Okay.
Also laut dem Gutachten das mir vorliegt von 1993 ist der angegebene Reifen der einzige ohne die Auflage zur Prüfung der Tachoabweichung.
Darauf hat sich der aaS direkt gestürzt - wie ein wildes Tier - als ich mit der Frage kam, ob ich nicht eine weitere Eintragung ergänzen könnte mit alternativen Reifendimensionen aus dem Gutachten.
Nach viel Suchen und viel Schrott der auf dem Markt ist und vielen schwierigen Menschen die unzuverlässig umherkriechen, habe ich tatsächlich einen Satz dieser Reifen bekommen.
Um einen Satz zu erhalten, musste ich 3 beziehen und konnte 2 als Restmüll entsorgen, soviel zu den Menschen.
Die Zeit die das gebraucht hat, mal dahingestellt.
Dann Reifenfreigabe:
Wie zwischenzeitlich erkannt, gibt es den Reifen aktuell nicht auf dem Markt.
Die Reifendimension wird noch auf anderen Märkten vertrieben.
Leider sind die Hersteller die das auf anderen Märkten vertreiben für DE etwas zugeknöpft was das Thema Ausstellen der Reifenfreigabe angeht.
Wohlgemerkt, die Reifenfreigabe hätte hier nur den Sinn die Angabe des Luftdruckes zu erhalten.
Denn ein 255er Reifen auf einer 10er Felge (10J=25,4x10=254mm Maulweite) ist kein ungewöhnlicher und ETRTO abkömmlicher Fall.
[Hingegen würde ich behaupten, das o.g. Satz mit der 8,5J Felge eher zu einem Reifen der Breite 225 passt, aber gut - es ist auch auf 8,5 möglich - ohne Frage]
Okay-okay, also gut - fährt niemand die G1007 mit dem Reifen und hat dort damals eine Aussage dazubekommen mit der er gut über die Kilometer kommt(?).
Ich bin da halt etwas gebrandmarkt, da ich mir schon einmal einen Satz Reifen mit zu wenig Luftdruck kaputt gefahren habe.