Diese uralten, von mir liebevoll als Laber-link bezeichneten, Gerederunden haben mir leider nicht geholfen. Und sie werden m.M. auch niemanden bei der Problemlösung helfen, der KEINE ANHÄNGERLAST in seinen Papieren eingetragen hat. Genau das aber ist nämlich die Schwierigkeit im Jahre 2023.
... aus diesem Posting lese ich eine Art Vorwurf!
Gefühlt könnte hier eine falsche Art der Erwartungshaltung bestehen
Man muss schon ein bisschen selbst mit- und nacharbeiten
Denn unter uns - von uns kann keiner etwas dafür, dass man vergessen hat, bei Deinem
Japan-Import einen Wert für die AHK einzutragen.
Daher sind wir die falsche Adresse für jede Art des 'Gemaule'.
Allgemein - denkst Du eigentlich, wir fahren zum TÜV und unsere Umbauten werden so
einfach durchgewunken?
Nur mal meine Cherokees als Beispiel … bei diesen Jeeps wird regelmäßig etwas modifiziert.
Unter anderem haben 2 meiner Jeeps eine 4-Scheiben-Bremsanlage – selbstredend legalisiert.
Der 3. Jeep wird dieses Frühjahr folgen.
Ein allgemeingültiges Gutachten gibt es dafür nicht – das ist aber kein Hindernis.
Mal grundsätzlich – die eine oder andere TÜV-Stelle winkt ab, wenn sie nur meine Jeeps sehen.
Da ist das 'NoGo' schon beschlossen, bevor sie meine beigelegten Unterlagen seriös geprüft,
technisch verstanden, eigentlich noch bevor sie die Docs überhaupt komplett gelesen haben.
Ich kann da niemanden zwingen, subjektiv fehlt es an Kompetenz oder Wille …
… also kontaktiere ich einen anderen Sachverständigen/Gutachter.
Nach meiner Glaskugel liegt es daher schon ein bisschen an Dir selbst, Deiner Argumentation
oder Deiner technischen Dokumentation bezüglich Deinem Anliegen.
Letztendlich ist es heute nicht anders als vor 10 Jahren
- Ein Gutachter braucht die entsprechende fachliche Kompetenz.
- Ein Gutachter braucht die entsprechende Motivation.
- Der Gutachter braucht die Möglichkeit, sich selbst in der Thematik kompetent zu machen.
- Der Aufwand muss für den Gutachter vertretbar sein.
- Die interne Dokumentation muss für den Gutachter vertretbar sein.
- Die technischen Zusammenhänge müssen für den Gutachter easy nachvollziehbar sein.
- Man sollte selbst als wenig arrogant und gut erzogen auftreten.
- Rechtzeitige Vorfühlen und vorsichtige Nachfragen sollte auch hilfreich sein.
Denn so ein Sachverständiger muss wenig legalisieren, kann aber viel möglich machen,
wenn der Kunde 'entsprechend mitarbeitet'.
Rückblickend - mein Jeep wurden bereits vor 2010 'nachgebaut' und letztendlich hat der
Gutachter teilweise abgewunken. Damals wurde auch gemault ‚Gefälligkeitsgutachten‘!
Alles quatsch – auch nach 2020 habe ich wieder so einen Umbau legalisiert.
Allerdings nicht bei der lokalen Prüfstelle - fürs AUS reichte ein Blick auf die Rädergröße.
Meine übrigen Unterlagen wurden schnell überflogen, keine 10% gelesen und ich wurde
nach Hause geschickt.
Für einen anderen Jeep brauchte ich ein halterbezogenes Gutachten.
Die lokale Prüfstelle hat sofort abgewunken … „machen wir nicht“.
Man sah sich nicht in der Lage – o.k. .
30 km in die andere Richtung habe ich mein Anliegen thematisiert, Termin gemacht und
mein Anliegen wurde reibungslos bearbeitet. Dort hat man kein Problem gesehen.
Zu Deinem YJ – für mich ist es völlig unerheblich, ob dort bereits eine Anhängelast
eingetragen ist. Für Deutschland musste die Anhängelast grundsätzlich nachgetragen
werden, weil alle diese Jeeps über freie Importeure nach Deutschland gekommen sind.
Zu dieser Anforderung gibt es ein betreffendes TÜV-Gutachten, das der Hersteller Deines
Jeeps nachträglich in Auftrag gegeben hat (evtl. wegen diesen freien Importen).
Da kann man mir nicht schlüssig erklären, warum man auf Basis dieses Gutachtens
keine Anhängelast eintragen kann.
Es kann sein, dass ein Sachverständiger der DEKRA das nicht kann, aber ein Mitarbeiter
des TÜV kann sogar diese Daten in seiner Datenbank nachschauen (wenn er mein Docs
anzweifelt) und das Anliegen im Sinne des Kunden bearbeiten.
Es ist alles da ... es muss nur einer wollen.
Mit vorstehenden Zeilen wollte ich Dir nicht persönlich zu nahe treten.
Nur wenn ich immer nach den Worten meiner lokalen Gutachter verfahren wäre,
hätte keiner meiner XJs die aktuelle Ausbaustufe je erreichen können.
Seit 2 Jahrzehnten sind alle Umbauten von offiziellen TÜV-Gutachtern legalisiert
worden ... nur ich musste die technische Dokumentation regelmäßig mitbringen.
Denn woher soll es der Onkel Gutachter wissen, wenn nur alle 10 Jahre bei ihm
einer mit so ungewöhnlichen Anforderungen auftaucht.
Kein Vorwurf an dieser Stelle …
… die Herren können nur beurteilen, soweit ihr Wissen reicht.
Alles, was darüber hinausreicht, wird abgelehnt - das halte ich für normal.
Da die grundsätzliche Challenge so umfangreich ist, muss man sich als Kunde oft
selbst um die entsprechende technische Dokumentation kümmern.
Soweit meine Erfahrung!
Nur zur Klarstellung - ich will weder
SchlauBi sein, noch habe ich alle meine Vorstellungen
ausnahmslos umsetzen können. Ich fahre auch mal 200 km zum Gutachter und bin auch
schon mal 300 km zu einer Werkstatt angereist.
Nur ohne das KnowHow dieser Community hätte ich seit mind. 15 Jahren ein anderes Kfz.
Für JEEP ist es die kompetente Plattform im deutschen WWW - ein echter Glücksfall.
nix-für-ungut
Bodo