Konstruktion brüte ich noch. Basis muss ein Stabiler (Stahl-)Bumper sein. 2-teilig nach links und rechts schwenkbar. Alles an den Hecktürscharnieren wird sicher nicht lange halten
Da sieht man, dass ein Auto mit festem Aufbau doch die einfachere Grundlage ist. Die Rückleuchten müssen ja dann irgendwie hoch gesetzt werden, oder? Gibt es da nicht auch irgendwelche Vorschriften, wie hoch die maximal dürfen?
ARB packt die ja in die Stoßstange: http://www.arb.com.au/products/arb-protect...-200-Series.php
 

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Gelöscht
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Normal max 1,5m ein gnädiger Graukittel gesteht dir evt. 2,1m zu

STVZO
§53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlußleuchte zu haben. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Schlußleuchten darf nicht tiefer als 350 mm, bei Krafträdern nicht tiefer als 250 mm, und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1500 mm, bei Arbeitsmaschinen und Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen nicht höher als 1900 mm über der Fahrbahn liegen. Wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieser Maße nicht zuläßt, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 2100 mm über der Fahrbahn liegen. Die Schlußleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlußleuchten ausgerüstet sein. Vorgeschriebene Schlußleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein.

(2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Abs. 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigung eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlußleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. Bremsleuchten sind nicht erforderlich an

Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,

Krankenfahrstühlen,

Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und

Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.

Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. An Fahrzeugen des Straßendienstes, die von öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten höher als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. An Arbeitsmaschinen, Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1900 mm und, wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung diese Maßeß nicht zuläßt, nicht höher als 2100 mm über der Fahrbahn liegen. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. Sie müssen so weit wie möglich voneinander entfernt angebracht sein.

(3) (aufgehoben)

(4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muß in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Abs. 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.

(5) Vorgeschriebene Schlußleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlußleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1000 mm, so muß je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein. Nach hinten hinausragende fahrbare Anhängeleitern, Förderbänder und Kräne sind außerdem am Tage wie eine Ladung nach § 22 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung kenntlich zu machen.

(6) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen. Sind einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen mit einem Anhänger verbunden, so müssen an der Rückseite des Anhängers die für Kraftfahrzeuge vorgeschriebenen Schlußleuchten angebracht sein. An einspurigen Anhängern hinter einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen und hinter Krafträdern - auch mit Beiwagen - genügen für die rückwärtige Sicherung eine Schlußleuchte und ein dreieckiger Rückstrahler.

(7) Abweichend von Absatz 4 Satz 2 dürfen

land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden und nur im Fahren eine ihrem Zweck entsprechende Arbeit leisten können,

eisenbereifte Anhänger, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,

mit Rückstrahlern ausgerüstet sein, wie sie nach Absatz 4 Satz 1 und 8 für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben sind.

(7a) Anhänger, die nur für land- oder fortswirtschaftliche Zwecke eingsetzt werden, können neben Rückstrahlern nach Absatz 4 Satz 2 auch Rückstrahler führen, wie sie für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben sind.

(7b) Rückstrahler an hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten land- oder forstwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsgeräten dürfen abnehmbar sein.

(8) Mit Abschleppwagen oder Abschleppachsen abgeschleppte Fahrzeuge müssen Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler und Fahrtrichtungsanzeiger haben. Diese Beleuchtungseinrichtungen dürfen auf einem Leuchtenträger (§ 49a Abs. 9) angebracht sein; sie müssen vom abschleppenden Fahrzeug aus betätigt werden können.

(9) Schlußleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler - ausgenommen zusätzliche Bremsleuchten und zusätzliche Schlußleuchten - dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Das gilt nicht für lichttechnische Einrichtungen, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.

(10) Die Kennzeichnung von

Kraftfahrzeugen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt und ihren Anhängern mit einer dreieckigen Tafel mit abgeflachten Ecken, die der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmung entspricht,

schweren und langen Kraftfahrzeugen und Anhängern mit rechteckigen Tafeln, die der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmung entsprechen und

schweren und langen Fahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6,00 m mit Konturmarkierungen aus weißen oder gelben retroreflektierenden Materialien, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen,

ist zulässig. Bei den in Satz 1 Nr. 3 genannten Fahrzeugen ist in Verbindung mit der Konturmarkierung Werbung auch aus andersfarbigen retroreflektierenden Materialien auf den Seitenflächen der Fahrzeuge zulässig, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
 
spyderjeep

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Dank Wiki habe ich jetzt ein Bild von der Gegend. Sieht sehr spannend aus.... Gut, das die Welt so groß ist. ;) Schlecht, dass ich immer noch ncith angefangen habe, mir ein dafür taugliches Auto zu beschaffen. :jester:
Vansee? Ne, ich bin erst ein bischen schwanger ;) . Gib mal Göreme ein, für's erste sollte das mal reichen :p Mit dem JK sollte das auch zu machen sein ;) Man muss ja nicht alles offroad fahren. Oder was stellt ihr euch denn so vor? B)

:jester:

:mellow:
 
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Vansee? Ne, ich bin erst ein bischen schwanger B) . Gib mal Göreme ein, für's erste sollte das mal reichen ;) Mit dem JK sollte das auch zu machen sein ;) Man muss ja nicht alles offroad fahren. Oder was stellt ihr euch denn so vor? :jester:

:jester:

:mellow:

Ich will einfach mehr Platz im Auto - das meine ich mit tauglich.
 
veah1122

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... (9) Schlußleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler - ausgenommen zusätzliche Bremsleuchten und zusätzliche Schlußleuchten - dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Das gilt nicht für lichttechnische Einrichtungen, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.

(

Da steht es: an das JK-Dach darf das kaum ran.... Oder ich muss das abnehmbare Dach anschweißen lassen... :mellow:

Übrigens stolpere ich imemr öfter über die hier: http://www.fabtechstore.com/products/cart...._list&c=293
Marketingtechnsich genau das was ich "brauche". Nur wer fällt schon auf marketingspeech rein ;)
 
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