Keine Eintragung.....kein Tüv!

Diskutiere Keine Eintragung.....kein Tüv! im Grand Cherokee ZJ, ZG Forum Forum im Bereich Grand Cherokee / Commander Forum; die Spacer sind nur in Verbindung mit den Dämpfern zulässig, ist ein Set. Nur zusammen mit Tüv-Gutachten von Asp Eberle.
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schieber

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die Spacer sind nur in Verbindung mit den Dämpfern zulässig, ist ein Set. Nur zusammen mit Tüv-Gutachten von Asp Eberle.
 

tim83

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5 cm höher am Kugelkopf = 5 cm höher am letzten Ende des Hängers, ganz egal wie lange der Hänger ist. Macht keinen Unterschied!
Ich hab beruflich mit vielen Anhängern und vielen Zugmaschienen zu tun. 5 cm sind jeweils fürn Arsch, es gibt viele verschiedene Anhänger und wenn ne Kupplung da ist dürfen alle gezogen werden.
Die vom TÜV sollen sich nicht dümmer anstellen als sie sind, sonst fahren wir demnächst alle mitm Dreirad zur Arbeit!
 
Bodo XJ

Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
die Spacer sind nur in Verbindung mit den Dämpfern zulässig, ist ein Set. Nur zusammen mit Tüv-Gutachten von Asp Eberle.
... ASP hat die Spacer in einer Kombi mit bestimmten Dämpfern abnehmen lassen.
Aber diese Spacer erfüllen die selbe Funktion mit anderen Dämpfern, oder nicht?
Daher kann ein Gutachter es eintragen, wenn er will ... .

:wave:
Bodo


P.S.
Ich habe 'meinem' Gutachter nur die Spacer unter die Nase gehalten und gefragt ob er damit ein Problem hat.
Er wollte es verbaut sehen und hat den Fahrwerksmod. legalisiert ... :angel:
 

Subaxel

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8meter Landjacht (Wohnwagen). Wenn du wie bei vielen neuen Wohnwagen hinten nur noch ca. 20cm Bodenfreiheit hast, die ganze Fuhre dann auch noch schlecht beladen ist und einfedert, machen die 5cm verdammt viel Lärm und Abrieb aufm Asphalt.
Ich bin Campingplatzbesitzer, große Wohnwagen rangiere ich täglich und nur mitm Traktor, da kann ich die AHK Höhe mit der Heckhydraulik stufenlos einstellen.
35 cm sind normal, Wenn ein Gespann mal mit dem Stützrad aufsetzt ist das nicht so schlimm, hinten machts AUA, da sind die Heckstützen der tiefste Punkt.
Axel
 

kamani

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@ Bodo
Kannst Du bitte mal die exakte Fundstelle in der Richtlinie nennen, hab es nicht gefunden! Vielleicht hilft es mir ja, die AHK zu retten,
Danke!
 

tim83

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Ich weiß wovon du redest Axel, ich lad' solche Gespanne auf meinen LKW auf.
Aber hier geht's um den TÜV und seine nicht getätigten Eintragungen. Und bei diesem Beispiel vom Themenverfasser ist die AHK die letzte die ich als Prüfer (wenn ich denn einer wäre) nicht eingetregen hätte. Beim JEEP wegen paar cm rumzuheulen zeugt einfach nicht von fachlicher Kompetenz die man von einem Gutachter erwartet. Man bin ich froh dass ich auf'm land wohn'!
 

chinakohl

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Da ich (fast) täglich in beruflicher Hinsicht mit solchen Problemen zu tun habe: Ein Gutachen ist nicht gleich zu setzen mit einer allgemeinen Betriebserlaubniss (wobei ein Gutachten die Basis darstellt, um nach "begutachtung" durch einen entsprechenden Sachverständigen, eine allgemeine Betriebserlaubniss erstellt - nicht erteilt- werden kann, zumeist liegt dieses jedoch im "good will" eines Prüfers).
Der Höhenunterschied des "Zugauges" (Zugvorrichtung - egal ob Kugelkopf oder Zugauge) potentiert sich mit der Differenz des Abstansverhältnisses von Anlenkpunkt der Zugvorrichtung zum Kippmoment (bei einachsigen oder tandemachsigen Anhängern) zum Abstand vom Kippmoment bis zum Punkt der Hinterkante des Aufbaus (des jeweiligen Anhängers - und der damit verbundenen Anbringung der Signaleinrichtung des Anhängers - und dafür gibt`s einen Mindestabstand zur Fahrbahnoberfläche).
Ganz so einfach ist die Thematik nicht.
Somit sollte auch jedem Bewusst sein, das nicht "regelkonforme Eintragungen" jederzeit von jedweder Prüfstelle aberkannt werden können - und das ist zweifelsohne rechtens (ob nun in diesem Moment mangels Vorhandensein nicht prüfbar - oder grob "nicht regelkonform").

P.s: Ob nun ein Prüfungsbevollmächtigter einen Mangel wahrnimmt oder auch nicht - dies bedeutet keinesfalls, das er legitim ist (und somit rechtlich vertretbar).

Macht was daraus - ich sage hiermit nicht, das es keine Mittel und Wege gibt "Unmögliches" zu legitimieren - zumeist ist dieses eine Folge des "Nachweises der zwingenden Notwendigkeit".

MfG
Arvid
 

emil77b

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hvl
hm,

fast hätte ich gesagt, wer viel fragt bekommt auch viele antworten. muss man den den armen tüver gleich mit so vielen dingen überfallen??
halts wie david es sagt

gruß emil
 
Bodo XJ

Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
@ Bodo
Kannst Du bitte mal die exakte Fundstelle in der Richtlinie nennen, hab es nicht gefunden! Vielleicht hilft es mir ja, die AHK zu retten,
Danke!
... steht doch ganz detailiert auf der Website ... (Anhang VII 2.1.1) ... daher auf Seite 56 :read:

Es gibt aber noch eine andere Alternative!
Eine senkrecht verbaute Stahlplatte von 12 mm.
Die Löcher werden so gefertigt, dass bei max. Stützlast das richtige Maß erreicht ist - paßt :top:

Diese Variante war notwendig geworden, weil ein Tandem-Anhänger regelmäßig bewegt werden mußte.
Damit dieser angenehm, vollflächig läuft, war die verbaute AHK-Kugel zu hoch und wurde mit der Platte
auf die gewünschte Höhe gebracht ... .

:wave:
Bodo
 

bubu

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Habe bei meinem komplett alles eingetragen bekommen ( am 07.12.2011) ohne Probleme !Fahrwerk ,einzelne Komponenten alle ohne Gutachten,da wurden einfach die Windungen der Federn gezählt und die neue Höhe des Fahrzeugs ( 2,12m) eingetragen.Mickey Thompson Felgen Classic Lock mit Ring et -12 mit Bereifung 285/75-16 außerdem Procomp Felgen mit der gleichen Größe wie die Mickey Thompson,außerdem K&N Luftfilter ,Schwellerrohre und Ramme,rote US-Leuchten und weiße Blinker,auch ohne Nummer. Sportauspuff universell,kann also legal alles drunter machen,hab ihn gefragt.
Allerdings die AHK hat er mir aufgrund der Höhe auch ausgetragen,also da gibt es schon Richtlinien.

Also wenn ein Prüfer Bock hat kann der schon über seinen Schatten springen,aber leider werden die immer seltener.
Das heißt ja auch nicht,daß er etwas einträgt was er nicht verantworten kann.
 
Bodo XJ

Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
@bubu bzw. Rene

Nach Deiner Beschreibung dürfte es vielleicht ein Blazer oder Hummer sein !?!

Eine Signatur würde vielleicht einen Sinn machen ... :frust:

:idea1:
Außerdem ...
Allerdings die AHK hat er mir aufgrund der Höhe auch ausgetragen,also da gibt es schon Richtlinien ...
... bist Du im Bereich 'Richtlinien' fitt oder schreibst Du nur etwas hin, was Du mal gehört oder gelesen hast ???


... Anhängerkupplung:
Das Thema AHK kommt immer wieder bei 'gelifteten' Jeeps. Kuck mal bei Cherokee-XJ.de ... :read:
Da findet man ungefähr in der Mitte nach dem Punkt 'Hinweis:' das Wichtigste zu dem Thema.
Mit diesem Detail-Informationen mußte bisher bei uns noch keine AHK ausgebaut werden! ...
Wenn Du mein vorstehendes Posting gelesen hättest, dann hätte man DA lesen können über die EU-Richtlinie 94/20/EG.
In dieser EU-Richtlinie findet man auf Seite 56 im Anhang VII 2.1.1. dass es eine Ausnahme gibt.
Zur Erklärung dieser Ausnahme
wurde mit dem Querverweis auf Anhang II der Richtlinie 92/53/EWG ein bestimmter, betreffender Kfz-Typ erklärt.

Dieser Kfz-Typ entsprechend der Richtlinie 92/53/EWG wird auf der Website Cherokee-XJ.de beschrieben.
Somit fallen die üblichen JEEPs aus der Vorschrift entsprechend der EU-Richtlinie 94/20/EG.
Damit gibt es für diese Fahrzeuge keine Vorschrift zur Höhe des Kugelkopfs!

Dass ein Gutachter diese EU-Richtlinien nicht kennt, dann halte ich das für fast normal.
Aber wenn man ihn mit den ausgedruckten Richtlinien konfrontiert, bleibt der Eintrag der AHK erhalten ... .

So viel zum Thema ' da gibt es schon Richtlinien'.

nix-für-ungut
Gruß,
Bodo
 

Gismo

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Wenn dein Prüfer so ein "Genauer" ist ,dann muss er auch alles genau durchlesen/beurteilen.
Die EU Richtlinie Hängerkupplung an Fahrzeugen mit mind. 2 angetriebenen Achsen hast ja jetzt schon durch.
Das Spurplattengutachten würd mich mal intressen was da so drinn steht. Gutachten hast hier aus dem Forum?

Im SCC Gutachten z.B. für 30ger Platten ist u.a. aufgeführt : Max. Abrollumfang der Räder 242cm. in Verbindung mit einer ET von max. minus 4mm.
Also liegst mit den 245gern bei 235cm Abrolle voll im Limit. Ich kenn deine ET nicht. Die Seriensocken (alus ) gehen auf 27mm also hast mit 30ger SPV minus 3mm.
Reifen stehen raus? Alte Marotte von den Kitteln. Seit Einführung der Flenspunkte auf der AB mit tatsächlicher Breite inc.Spiegel usw. besteht da Klärungsbedarf.
Wahrscheinlich müssen demnächst alle Zettis ihre rausstehenden Türgriffe abschrauben
aber für die Linksfahrt auf ner AB Stenose fangen wir uns mit Aussenspiegelbreite nen Punkt ein. :banghead:
Ist so wie David schon sagte........du hättest das "Stufenmodel" beim Eintragen wählen sollen. Der Prinz Valium war offensichtlich mit der geballten Wucht von drei Bauart bedingten Änderungen in einer müden Schicht deutlich überfordert.
Wobei andere Dämpfer als Kriterium für ne Änderung der Fahrzeughöhe genauso in die Tonne gehören wie der Tip die Bilsteins weiss anzumalen.
Nimm Felgenlack in grün.und mal ne Wolke in die Heckscheibe...
damit assoziiert der der Kittel seine Arbeitskleidung gleich mit seinem Kartoffeldiplom. :rofl:

:wave:
 

kamani

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@Bodo
Sorry, da hab ich irgendwie gepennt, genauer geht's ja nicht! Danke!
 

bubu

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Bodo,ich hab nen Grand Cherokee ZJ,Bj.94 .(5,2 V8)

Ist in der Galerie auch drin und wegen der AHK kann ich das weitergeben,was mir der Tüver auch gesagt hat.Da gäbe es einen Gesetzestext meinte er.
Da er beim Rest der Eintragung auch so entgegenkommend war,warum sollte er sich da anstellen? Wohl eher nicht!
Die AHK war eingetragen und wurde gestrichen.
 

mafi

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Hallo Tino,

erstmal Danke für die angebotene Hilfe.

Eine Kopie vom Schein wäre schon eine Hilfe.

Mail: marcomafi@t-online.de

Ich habe mich jetzt mal an eine US-Car Werkstatt bei mir um die Ecke gewandt.Mal schauen was da raus kommt.

Könntest mir ja mal Deine Adresse mailen dann schau ich mal wie weit das von mir aus ist.

Nur für den Fall das ich hier nicht weiter komm.

Gruß Marco





Hallo Marco ,

die Eintragung mit diesem Setup ist doch nun wirklich ein alter Hut .

EXAKT dein Setup mit 245/75R16 auf Serienfelge 7x16 ET50 ,30er SPV und 2"BB hab ich heute für

Jomod hier ausm Forum eintragen lassen , Dauer 22 min ,Kosten 52,70 € .

Kein Hexenwerk.. Frag doch mal deinen Prüfer ,ob Ihm ne Kopie meines Fz-Scheines reicht (Ich hab das selbe Zeugs verbaut),

damit er sieht das das Setup gängig ist , wenns nicht reicht , komm rum ,ich machs gern möglich.


MfG Tino
 
Franky1B19

Franky1B19

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Hallo Tino,

erstmal Danke für die angebotene Hilfe.

Eine Kopie vom Schein wäre schon eine Hilfe.

Mail: marcomafi@t-online.de

Ich habe mich jetzt mal an eine US-Car Werkstatt bei mir um die Ecke gewandt.Mal schauen was da raus kommt.

Könntest mir ja mal Deine Adresse mailen dann schau ich mal wie weit das von mir aus ist.

Nur für den Fall das ich hier nicht weiter komm.

Gruß Marco
Der Michael Korten müsste doch in deiner Nähe sein, meinst du den ?
 

chinakohl

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Ich muss jetzt mal die TÜV - Prüfer in Schutz nehmen. Da ich wie bereits gesagt wöchentlich mit dem TÜV zu tun habe (ich arbeite in einer Motorradwerkstatt und diese ist anerkannte Prüfstelle des TÜV- Nord), ist mir bekannt, das seit ca. einem halben Jahr jeder Prüfer via Laptop direkt mit der Haupstelle vernetzt ist. Somit kann jederzeit und sofort nach absolvierung des Vorgangs eine Prüfung, bzw. eine Eintragung überprüft werden (vor nicht all zu langer Zeit wurden die nötigen Unterlagen in der "Schreibtischschublade" des Prüfers abgelegt und danach ins Archiv verbracht - wer Fragen hatte, musste sich also durch Aktenberge wühlen. Das darauf kaum ein Mensch "Bock" hatte, steht wohl ausser Frage).
Für mich also kein Wunder, das sich der Prüfer bei ihm unbekannten Sachen nicht mehr "aus dem Fenster lehnt" - da ist in der Harley- Szene so manche zweifelhafte Sache gelaufen, die im nachhinein in Folge so manchem Prüfer den Job gekostet hat.
Natürlich ist eine Eintragung jedweder Art auch zum großen teil Ermessenssache des Prüfers, jedoch legt wohl nach solchen Ereignissen kaum ein vernünftiger Mensch in dieser Position "sein Haupt auf`s Schafott".
Der TÜV ist nach wie vor keine "amtliche Institution", sondern ein Profit- orientierter Verein - die leben von den Umsätzen. Wer jedoch im öffentlichen Interesse steht (es wurde mehrfach über diverse "Fehlentscheidungen" in dieser Hinsicht in den öffentlichen Medien berichtet), richtet nicht auch noch "Spot" der Wahrnehmung auf sich.
Fazit: Sollen diverse Änderungen am Fahrzeug eingetragen (und genehmigt) werden, ist es immer ratsam einen lückenlosen Nachweis zu erbringen.
Ich habe Augenblicklich ein ähnliches Problem: Eintragung meines Supermoto- Umbaues einer Aprilia Pegaso 650. Die von mir gewünschte Felgen/ Reifen- Kombination (für die ein Gutachten besteht) ist nicht ausreichend. Es besteht die zwingende Notwendigkeit auch den in dem Gutachten namentlich erwähnten Hersteller der Felgen zu verbauen (und dieses mit der genauen Bezeichnung der jeweiligen Felgentype) - sonst geht "nix".

Letztendlich angefügter Spruch: "Wir alle sind Deutschland" (auch wenn wir Mitglied der EU sind).

MfG
Arvid
 
Bodo XJ

Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
... mal ganz allgemein - so ein TÜV-Gutachter kann nicht Alles wissen.
Dass er dann im Zweifelsfall NEIN sagt, kann man nachvolziehen.
Faktisch liegt es am Kunden, so lückenlos zu argumentieren, dass der Gutachter einen Umbau bzw.
einen entsprechenden Mod legalisiert bzw. legaliseren kann.
Wichtig - es bietet sich an vor dem Beginn der Arbeiten, das Vorhaben mit einem Gutachter abzustimmen.
Dann kann man die 'Bedenken' des Gutachter berücksichtigen und im Zweifelsfall mit einarbeiten ... :coolman:

Als Gutachter würde ich mich von 'meinen' Kunden auch nicht 'überfahren' lassen.
Wenn ein Mod. vernünftig vorbereitet und abgestimmt ist, dann kann man so manches sonst 'schwierige'
Anliegen legalisieren, weil man sich mit der Gesetzesgrundlage im Detail auseinandergesetzt hat ... .
Außerdem kann ich mir dann sicher gehen, dass meine Vorstellungen als Gutachter auch ihre Berück-
sichtigung gefunden haben ... .

Gruß,
Bodo
 
Kalweit

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Modautal, Hessen oder Tönisvorst, NRW, je nachdem.
Letztendlich angefügter Spruch: "Wir alle sind Deutschland" (auch wenn wir Mitglied der EU sind).
Dämlichster Spruch überhaupt (neben "Du bist Deutschland"). Ich bin kein Land, sondern ein Individuum und meine Staatsangehörigkeit ist purer Zufall und von mir nicht beeinflussbar gewesen. Ich bin Teil der Menschheit, aber kein Teil (des künstlich von anderen geschaffenen) Deutschlands. Ich wohne nur hier. Wer meint Deutschland zu sein, schön und gut, aber man sollte nur für sich selbst und nicht für andere sprechen. Und nein, ich bin kein subversives anti-staatliches Element. Ist auch nicht böse gemeint.

Zum Thema TÜV: bei tiefgreifenden Umbauten finde ich es schon richtig, dass die Prüfer da nicht sorglos herangehen und dass man sich mit denen vorher absprechen sollte. Bei kleinen Modifizierungen nimmt der TÜV-Wahn aber teilweise schon lächerliche Ausmaße an, sodass ich auch schon ein paar dieser Modifizierungen ohne TÜV-Segen vorgenommen habe. Zum nächsten Termin wird halt schnell wieder auf original umgebaut. Oder ich lass es meinen Schrauber erledigen. Der bekommt (aus welchen Gründen auch immer) so ziemlich alles durch den TÜV. Was mich auch, gerade bei US-Fahrzeugen, immer wieder nervt ist, dass die Prüfer oft wegen originaler US-Beleuchtung (rote Blinker, Positionsleuchten, etc.) immer wieder rumheulen. Dabei funktioniert diese Beleuchtung in den USA doch ohne Probleme und abfackeln tut da auch nichts. Aber neee, es müssen orangene Blinker und Birnchen mit e-Prüfzeichen sein... Dass der TÜV im Falle des Threaderstellers keine Bilsteindämpfer in Kombination mit dem Fahrwerk duldet, ist auch wieder ein Fall dafür eine Handfläche langsam auf die Stirn zu legen und sich abwärts übers Gesicht zu ziehen....
 

chinakohl

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@ Bodo
Vollkommen richtig - genau so sehe ich es auch.

@ all
Sucht euch einen "geeigneten" Abnahmebevollmächtigten bei der jeweiligen "Typenprüfstelle" (nicht jede TÜV- Station ist auch gleichzeitig Typenprüfstelle) - ihr werdet euch wundern, was so alles nach Absprache mit dem jeweiligen bevollmächtigten Prüfer "machbar" ist.

MfG
Arvid
 
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