Fahren ohne Türen - rechtliche Seite?

Diskutiere Fahren ohne Türen - rechtliche Seite? im Wrangler Archiv Forum im Bereich Wrangler Forum; hat schon mal jemand in die Bedienungsanleitung geschaut? Beim TJ steht: zum Thema Frontscheibe: zu den Türen :wave: : Für mich ist das...
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gurukaeng

Gelöscht
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hat schon mal jemand in die Bedienungsanleitung geschaut? Beim TJ steht:
zum Thema Frontscheibe:
Befahren Sie mit Ihrem Fahrzeug keine öffentlichen Straßen, wenn Sie die Türrahmen abgenommen und die Windschutzscheibe heruntergeklappt haben, weil Sie dann ohne den Schutz dieser mittragenden Teile sind. Beides ist nur zur Verwendung bei Geländefahrten vorgesehen!
zu den Türen :wave: :
Die Außenspiegel sind an den Türen befestigt. Möchten Sie die Türen abbauen, lassen Sie von Ihrer Vertragswerkstatt den Außenspiegel am Windlauf montieren. Im öffentlichen Straßenverkehr bewegte Fahrzeuge müssen über Außenspiegel verfügen.
Hinweis: Bei abgebauten Türen leuchten die Einstiegs- und Innenbeleuchtung dauernd. Zum Ausschalten dieser Leuchten Sicherung 4 aus dem Sicherungskasten abziehen. Näheres hierzu siehe "Sicherungskasten" in Abschnitt 7 in dieser Betriebsanleitung.
Für mich ist das eindeutig... :wave:
 
headranger

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Alla hopp dann...
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Hallo, warum ist das eigentlich eine immer wieder Aufkochende Diskussion?

Ich fahre im Sommer immer ohne Türen und bei mir hat noch niemand was gesagt.

Die Polizei staunt nur immer wenn sie mein Auto sieht :cold:
Im "neuen" Forum hatten wir die Türen doch noch nicht so oft! :wave: :wave:

Weisst Du, es geht nicht darum, ob Du ohne Türen fährst und ob die Polizei staunt.
Es geht schlicht darum, daß es beim TJ mit Stahltüren nicht erlaubt ist.

Ich kann auch noch eine kleine aber wahre Anekdote beisteuern:

Im Jahrhundertsommer 2003 war ich mit meinem TJ gerade auf dem Weg zum Baggersee.
Jeep mit Softtop offen und ohne Türen. Der Weg führte ein Stück durch die Stadt.
Gleich die zweite Ampel war rot. Ich war kaum zum Stehen gekommen hält auf der zweiten Spur links von mir ein Streifenwagen. Wegen der Hitze hatten die auch die Fenster offen. Ich schiele so nach links unten und mir fährt ein Schreck in die Glieder, als ein Polizist, den ich flüchtig kenne den Kopf aus dem Fenster steckt.
Jetzt isses passiert denke ich grad, als er in breitestem Pfälzisch zu mir sagt: "Bass bloß uff, dass'd net rausfallscht" (Was auf Hochdeutsch heißt: Pass bloß auf, daß Du nicht rausfällst) und grinst dabei ganz breit. Es wurde grün und wir führen unserer Wege.
Seitdem bin ich allerdings nur 2 mal ohne Türen gefahren.
Man sollte sein Schicksal nicht herausfordern.


Ich erinnere mich an einen Kollegen aus dem "alten" Forum, dessen User-Name mir entfallen ist, der extra umgezogen ist, weil ihn die Polizei mehrfach angehalten und angezeigt hatte, als er ohne Türen fuhr. Soweit ich mich noch erinnere gab es sogar ein Gerichtsverfahren, bei dem er verurteilt wurde.
Ich meine er hätte vorher im Raum KA (BaWü) gewohnt und ist dann nach Wörth (RLP) umgezogen. Ist nicht weit, nur eben auf der anderen Rheinseite und in einem anderen Bundesland. Wobei auch hier bei uns das Verbot gilt, wohl aber nicht so drastisch verfolgt wird.


Gruß
Hans
 
BuccYJ

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Jeepfreak
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Hans.. die geschichte stimmt nicht so ganz.. das mit der Gerichtsverhandlung war ich... nur bin ich etwas weiter gezogen als Wörth... ums genau zu nehmen bis in die Eifel :wave: (Da fahren soooo viele Jeeps rum.. da hält dich wegen den Türen keiner an)
Der einfachste weg um es Legal zu machen is EINTRAGEN.. dann seid ihr auf der sicheren seite.
 
the Jeep

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Hallo zusammen,

also ihr in DE habt ja wirklich echte Probleme :wave:

Normalerweise is das Beamtentum bei uns im Bergenland für solche haarspaltereien zuständig und versucht in allem einen Strafzettel zu verbauen.

Aber hier scheints bei uns "zivilisierter" ab zu gehen :cold:

Nach einem OGH Beschluß aus 1992 besagt das Gesetz, das man angegurtet sozusagen ned rausfallen kann.

Was so ja bei Motorrädern und Quads ja ned der Fall is.

Daher schei***** sich kein Kibara (oder auch Mistelbacher genannt) was wennst ohne Türen fährst, aber der Gurt muß angelegt sein :wave:
 

Walter

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Hi @ll,

sind wir hier in einem juristischen Seminar?

Also ich fahre seit Jahren jeden Sommer, wenn es nur irgendwie das Wetter erlaubt, ohne Türen.

Polizei hat mich unzählige male gesehen, nicht nur hier in München, auch bundesweit, auch in NL,DK, SF, N, nie hat jemand was gesagt!!

Natürlich bin ich angeschnallt, aber was soll der Unterschied zum BMW Z 1, diesem BMW Motorrad/Roller-Zwitter (ohne Helm erlaubt) und einigen Oldtimern/Exoten sein??

Mit Verlaub: In vorauseilendem Gehorsam möchten einige hier mal wieder 150% Gesetzestreu sein... typisch deutsch eben.

Weiter oben im threat stand der Hinweis, wir sollten durch solche Diskussionen keine "schlafenden Hunde wecken" - der Jeeper hat recht, sonst wollen es einige, wieder "aus Prinzip", geregelt haben. Das ist das letzte was ich brauche, Regeln haben wir nun wahrlich genügend...

Grüße
Walter
 
headranger

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Alla hopp dann...
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Hi @ll,

sind wir hier in einem juristischen Seminar?

Also ich fahre seit Jahren jeden Sommer, wenn es nur irgendwie das Wetter erlaubt, ohne Türen.

Polizei hat mich unzählige male gesehen, nicht nur hier in München, auch bundesweit, auch in NL,DK, SF, N, nie hat jemand was gesagt!!

Natürlich bin ich angeschnallt, aber was soll der Unterschied zum BMW Z 1, diesem BMW Motorrad/Roller-Zwitter (ohne Helm erlaubt) und einigen Oldtimern/Exoten sein??

Mit Verlaub: In vorauseilendem Gehorsam möchten einige hier mal wieder 150% Gesetzestreu sein... typisch deutsch eben.

Weiter oben im threat stand der Hinweis, wir sollten durch solche Diskussionen keine "schlafenden Hunde wecken" - der Jeeper hat recht, sonst wollen es einige, wieder "aus Prinzip", geregelt haben. Das ist das letzte was ich brauche, Regeln haben wir nun wahrlich genügend...

Grüße
Walter

Mein Gott Walter,
es ging schlicht und einfach nur darum, ob es erlaubt ist oder nicht!
Es ist nicht!
Punkt!
Was jeder macht, steht auf einem anderen Blatt... :wave:

Gruß
Hans
 

Eagle Eye

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so HEADRANGER,

dann sage ich dir mal folgendes: ES IST ERLAUBT !!

entscheidend dafür ist, wann dein auto gebaut worden ist.
§30 StVZO gibt auskunft über die beschaffenheit deines fahrzeuges.
nix da, dass türen drin sein müssen.

da JEEP die fahrzeuge ursprunglich ohne türen gebaut und ausgeliefert hat und in den späteren baujahren diese PROBLEMLOS zu entfernen sind, dienen diese AUSSCHLIESSLICH dem wetter-schutz und sind somit KEIN fester bestandteil deines fahrzeuges.

diese auskunft ist aus der richtung, die diese bestimmungen einhalten und ggfls. kontrollieren sollen.

ich habe speziell für meinen YPs nachgefragt und darf mich sogar auf meine quelle berufen, wenn mal der fall eintreten sollte.

wie die anderen es handhaben ist mir wurst. ICH bin auf der sicheren seite.

und JA, :p der kollege steht auch im ernstfall zu seinem wort


:hehe:
EE



edit

genaugenommen müssen die kollegen, die ihre CJ mit stahltüren nachrüsten ein tüv-gutachten beibringen :cry:
 
CJ8Scrambler

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Der letzte Aussagekräftige Tread um die Türen hat zu Tage gebracht das es nicht erlaubt ist! Weil, der Wrangler bei der Zulassung in Deutschland mit Türen vorgeführt worden ist!
... so isses, jedenfalls nach der Aussage der Pressestelle von Daimler Chrysler - die sich allerdings nicht für die Kisten zuständig fühlen, die vor ihrer "Regentschaft" entstanden sind bzw. produziert wurden. Sprich: Für den ollen CJ gibt es von DC keine Aussage. Für die Wranglers unter der Ägide von DC ist die Aussage klar: Nicht erlaubt, da so (ohne Türen) nicht geprüft.

Was die Rennleitung im Einzelfall tut, oder nicht tut, was die Versicherungen bei einem Unfall (selbst verschuldet oder fremdverschuldet) tun, das steht auf einem anderen Blatt.

BMW Z1 ist übrigens kein Motorrad (oder Roller), sondern ein Cabrio (wenn man so will ein weiter "Vorläufer" von Z3 und Z4) - bei dem die Türen abgesenkt werden (können). Der "Roller" heisst C1 - und hat (doppelte) Gurte.

Ansonsten gilt - jeder kann tun und lassen, was er will - wenn er bereit ist die Konsequenzen zu tragen.
Und mit Äußerungen wie "Fahren ohne Türen ist erlaubt" wäre ich ein wenig vorsichtig(er). Just my 2 cent.

Und, ja, meine (Stoff-)Türen stehen auch immer noch in der Garage, und angehalten hat mich die Rennleitung bisher auch noch nicht. Weder mit dem CJ 8, ohne Türen, auch nicht mit dem VW Iltis, ohne Türen - bei dem die viel zitierten "Ketten" übrigens auch nicht in den Papieren stehen.
 

Eagle Eye

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eingetragene ketten werden so selten sein, wie eingetragene BOGGER !!

mir wird das jetzt auch zu mühseelig.

ich habe mein ziel erreicht und von "ganz oben" ein ok erhalten. :hehe:
 
CJ8Scrambler

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dann sage ich dir mal folgendes: ES IST ERLAUBT !!
... rein aus Interesse, sag mir wo das steht ... no offense, pures Interesse :p

entscheidend dafür ist, wann dein auto gebaut worden ist.
Schlichtes NOE ... entscheidend ist, wie es (in Deutschland) homologiert wurde. Punkt.
Nothing more, nothing less.

Wobei immerhin eines stimmt: Für die CJ kriegst Du von DC keine Aussage - da es vor deren "Zeit" bei Jeep war. Das ist aber auch das einzige, was mit einem Datum ("Gnade der frühen Entsehung") zu tun hat, oder haben könnte.

§30 StVZO gibt auskunft über die beschaffenheit deines fahrzeuges.
nix da, dass türen drin sein müssen.
Auch ein NOE - dieser Paragraph gibt eben keine Auskunft über die Beschaffenheit eines bestimmten Fahrzeug-Typs. Just that simple ...

Und ich würde doch zu gerne wissen, was sich hinter der kryptischen Formulierung "diese auskunft ist aus der richtung, die diese bestimmungen einhalten und ggfls. kontrollieren sollen." verbirgt. Vermutlich ein Mensch von der Rennleitung in Grün-Weiss, dergesagt hat, "Fahren ohne Türen wird VON UNS hier nicht geahndet", oder so ähnlich, denke ich mal so. Bis zum Beweis des Gegenteils :top:

Gibt der (Dir und/oder uns hier) seine Auskunft :yes: auch schriftlich, und rechtsverbindlich? :hmmm:

SCNR - again, es geht nicht gegen Dich, aber mit solchen "Auskünften" (oder dren Weitergabe) wäre ich vorsichtig(er).

Und ja, ich fahre auch immer noch ohne Türen - sowohl den Jeep als auch den Iltis. Trotz allem :top:

ich habe mein ziel erreicht und von "ganz oben" ein ok erhalten. :nuts:
... dream on :hehe: :cry:

Ansonsten haste Recht, es ist mühselig ...
 

Eagle Eye

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ich verstehe deine einwände schon richtig und nehme es auch nicht persönlich.
und ich gebe dir auch recht, dass es nicht gut ist, einfach so was zu behaupten.

als ich das geschrieben hatte, vergingen 5 minuten zu einem geführten telefonat mit dem "OK, es ist erlaubt" und meinem geschreibsel.

ich habe am donnerstag letzte woche und den anfang dieser woche diverse häuptlinge der grün-silbernen damit beauftragt für mich zu recherchieren und habe von 3 seiten denselben tenor erhalten. was will ich / wollt ihr mehr ??

und ich hatte es ja schon mal geschrieben:
bei einem schweren unfall mit folge von schwerer körperverletzung wird sich die versicherung winden um einen schuldigen zu finden. daher wird hier kein amtsleiter seinen namen unter eine solche aussage packen.

allerdings habe ich ihn nicht drum gebeten, mir das schriftlich zu geben.

im fall der routinekontrolle reicht mir sein wort, zu dem er im falle einer "normalen" anschuldigung stehen wird.
hier auf dem dorf gilt ein solches wort.


aber irgendwie scheint das ein allgemeines problem zu sein.

WARUM sucht hier jeder nach einem problem und kaum einer nach einer lösung ??
hier wurde gefragt, ob es erlaubt ist oder nicht.
da fragt man sich wund, erhält eine zufriedenstellende aussage und dann kommt einer (es geht jetzt nicht um dich speziell, CJ8SCRAMBLER) und sagt: NÖ, ist verboten.

da frage ich doch mal:
wo steht das geschrieben ??
wo steht im gesetz, dass du türen DRIN haben musst ??



CHRYSLER macht übrigens keine gesetze. auch wenn hier einige ihre JEEPs huldigen, als wäre es so.

wenn dem so wäre, müßte DC uns ja mal eine offizielle erklärung geben können. in schriftform !!

als ich meine anfrage gestartet habe, fragten mich alle nach dem baujahr meines fahrzeuges. es muss damit zusammenhänge geben. und die gehen weit über den CJ hinaus.

schönen abend noch

:jester:
EE
 
Bullfrog

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wo steht im gesetz, dass du türen DRIN haben musst ??
So steht das nirgens. Das KFZ muß aber der ABE entsprechen, die der Tüv gegeben hat. Und der YJ hat seine ABE mit Türen erhalten.

Ob die Türen beim Jeep dabei nur ein Wetterschutz sind, oder wie beim Golf der Stabilität der KFZ dienen, spielt dabei rechtlich keine Rolle. Ohne Türen existiert für den Jeep kein Gutachten, also ist es nicht erlaubt, zumindest so lange nicht, bis du dir ein Gutachten dafür verschaffst. Das ist der rechtliche Stand, angeachtet dessen was Beamte sagen.

Wenn der YJ ohne Türen seine ABE erhalten hätte, bräuchte man zum Fahren mit Türen das Gutachten. Es war aber andersrum.
 
steelhorse

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So steht das nirgens. Das KFZ muß aber der ABE entsprechen, die der Tüv gegeben hat. Und der YJ hat seine ABE mit Türen erhalten.

Ob die Türen beim Jeep dabei nur ein Wetterschutz sind, oder wie beim Golf der Stabilität der KFZ dienen, spielt dabei rechtlich keine Rolle. Ohne Türen existiert für den Jeep kein Gutachten, also ist es nicht erlaubt, zumindest so lange nicht, bis du dir ein Gutachten dafür verschaffst. Das ist der rechtliche Stand, angeachtet dessen was Beamte sagen.

Wenn der YJ ohne Türen seine ABE erhalten hätte, bräuchte man zum Fahren mit Türen das Gutachten. Es war aber andersrum.
Ich könnte schwören, daß jetzt gleich einer kommt und fragt, warum die Türen dann so konstruiert sind, daß man sie aushängen kann :jester: :top: ;)

Klarer und deutlicher, als von Bullfrog erklärt, geht´s nun wirklich nicht mehr!!!!!!!

Max
 

hape

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in der zeit wo ihr euch gegenseitig über dieses thema streitet bin ich heute lieber den lieben langen tag lang ohne türen rumgefahren. und ich muss sagen, es macht verdammt spass.
ja ich hatte nicht einmal spiegel dran. und die herren von der rennleitung die neben mir her furen auf einer mehrspurigen strasse haben auch nichts gesagt.
 
Linedance

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in der zeit wo ihr euch gegenseitig über dieses thema streitet bin ich heute lieber den lieben langen tag lang ohne türen rumgefahren. und ich muss sagen, es macht verdammt spass.
ja ich hatte nicht einmal spiegel dran. und die herren von der rennleitung die neben mir her furen auf einer mehrspurigen strasse haben auch nichts gesagt.
... und Du meinst du hättest das gehört, wenn die was gesagt hätten :jester:

Gruß,
Matthias
 

hape

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... und Du meinst du hättest das gehört, wenn die was gesagt hätten :jester:
das wär mir auch sowas von egal gewesen, das itj st erst gaanz jung, da soll mal einer meckern, dass was nicht stimmt. "den hab ich so gekauft herr wachtmeister.".

aber der sound wird noch besser. ein flüchtiger bekannter hat vorn paar monaten nen anderen topf drunter geschraubt, sowas in der art will ich auch machen.

dann höre ich die wachtmeister nicht mehr, wenn die an meine scheibe klopfen...
 
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So in der Art dacht ich mir das :jester: Solange keiner gefährdet wird, seh ich manches inzwischen mit einer Ruhe, die in diesem Lande leider unüblich geworden ist. Mann, kann das Leben dann schön sein.


Gruß,
Matthias
 

hape

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das sehe ich auch so, solange ich nicht in der kurve auf 2 räder an den vorbeifahre haben die ja eigentlich keinen grund mich anzuhalten.
ich bin ja schliesslich keiner von den prollos die mit einem golf1 mit 40 ps, aber dafür mit 160 dB auspuff in der gegend rumfahren.
und wenn einer meckert, dann tut man halt dumm und ist sehr einsichtsvoll und sogar erschrocken über sein rücksichtsloses handeln - dann gibts auch nur ne mündliche ermahnung.
 

Eagle Eye

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[...]

Wenn der YJ ohne Türen seine ABE erhalten hätte, bräuchte man zum Fahren mit Türen das Gutachten. Es war aber andersrum.

dass würde bedeuten, dass die CJ-fraktion mit ABE für türen durch die gegend fährt

:jester: is schon klar.

deiner aussage zu folge begehst du also vorsätzlich eine ordnungswidrigkeit

:top: ich mache sowas nicht. mir ist gesagt worden, dass ist erlaubt
 
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