Hello mech28,
hoffenlich ist dieser Xenon anlage eine Hella originale nachbausatz, wenn nicht, hast Du gerade deiner Deutsche Betreibserlaubnis in die Mulleimer gekippt.
Hella hat eine Patent drauf und OHNE Scheinwerferreinungsanlage geht dieser Umbau nicht in die St.ZVO.
Sollst Du eine Unfall haben, denn viel Glück bei die Rückzahlung alle die entstehden kosten wegen deiner Versicherung zahlt nix..!!
Ich arbeiten beim dem Hella Beleuchtungsabteilung in Vertreib und weißt von was ich rede.
Hiermit ausdruck aus eine anbeiter das dieser Anlage anbeitet:
Ein Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, sowie:
1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage
3. und einem System dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.
Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Wir weisen daher jegliche Haftung für Zulassungsbestimmungen innerhalb der BRD von uns, da die von uns angebotenen Xenon Umrüstkits ausschliesslich für den Export und nicht zur Verwendung im Geltungsbereich der STVZO angeboten werden.Dieses Produkt ist nicht im Bereich der STVO zugelassen. Es ist nicht für den Straßenverker in BRD zugelassen
Geil aber illegal B)