Josmar
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Damit ist die Sache wohl klar - Danke DirDie Rechtslage ist eindeutig. Nicht genehmigte und nicht zulassungsfähige nach außen wirkende lichttechnische Einrichtung.
Erlöschen der Betriebserlaubnis, Tatbestandsnummer 319500, 50 Euro Verwarngeld, und sofort abbauen....