Keine Eintragung.....kein Tüv!

Diskutiere Keine Eintragung.....kein Tüv! im Grand Cherokee ZJ, ZG Forum Forum im Bereich Grand Cherokee / Commander Forum; Hallo zusammen, hatte heute meinen Tüv Termin mit meinem 99er WJ. Hatte mir das anders vorgestellt. Gut das ich so ein entspannter Typ...
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mafi

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Hallo zusammen,

hatte heute meinen Tüv Termin mit meinem 99er WJ.

Hatte mir das anders vorgestellt.

Gut das ich so ein entspannter Typ bin.

Ausgangslage:
-Spurverbreiterung 30mm pro Rad von ASP mit Gutachten.
-Höherlegung 2" Spacer von ASP mit Gutachten
-Reifen 245/75R16 (die guten AT2) mit Gutachten hier aus dem Forum.

Ergebniss:
-Spurverbreiterung nur bis Reifengröße 245/70R16 zugelassen
-Höherlegung nur in Verbindung mit Pro Comp Dämpfern.Wollte eigentlich Bielstein B6.Keine Diskusion!
-Keine geeignete Reifenabdeckung vorhanden!?!
-Anhängerkupplung zu hoch.

Möglich:
-Spurverbreiterung ab.Dann werden die Reifen eingetragen!Rad abdeckung

dann wahrscheinlich nicht mehr erforderlich.

-Höherlegung nur in Verbindung der Pro Comp Dämpfer.

-Anhängerkupplung keine möglichkeit in Verbindung mit der Höherlegung.Muss ausgetragen werden!


So und jetzt seid Ihr drann!

Grüsse Marco
 

tim83

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Hallo!
Hätte noch gefehlt dass der TÜVler wegen dem Flowmaster meckert, dann wärs perfect gewesen!
Mein Eindruck bei den Spezis ist immer, wenn man mit zu viel wünschen auf einmal kommt dann blocken die ganz ab.
Vielleicht hilft´s / hätt´s geholfen wenn Du wenigstens die SPV erstmal weggelassen hättest, sind die ´mit ABE nicht einfach so ohne TÜV-Abnahme im Schein einzutragen? Ok, wenn die Reifengröße nicht im Gutachten steht wirds proplematisch. das mit der AHK hab ich noch nie gehört, aber da gibts doch verschieden hohe und lange Kugelköpfe, den müsste man doch austauschen können. Und wegen der Höherlegung, wenn ein Gutachten dabei ist steht doch bestimmt drin unter welchen Vorraussetzungen die Spacer zulässig sind.
 
sepple

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mitJeep
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das mit der zu hohen ahk. ist so auch nicht richtig ! es gibt nur ne mindesthöhe die nicht unterschritten werden darf. das soll der herr dir mal schriftlich vorlegen bevor du das ding abbaust !
 
LarsVegas51

LarsVegas51

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Hi,

das mit dem Gutachten der Spacer ( Fahrwerk) sollte ja klar sein. Was soll der gute Mann da auch anderes sagen. Du kommst mit nem Gutachten für andere Bauteile und verlangst nen Stempel und ne Unterschrift....das macht keiner!

Ich habe die Bilstein rausgeschmissen und die ProComp drin. Da war die Eintragung nur Formsache. Und: Ich finde die ProComp sogar angenehmer zu fahren....außerdem sind die auch noch für die wahnsinnigen 2" mehr an Höhe gemacht, die Bilstein nicht.

Wegen der Anhängerkupplung war dein Prüfer dann auch sehr genau. Das war bei mir jedenfalls auch kein Problem. Der Anhänger steht auch noch wunderbar.

Die SPV wird dann per Einzelabnahme wieder genehmigt. Der Hersteller gibt nur die Serienbereifung an. Da dein Reifen nicht breiter wird, benötigst du auch keine zusätzliche Abdeckung! ET ändert sich auch nicht, sofern du die Serienfelge behälst.Du musst halt sehen, so wie in der Reifenfreigabe erklärt,das nirgendwo etwas schleift. D.h. nacharbeiten an dem Innenkotflügel!

Tip: Andere Prüfstelle!

Gruss
Gruss
 

velo

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Höhenvorschrift für Geländewagen Hängerkupplung gibt es nicht bzw. sind Geländewagen ausgenommen.
 

JeepeSchmitti

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Mein Prüfer hat vor 4 monaten Gesagt (Habe eine neue Behr AHK) dass die wenn sie ein Typenschild hat nicht mehr eingetragen werden muss!

DEKRA Merzig

Die PROCOMP kosten ja nicht die Welt ; Dann kaufe sie doch!
Wenn Du eine Eintragung hast;kannst ja die die dir besser gefallen behalten und die anderen verkaufen...

Mit den Reifen und Felgen würde ich es so wie David Sagt machen!

Oder eventuell mal nen anderen TÜV fragen ; Wenn der etwas interesse an den Autos hat geht einiges Leichter!
 
LarsVegas51

LarsVegas51

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Genau!

Wie gesagt, die ProComp sind gut und günstig. Und schon hat man die 2" schwarz auf weiß.

Mit der Reifengröße sollte es keine Probleme geben! Das Gutachten für die Originalfelge liegt vor, mit den nötigen Maßnahmen an der Karosserie! Die SPV bleibt davon unberührt, da die Reifenbreite gleichbleibt! Das sieht auch jeder Prüfer....und kann es mit der neuen Reifengröße eintragen.....wenn er denn Bock hat!


Aber ich glaube, der Prüfer hatte schon abgeschaltet als du mit dem Gutachten für die Spacer etwas unmögliches verlangt hattest.... :friday: ...andere Hütten haben auch nette Prüfer.... oder wie war das???
 

GrandCherokee93

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Mal eine kleine Frage zwischendurch, wo bekomm ich die 2" Spacer mit Gutachten für einen ZJ?
 
adimo

adimo

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ich habe 2" spacer seit 1 jahr und war dieses jahr beim tüv und was soll ich sagen die wurden nicht mal für voll genommen...
tüv ohne beanstandung, also wofür jetzt ein gutachten???



Gruss René
 

kamani

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Das mit der AHK scheint neu zu sein. Bei der Eintragung meines 2" OME Fahrwerks vor wenigen Tagen wurde die AHK auch auf "nur Rangierbetrieb" umgetragen. Wenn ich sie bräuchte, müsste wohl ne Neue rein, mit tieferem Kugelkopf.
 

AgentOrange

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Höhenvorschrift für Geländewagen Hängerkupplung gibt es nicht bzw. sind Geländewagen ausgenommen.
Hab gerade beim TÜV Süd angerufen und laut dem gibt es die sehr wohl. Nur das genaue Maß konnte er mir nicht sagen da das sehr selten vor kommt, erfahre ich aber morgen.
Solche Angaben sollten aber auch im Gutachten des Fahrwerks bei "Auflagen" stehen.

Gruß Sven
 
LarsVegas51

LarsVegas51

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Die Angabe steht tatsächlich da drin:

Höhe Mitte Kupplungskopf : min. 350 mm --- max. 420 mm

--> bei zulässigem Gesamtgewicht.

Gruss
 
emmes13

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AHK zu hoch ?
Einmal volltanken und zwei Säcke Zement in die Reserveradmulde und gut ist
 

Alkesh

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mach nen procomp aufkleber auf die dämpfer. lackier sie vorher weis und schon kommst durch.
mit der hängerkupplung sind aber kleinlich bei dir.
 

AgentOrange

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Die Angabe steht tatsächlich da drin:

Höhe Mitte Kupplungskopf : min. 350 mm --- max. 420 mm

--> bei zulässigem Gesamtgewicht.

Gruss
Oha, dann reicht´s bei mir aber auch kein 2" ahrwerk. Hab orginal schon 45cm, allerdings unbeladen und mit den 245/70ern. Aber die Reifen machen nur 1,4cm aus. Mit 2" sollte er voll beladen also 8cm einfedern, das reicht nie...
 

TobiJeeper

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Die Angabe steht tatsächlich da drin:

Höhe Mitte Kupplungskopf : min. 350 mm --- max. 420 mm

--> bei zulässigem Gesamtgewicht.

Gruss
Bei mir war die AHK auch etwas zu hoch gem Gutachten. Da die Höhe aber bei voller Zuladung gemessen wird, haben die Prüfer ein Auge zugedrückt.

Aber er war kurz davor mich zum Baumarkt zu schicken und 10 Sacke Zement zu kaufen :thefinger_red:
 

schieber

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hi,
ich hab s schon durch:

ich hab die Kombi drauf: 2 Zoll höher mit Pro Comp Dämpfern, 60mm SV, Copper Dis STT 245/70 17 auf Orginalfelge. Desweiteren hab ich noch Federwegsbegrenzer verbaut um die Spacer auszugleichen (hinten wird es eng) und die Stosstange vorne beschnitten.
Eingetragen beim Deutschen Tüv mittels Einzelabnahme! Für die SV gibt es zwar ein Gutachten, jedoch nur in Verbindung mit Serienbereifung, somit nicht viel wert. Tachomessung musste auch sein - ging grad so
! Einstellen kann man beim CRD nix, ist die max. grösste Grösse. Wenn der Tacho zuwenig anzeigt kannst du nur mit abgefahrenen Reifen nochmal hin

Dann musste ich SOFORT auf die Zulassungsstelle - die Allgemeine Betriebserlaubnis ist durch den Umbau erloschen - ein neuer Brief wurde ausgestellt.

Na dann noch viel Spass:)
 

Subaxel

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Wenn die Höhe der AHK bei euch keine Rolle spielt könnt ihr sie ja auch gleich abmontieren.
Ich möchte jedenfalls keinen 8m Tandemachser ziehen wenn das Heck auf dem Boden schleift.
Der Prüfer weis ja nicht was ihr hinten dranhängt, und eine Eintragung:" nur Anhäger bis 249 cm Gesammtlänge" gibts nicht.
Axel
 
Bodo XJ

Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
... Tüv ... 99er WJ.

Hatte mir das anders vorgestellt.
Gut das ich so ein entspannter Typ bin.

Ausgangslage:
-Spurverbreiterung 30mm pro Rad von ASP mit Gutachten.
-Höherlegung 2" Spacer von ASP mit Gutachten
-Reifen 245/75R16 (die guten AT2) mit Gutachten hier aus dem Forum.

Ergebniss:
-Spurverbreiterung nur bis Reifengröße 245/70R16 zugelassen
-Höherlegung nur in Verbindung mit Pro Comp Dämpfern.Wollte eigentlich Bielstein B6.Keine Diskusion!
-Keine geeignete Reifenabdeckung vorhanden!?!
-Anhängerkupplung zu hoch.

Möglich:
-Spurverbreiterung ab.Dann werden die Reifen eingetragen! Rad abdeckung dann wahrscheinlich nicht mehr erforderlich.
-Höherlegung nur in Verbindung der Pro Comp Dämpfer.
-Anhängerkupplung keine möglichkeit in Verbindung mit der Höherlegung.Muss ausgetragen werden!
...

@Marco

:hmmm:
... aus der Ferne hätte ich angenommen, der Gutachter ist der Mann Deiner Ex-Freundin oder so ähnlich.
Vielleicht war es keine Ex-Frau, aber zuhasue darf er vielleicht seit Wochen nicht mehr - diese 'halbe Hos' :hehe:

Ganz einfach - der Kerl wollte Dir eine 'reinwürgen' - warum auch immer oder er hat keinen blassen Schimmer.

SPV:
Das Gutachten kenne ich nicht!
Auszugehen ist, dass im Gutachten von ASP nur bis zur Reifengröße 245/70/16 aufgeführt ist.
Der Hintergrund dürfte sein, dass größere Reifengrößen seperat eingetragen werden müssen.
Daher kann es ASP in ihrem Gutachten nicht 'erschlagen'.

Spacer:
Wenn der Gutachter wollte, hätte er die Spacer ohne Gutachten eintragen können.
Dass er es am Stoßdämpfer fest macht, spricht für seine Inkompetenz, da der Stoßdämpfer an der Funktion
eines Spacers absolut Nichts ändert.

Radabdeckung:
Das ist immer ein k.o.-Kriterium. Da kann dieser Prüfer überhaupt Nichts dafür!
Entweder man baut die SPV aus, schmalere SPV ein oder geht den Weg über eine Kotflügelverbreiterung, den
Kotflügel ziehen oder eine Lippe anbauen. Da gibt verschiedene Varianten, aber im Ergebnis kaum Spielraum :angel:

Anhängerkupplung:
Das Thema AHK kommt immer wieder bei 'gelifteten' Jeeps. Kuck mal bei Cherokee-XJ.de ... :read:
Da findet man ungefähr in der Mitte nach dem Punkt 'Hinweis:' das Wichtigste zu dem Thema.
Mit diesem Detail-Informationen mußte bisher bei uns noch keine AHK ausgebaut werden!

Daher - such Dir einen anderen Ansprechpartner. Wahrscheinlich kommt man mit diesem nicht weiter,
denn dann müßte er zugeben, dass es ihm an Kompetenz fehlt :motz:

:wave:
Bodo
 

jeepermanu

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bei der höhe der AHK ist auch zu beachten das das in Verbindung mit der Max Stützlast gillt . Also volltanken Auto voll beladen + 100kg stützlast glaubste nicht wie weit der runter kommt
 
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