[…]aber soweit ich das erkenne müssten doch alle Kennungen für den TÜV bzw. Polizei vorhanden sein...[…]
Fast Korrekt… aber der Reihe nach:
A (02) - Begrenzungs-/Positionslicht = Standlicht (nach 2.ter Änderung der Vorschrift)
HCR (03) - Abblend- und Fernlicht die auch gleichzeitig geschaltet werden dürfen (nach 3.ter Änderung der Vorschrift)
RL - RunningLight = Tagfahrleuchte
E24 - Prüfung und Zulassung des Scheinwerfers in Irland
12,5 - Lichtzahl/Referenzzahl für Fernlicht (bei PKW max 2x2 mit Gesamtlichtzahl 100 zulässig)
0542 - Prüfnummer des Scheinwerfermodells
Irgendwo auf dem Scheinwerfergehäuse müsste ergänzend noch die R10 (elektromagnetische Verträglichkeit) vermerkt sein um die ECE-Vorgaben vollständig zu erfüllen.
Abgesehen davon, dass ich die „Echtheit“ der Prüfnummer nicht verifizieren kann, würde ich den Scheinwerfer für ein legal verwendbares Modell halten, der auch jeder Kontrolle durch TÜV und Rennleitung standhalten sollte.
ABER…
Am oberen Scheinwerferrand ist der Scheinwerfer auch als SAE-konform gekennzeichnet. Das wären die US-amerikanischen Vorgaben, die den europäischen Vorgaben teilweise widersprechen. Ein Scheinwerfer kann also niemals gleichzeitig SAE und ECE-konform sein…
DAHER…
Finger weg… das ist eine Fälschung!!!
Gruß
Todi
PS. Dass sich ECE und SAE-Vorgaben widersprechen und ein Scheinwerfer daher nie beide Vorgaben gleichzeitig erfüllen kann, kenne ich seit der Zeit der Halogen-Teelichter. Deshalb mussten bei Importen ja auch meist die Scheinwerfer getauscht werden. Sollte jemand belastbare Infos haben, dass sich dies in Zeiten von LEDs geändert hat bitte ich um Bekanntgabe einer entsprechenden Quelle… Danke