Fahren ohne Türen - rechtliche Seite?

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Bullfrog

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Mein Jeep Händler meinte gestern zu mir, daß man ohne Türen eigentlich nicht fahren darf. Wie ist denn die rechtliche Seite. Kennt sich damit jemand genau aus?
 
2501ratte

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du darfst ohne türen fahren

wenn du keinen dreipunktgurt hast ist kettenpflicht

sprich ketten in die türen hängen bei zweipunktgurten

die höhe der ketten sollte den bierbauch nicht unterschreiten

und dann gib es auch keinen stress mit der trachtengruppe

oder bei streitigkeiten mit der versicherung

grüsse dirk
 
Bullfrog

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Das habe ich dem Händler gestern auch so gesagt, weil ich dachte, dies wäre der rechliche Stand. Er meinte aber, auf Jeep Treffen gäbe es das Thema oft und es sei im Grunde genommen nicht erlaubt.
 

mr_proper

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und mal angenommen es wäre doch nicht erlaubt, hat hier wirklich schon mal jemand probleme gehabt?
ich bin in münchen 4 jahre ohne türen und ohne kette rumgefahren (bis auf die schneezeit) und es hat nicht ein einziges mal irgendwen interessiert.
 
DieTerMiete

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... ich hab doch auch keine Ahnung.
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Moin,
Ich hatte schon gewartet! hatten wir ja lang nicht die Diskusion! :wave: und dann noch im Oktober :cold:

Der letzte Aussagekräftige Tread um die Türen hat zu Tage gebracht das es nicht erlaubt ist! Weil, der Wrangler bei der Zulassung in Deutschland mit Türen vorgeführt worden ist! Und wenn man sie raus nimmt ist es eine änderung am Fahrzeug die theoretisch eingetragen werden muß. Nun finde man aber mal einen Tüvprüfer der das einträgt!

auf der anderen Seite, bei den paar warmen Tagen in D wo ich ohne Türen fahren sag ich mal :wave:
und muß halt mit eventuellen konsequenzen der grünen leben!

Gruß Chriss
 

Eagle Eye

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:wave: prima jahreszeit um drüber nachzudenken

also wg. der kette:
du musst gegen herausfallen gesichert sein.

wenn türen vorhanden sind, müssen sie geschlossen sein.
und wo keine sind, kann man auch keine schliessen.

sicherlich wird es nirgends einen paragraphen geben, in dem steht: du darfst JEEP ohne türen fahren.

aber ich habe von noch niemanden gehört, der deshalb verbrummt worden ist.

und dieses thema ist jedes jahr aufs neue der running gag.

also nicht immer alles kaputt fragen.
einfach machen.



:wave:
EE
 
Thomas T.

Thomas T.

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die unendliche Geschichte, Teil 563!!!!
Darüber läßt sich wahrlich viel streiten...... aber lt. dem letzten thread vom ??? ist es rechtlich nicht erlaubt!!! Da muß ich chriss zustimmen.
Fahren tun doch fast alle ohne Türen, eine wenige haben mit der Minna auch Ärger bekommen. Andere wiederum, daran kann ich mich genau erinnern, fahren sogar ohne Türen zum TÜV, bekommen die Plakette und sogar noch vom TÜV-Menschen die Aussage, dass es so bei dem Wetter ohne Türen doch richtig Spaß machen muß!!!!
Solange nichts passiert wird kaum jemand etwas sagen.... wenn dir aber jemand in die Seite dann rauscht, dann wird der Ärger programmiert sein!!

Thomas T.

P.S. Ich fahre übrigens auch gerne ohne!!! :wave:
 
Skorpion

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:wave:
Natürlich ist das erlaubt !!

... könnte so langsam nur sehr kalt werden :wave:
 

Eagle Eye

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ok, ich tu es.
ich werde mich mal beim örtlichen trachtenverein erkundigen, auf welche rechtliche grundlage die in einem solchen fall zurückgreifen.

schlafende hunde werde ich bei diesem wetter keine wecken.

und bis zum nächsten frühjahr haben die es (hoffentlich) wieder vergessen. :wave:


:wave:
EE
 
DieTerMiete

DieTerMiete

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is deadman nicht mal ohne Türen gefahren und durfte dann 50euros schmücken?

oder war das ohne Kotflügel? :wave:
aber ich meine da war was!

Gruß Chriss
 

gurukaeng

Gelöscht
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ah, das Türen Thema... :top:
Der letzte Aussagekräftige Tread um die Türen hat zu Tage gebracht das es nicht erlaubt ist! Weil, der Wrangler bei der Zulassung in Deutschland mit Türen vorgeführt worden ist! Und wenn man sie raus nimmt ist es eine änderung am Fahrzeug die theoretisch eingetragen werden muß.
also höret ihr illegalen Halbtüren und Stofftürenfahrer... auch ihr sündigt!!!

da fällt mir ein... wir sollten auch mal wieder ausführlich über die US-Ecken philosophieren! :wave: :wave: :cold:
 

Eagle Eye

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das sagt die STVZO

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§35e Türen

(1) Türen und Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, daß beim Schließen störende Geräusche vermeidbar sind.

(2) Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, daß ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist.

(3) Die Türbänder (Scharniere) von Drehtüren - ausgenommen Falttüren - an den Längsseiten von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen auf der in Fahrtrichtung vorn liegenden Seite der Türen angebracht sein. Dies gilt bei Doppeltüren für den Türflügel, der zuerst geöffnet wird; der andere Türflügel muß für sich verriegelt werden können. Türen müssen bei Gefahr von jedem erwachsenen Fahrgast geöffnet werden können.

(4) Türen müssen während der Fahrt geschlossen sein.



soweit ist also klar !!


:wave:
EE
 

Eagle Eye

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wir sind übrigens lange nicht die einzigen, die sich gedanken machen.

guckt mal hier

:wave:
EE


oder auch hier
 
Bullfrog

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Wenn man es penibel genau nimmt, kann fahren ohne Türen nicht erlaubt sein und zwar aus folgendem Grund:

Der Wrangler hat seine ABE MIT Türen erhalten und ohne Türen gibt es kein Gutachten, zumindest stehts nicht in den FZ Papieren. Baut man die Türen raus, erlischt die ABE des FZ. Ob die Türen zum aushängen gedacht sind, oder ob man eine Kette reinhängen kann/soll, spielt dabei keine Rolle, da darüber keine Gutachten exitsieren.

Ohne Türen zu fahren kann nur erlaubt sein, wenn es für den Wrangler ohne Türen ein Gutachten oder eine ABE gibt. Es muß also im FZ Schein eingetragen sein. Ob das die Justiz interessiert ist eine andere Frage.

Meine obige Frage bezog sich auf ein Gutachten. Es gibt also keins, wenn ich euch richtig verstanden habe.
 

hape

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ich hab mal gelesen, dass einer das fahren ohne türen sogar eingetragen hatte.
beim cj, der ja noch mit den labberigen stecktüren geliefert wurde darf man mit ohne türen fahren hatte ich auch mal gelesen.
 
jakyj

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CJ kam serienmäßig ohne Türen, daher sind die schonmal auf der sicheren seite, das gleiche gilt für Importfahrzeuge da die einzelnd geprüft wurden ob sie den aunforderungen in D genügen, man müßte nachweisen das die Türen in dabei drin gewesen sind, kann niemand.
Und wie es hier bereits geschrieben steht, die Türen dienen dem Wetterschutz

Mist, jetzt hab ich lust offen zu fahren
:wave:
 

Eagle Eye

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ich lach mich schlapp.

ich habe auf dem kurzen dienstweg einige kollegen der polizei um hilfe gebeten.
die auskunft war eindeutig:

KEINE AHNUNG !!!

vorab gilt in unserem LK folgendes: der schwerpunkt bei den kollegen der streife liegt in anderen bereichen.

wichtig ist ist einem solchen fall, dass die aussenspiegel montiert und die fahrzeug-insassen angeschnallt sind.

fraglich bleibt, wie gerichtlich entschieden wird, wenn ein unfall mit schwerer verletzungsfolge vorliegt.
da werden die versicherungen andere register ziehen.

es gibt einen entscheidenen punkt: EG-CRASHVERHALTEN


ich habe hier nicht weiter recherchiert, weil mein fzg nicht in die baujahre fällt, bei denen das eine rolle spielt.


wenn hier jemand im ADAC ist, kann er sich mal bei der juristischen zentrale in münchen auf dem e-mail-wege erkundigen.
die sollen sehr gut sein und können klarheit verschaffen.

in diesem sinne

:wave:
EE
 
Hawkeye

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moin auch
wäre mal nett wenn man wüsste welchen Typ Ihr meint
der TJ (und nur darum habe ich mich intensiv) gekümmert.
Darf nicht ohne Türen gefahren werden, Zulassung erlüscht.

Ende der durchsage

glaubt es oder last es mir egal (nehme die Türen im Sommer wieder raus)


Wer wirklich wissen will woher ich das weis kann mir gerne ne PM senden weil wenn wir das hier an die große Glocke hängen was mir vorliegt dann weis das bald jeder vom Tracktenverein.
 
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