Det65
Guest
Ich habs mal rausgenommen, ich denke es ist besser und auch nicht nötig hier zu Posten.
Irrst du dich aber. Ihr zwei könnt alles miteinander tun, aber uns gegenüber ist es schutzbedürftig, dass der Prüfer mit dir spricht. Du müsstest also seine Einwilligung haben bevor du etwas von ihm veröffentlichst aus dem wir Rückschlüsse ziehen können. Ein Rückschluss könnte sein, dass er am x.x.xxxx auf dem Amt war, weil von diesem Datum stammt seine Antwort.Kommunikation TÜV - Autohaus über offizielle Kanäle ist B2B und dürfte somit keine Datenschutzverletzung darstellen, sofern ich mich da jetzt nicht irre.
Da sowohl meine Mail als auch die des Prüfers über die jeweiligen Seiten einsehbar ist, und er die Aussage offiziell getroffen hat, also auch vertreten muss.
Aber wie gesagt, soll ein Admin den Anhang löschen und gut ist.