es muss auf alle Fälle legal möglich sein, denn fast alle Volvos haben Seitenbeleuchtung, der letzte 5er BMW hat orange LEDs im Scheinwerfer, die zur Seite leuchten, beim 911er leuchtet es hinten rot zur Seite. Mein Wrangler JK (auch der JKU davor) hat eine kombinierte Seitenblinker/Seitenleuchten-Funktion, ab Werk. Der US-Import-JK, den mein Vater mal hatte, hatte diese Beleuchtung zur Seite interessanterweise nicht!
In der Abhandlung "lichttechnische Einrichtungen" von TÜV / Dekra / GTÜ usw...
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CCIQFjAAahUKEwiy7JaA8LfHAhUFPBQKHSusAPU&url=http%3A%2F%2Fwww.gtue.de%2Fsixcms%2Fmedia.php%2F374%2Fbroschuere_lte_2010-12.pdf&ei=o-TVVfKONoX4UKvYgqgP&usg=AFQjCNG5hknPx5Hq9gW77PaMMr61CVNFnw&sig2=YzT9EqymK8uUBFts_DQ2hw&bvm=bv.99804247,d.d24
steht, dass Fahrzeuge über 6m Länge Seitenleuchten haben müssen. Dort steht aber nicht, das Fahrzeuge unter 6m diese nicht haben dürfen! Es wird zusätzlich auch auf $51a der StVZO hingewiesen. In der StVZO steht in §51a Absatz 6:
(6) Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6,0m – ausgenommen Fahrgestelle mit Führerhaus, land- oder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen und deren Anhänger sowie Arbeitsmaschinen und Stapler, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells nicht den Lastkraftwagen und Zugmaschinen gleichzusetzen sind, – müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten nach der Richtlinie 76/756/EWG ausgerüstet sein. Für andere mehrspurige Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig. Ist die hintere Seitenmarkierungsleuchte mit der Schlussleuchte, Umrissleuchte, Nebelschlussleuchte oder Bremsleuchte zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut oder bildet sie den Teil einer gemeinsam leuchtenden Fläche mit dem Rückstrahler, so darf sie auch rot sein.
dementsprechend sind sogar die hinteren roten Seitenleuchten zulässig :Smilie048:
Ich konnte mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass gerade die deutschen Hersteller Fahrzeuge auf die Straße stellen, die nicht vorschriftsmässig beleuchtet sind