McKancy schrieb:
darf schon, aber meines Wissens nicht bei der Anhängelast des Fahrzeuges, sondern nur am zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers. Erklärt sich mir auch logischer, weil die Kugel der Kupplung der dritte (Soloachse) Auflagepunkt des Rahmens ist. Mein Wohnwagen hat 100kg Stützlast und wenn ich den mit einem Fahrzeug ziehen will das nur 75kg hat, kann ich die des Anhängers nicht voll ausnutzen. Mein Dicker hat dagegen 150kg Stützlast und überschreitet demzufolge um 50kg die des Anhängers, somit darf auch nur mit 100kg des Wohnwagens gerechnet werden.
Ich habe eine digitale
Achswaage und wenn man einen Anhänger wiegen will, muss man drei mal drauf fahren. Die Waage gibt vor welches Rad gemessen wird links, rechts, Stützrad und daraus errechnet sie das Gesamtgewicht des Anhängers. Die misst also auch die Stützlast mit
Hallo,
du verwechselst da was...
Wenn ich meinen Tandemanhänger auf die Waage stelle, hat der (vorausgesetzt er ist ordentlich geladen) NULL Kilo Stützlast.
Um die erforderliche Kugelauflage zu erreichen, muß ich die Ladung Richtung Kugel verschieben.
Wenn ich meinen Einachser belade, und mich mit der Ladung ein wenig spiele, habe ich den selben Effekt.
Ich kann also immer so laden, dass ich NULL Kilo Stützlast habe, aber das volle Gesamtgewicht ausnutze.
Wenn ich jetzt Ladung in Richtung Kugel verschiebe, damit ich die erforderliche Stützlast habe, ist dies Teil der möglichen Gesamtladung/Gesamtgewicht.
Aber nicht zusätzlich, sonst würde ich ja das Gesamtgewicht des Anhängers überschreiten.
Jetzt verständlicher?
Und wenn die erforderliche Stützlast deines Anhängers 150 Kg ist, die max. deiner AHK aber nur 100 Kg...dann hast du das falsche Auto//falsche AHK oder falschen Anhänger.
Und nochwas:
Die Kugellast/Stützlast muß bei der Beladung des Zugfahrzeuges berücksichtigt werden.
Die Stützlast muß bei der Nutzlast des Zugfahrzeuges abgezogen werden.
Beispiel:
Zugfahrzeug hat 450 Kg Nutzlast.
450 Kg weniger den 100 Kg Stützlast machen 350 Kg nutzbare Last am Zugfahrzeug.
2 Erwachsene machen z.B.: 150 Kg zusammen
2x Kinder und Hund machen 80 Kg.
Ergibt zusammen 230 Kg.
Davon noch den Tankinhalt etwa 70 Liter/Kg abziehen bleiben für das restliche Gepäck mal 50 Kg...das ist nicht viel!!
Die Polizei in Österreich kontrolliert auch gerne die Auflaufbremsvorrichtung.
Diese muß sowohl vom Gewicht (Gewichtsbereich) als auch von der Auflage her passen. Vom Kugeldurchmesser her ja sowieso.
Die Daten sind eingestanzt bei ALKO,...
Und um die 100 Km/h Erlaubnis/Freigabe zu bekommen brauchst du Stoßdämpfer am Anhänger...da reichen die Gummiachsenfedern nicht aus.