KK - max Anhängelast

Diskutiere KK - max Anhängelast im Cherokee / Liberty KJ, KK Forum Forum im Bereich Cherokee Forum; Moin zusammen,   hab mir inzwischen eine starre AHK anbringen lassen... Leider hab ich bis jetzt noch keine Info vom Jeep-Händler erhalten was...
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Coach_Alex

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Moin zusammen,
 
hab mir inzwischen eine starre AHK anbringen lassen...
Leider hab ich bis jetzt noch keine Info vom Jeep-Händler erhalten was denn nun die max. Anhängelast für meinen Diesel ist!?
Also gebremst und ungebremst!?
 
Weiß das einer von Euch und hat er da auch eine TÜV-fähige Bescheinigung darüber?
 
1000 Dank!
 
Gurti

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Die Anhängelast gebremst und ungebremst steht doch in der Zulassungsbescheinigung...
 

ubi

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Na endlich fragt mal einer  :mobilephone:
hab mich gar nicht getraut das Thema anzustupsen. Bei mir (Bj.2009, KK, 2.8CRD) steht doch glatt 2660 Kg gebremst drin -- solch blöde Zahlen hab ich ja noch nie gehört :no:
Keine Ahnung was das soll :rofl: .
Vielleicht tauchen hier ja einige Erklärungen auf.
 
v.Gr.TH
 

ubi

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So gesehen stimmt das. Hoffentlich kann mein Freund und Helfer das auch so rechnen :ohwell: .
 
Gurti

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Sofern der Anhänger auch 140 kg tatsächliche und zulässige Stützlast hat...
 
joe71

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Moin zusammen,
 
also in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht unter O.1 2800Kg (gebremst) und unter O.2 750Kg (ungebremst). Die Stützlast - bei mir 125Kg - steht unter Pkt. 13.
Die Stützlast ist aber Teil der Anhängelast - sprich des Gewichtes - die auf die Kugel drückt und kann nicht hinzuaddiert werden.
 
140Kg Stützlast ist schon ordentlich. Ich dachte schon meine 125Kg sind viel bei der fetten Kupplung, die verbaut wurde.
 
Gruß Jörg
 

scotch

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Mein KJ 3.7l hat als Anhängerlast 3360kg eingetragen ist ja auch nicht ungewöhnlich. Nur die Stützlast ist nirgendwo vermerkt, außer auf der Kupplung selbst.
 

KJ2007

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Wie bereits oben erwähnt, hat die Stützlast nichts mit der Anhängelast zu tun...
 
In Österreich ist es folgendermaßen(in D wahrscheinlich ähnlich oder gleich)
 
Die max. Anhängelast ist abhängig von der
 
> Werksfreigabe
> Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers
> Freigabe durch den Führerschein.
 
Da ich keinen LKW Führerschein habe, nur PKW ist die Gesamtlast meines Gespannes ohne Zusatzprüfung(in der EU seit 2013) 3500 Kg.
Mit Prüfung 4250 KG.
Somit kann ich die max. Anhängelast meines Tiguan von 2500 Kg nicht ausnützen.
Ist auf 1350 Kg beschränkt > 2150 Kg GGW des Tiguan + 1350 Kg GGW des Anhängers.
Auch der leere Anhänger darf nur das max. GGW  zum passenden Führerschein haben!!
 
Mein Junior hat C+D...kann also mit der max Anhängelast fahren.
 
Stützlast ist als max. Last an der Kupplung des Zugfahrzeuges eingestanzt/angebracht.
 
Erforderliche Mindeststützlast hängt vom Anhänger ab.
 
Ich habe einen Tandemanhänger, der braucht nur 50 Kg Stützlast.
Mein  Einachser hat 80 Kg Mindestauflage.
Die max. Stützlast des original Tiguankupplung liegt bei 100 Kg.
Dies wird in Österreich auch von der Polizei kontrolliert.
Daher bei Fahrten in Richtung Alpenrepublik vorher prüfen der Stützlast.
Gibts in der Bucht gute und billige Vorrichtungen.
Meistens reicht das vorzeigen dieser Messvorrichtung bei der Kontrolle schon aus.
 
Sorry das ich den Tiguan als Beispiel genommen habe, aber das ist meine Zugmaschine.
Am Jeep habe ich keine drauf.
Der säuft auch ohne genug.
Ohne Anhänger das Selbe wie der Tiguan mit Anhänger.
Der Tiguan ist für mich die bessere Variante, hat die elektronische Antischlingervorrichtung.
Bremst eigenständig zur Gespannstabilisierung.
 
 
.
 
 

klajne

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Kann nur sagen dass die Stützlast nicht dazu addiert werden darf und dass die Benziner deutlich höhere Anhängelast beim KK - KA haben als die Diesel.
 
Stand vor dem gleichen Problem vor 3 Jahren mit meinem Dodge Nitro. Verstehe bis heute nicht weil der Diesel ja doch etwas mächtiger in die Hufe stampft aber es ist mal so.
 

ubi

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Pkt 13 : 140
O1 : 2660kg
O2 :  750kg
 
:glare:
 

Det65

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Warum sagt Herr Google das die Stützlast dazu addiert werden darf?? ich kenne das auch nur so!!
 
 
Gruß Detlef
 

Gelöschtes Mitglied 21593

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diddle65 schrieb:
Warum sagt Herr Google das die Stützlast dazu addiert werden darf?? ich kenne das auch nur so!!
 
 
Gruß Detlef
 
darf schon, aber meines Wissens nicht bei der Anhängelast des Fahrzeuges, sondern nur am zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers. Erklärt sich mir auch logischer, weil die Kugel der Kupplung der dritte (Soloachse) Auflagepunkt des Rahmens ist.  Mein Wohnwagen hat 100kg Stützlast und wenn ich den mit einem Fahrzeug ziehen will das nur 75kg hat, kann ich die des Anhängers nicht voll ausnutzen. Mein Dicker hat dagegen 150kg Stützlast und überschreitet demzufolge um 50kg die des Anhängers, somit darf auch nur mit 100kg des Wohnwagens gerechnet werden.
 
Ich habe eine digitale Achswaage und wenn man einen Anhänger wiegen will, muss man drei mal drauf fahren. Die Waage gibt vor welches Rad gemessen wird links, rechts, Stützrad und daraus errechnet sie das Gesamtgewicht des Anhängers. Die misst also auch die Stützlast mit
 

Feldhummel

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Bei mir
 
Pkt. 13: 125 
O1      : 2675
O2      :  750
 
Ist das bei jedem KK anders?
 
Grüße
Lars
 

KJ2007

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McKancy schrieb:
 
darf schon, aber meines Wissens nicht bei der Anhängelast des Fahrzeuges, sondern nur am zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers. Erklärt sich mir auch logischer, weil die Kugel der Kupplung der dritte (Soloachse) Auflagepunkt des Rahmens ist.  Mein Wohnwagen hat 100kg Stützlast und wenn ich den mit einem Fahrzeug ziehen will das nur 75kg hat, kann ich die des Anhängers nicht voll ausnutzen. Mein Dicker hat dagegen 150kg Stützlast und überschreitet demzufolge um 50kg die des Anhängers, somit darf auch nur mit 100kg des Wohnwagens gerechnet werden.
 
Ich habe eine digitale Achswaage und wenn man einen Anhänger wiegen will, muss man drei mal drauf fahren. Die Waage gibt vor welches Rad gemessen wird links, rechts, Stützrad und daraus errechnet sie das Gesamtgewicht des Anhängers. Die misst also auch die Stützlast mit
 
Hallo,
du verwechselst da was...
 
Wenn ich meinen Tandemanhänger auf die Waage stelle, hat der (vorausgesetzt er ist ordentlich geladen) NULL Kilo Stützlast.
Um die erforderliche Kugelauflage zu erreichen, muß ich die Ladung Richtung Kugel verschieben.
 
Wenn ich meinen Einachser belade, und mich mit der Ladung ein wenig spiele, habe ich den selben Effekt.
 
Ich kann also immer so laden, dass ich NULL Kilo Stützlast habe, aber das volle Gesamtgewicht ausnutze.
Wenn ich jetzt Ladung in Richtung Kugel verschiebe, damit ich die erforderliche Stützlast habe, ist dies Teil der möglichen Gesamtladung/Gesamtgewicht.
Aber nicht zusätzlich, sonst würde ich ja das Gesamtgewicht des Anhängers überschreiten.
 
Jetzt verständlicher?
 
Und wenn die erforderliche Stützlast deines Anhängers 150 Kg ist, die max. deiner AHK aber nur 100 Kg...dann hast du das falsche Auto//falsche AHK oder falschen Anhänger.
 
Und nochwas:
Die Kugellast/Stützlast muß bei der Beladung des Zugfahrzeuges berücksichtigt werden.
Die Stützlast muß bei der Nutzlast des Zugfahrzeuges abgezogen werden.
Beispiel:
Zugfahrzeug  hat 450 Kg Nutzlast.
450 Kg weniger den 100 Kg Stützlast machen 350 Kg nutzbare Last am Zugfahrzeug.
2 Erwachsene machen z.B.: 150 Kg zusammen
2x Kinder und Hund machen 80 Kg.
Ergibt zusammen 230 Kg.
Davon noch den Tankinhalt etwa 70 Liter/Kg abziehen bleiben für das restliche Gepäck mal 50 Kg...das ist nicht viel!!
 
Die Polizei in Österreich kontrolliert auch gerne die Auflaufbremsvorrichtung.
Diese muß sowohl vom Gewicht (Gewichtsbereich) als auch von der Auflage her passen. Vom Kugeldurchmesser her ja sowieso.
Die Daten sind eingestanzt bei ALKO,...
 
Und um die 100 Km/h Erlaubnis/Freigabe zu bekommen brauchst du Stoßdämpfer am Anhänger...da reichen die Gummiachsenfedern nicht aus.
 
 
 

Gelöschtes Mitglied 21593

Guest
Da ich selber nie in die Verlegenheit kam so knapp mit Zuladungen bestückt zu sein und mein wissen auch von Erklärungen anderer stammte, habe selber noch einmal gegoogelt. Die Stützlast wird nur im Beispiel 3 ab "II) Zum Gespann vereinigt ergibt sich folgendes Bild..." dazu addiert, HIER ist alles schön beschrieben.
 

KJ2007

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Hi,
Hab es jetzt nur mal überflogen...ist offensichtlich nicht ident mit Österreich.
 
In Österreich darf ich auch keinen "unbeladenenen" Anhänger ziehen, der ein größeres GGW hat als für den FS oder Zugfahrzeug erlaubt.
Warum das so ist...keine Ahnung.
 
In meinem aktuellen Aufenthaltsland gibt es keinen funktionierenden TÜV ...erlaubt ist was gefällt...dementsprechend fahren auch Kübel hier herum die in Ö nach 5 min. aus dem Verkehr gezogen würden.
 
Hat alles Vor- und Nachteile...
 

Feldhummel

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@KJ2007 oder Heinz,
 
was wolltest Du uns eigentlich mit Deinen Beiträgen zum Thema sagen ? 
 
Ich bin mit Deinen Kommentaren nicht so recht klargekommen. Das man einen Hänger unterschiedlich beladen kann?
 
LG 
Lars
 
 

KJ2007

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Hm...meinen Senf zur ursprünglichen Frage dazugeben... :wave:
Ist wohl für manche zu ausführlich geworden.
Da ich vor einigen Jahren vor der selben Frage gestanden bin, die Auskünfte dazu sehr unterschiedlich waren (Polizei, Fahrschule,...) habe ich mich intensiver damit auseinander gesetzt.
Ich mag es nicht, von einem Polizisten angehalten zu werden, und mit einem Sachverhalt konfrontiert zu werden, von dem ich nicht überzeugt bin.
Bis auf einige, die sich intensiver mit der Materie beschäftigt haben, sind die auch sehr ahnungslos.
Und diese Materie ist leider sehr komplex...zumindest bei uns in Österreich.
Wie weit es beim Grenzübertritt Gültigkeit hat....normalerweise gehen nationale Gesetzte und Verordnungen vor EU Recht....ob das die Dorfpolizisten auch wissen...
Meist gibt es eine definierte Übergangszeit, nach der die beiden angepasst sein sollten.
Deswegen muß man bei den Infos aus dem Netzt sehr auf die Aktualität achten.
 
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