Absolute Enttaeuschung beim JEEP Haendler: Finger weg von diesem Overland!

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frankyZG

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Hallo mal wieder,
Deutschland geht ja wohl vor die Hunde :yes: ?
ich habe einen Gebrauchtwagen, Jeep Grand Cherokee Overland, BJ 2002 mit 123.000 KM und mit einem Verkaufspreis von 9300 Euro verbindlich bei einem JEEPhaendler bestellt. Unfall- und Maengelfrei sollte dieser Wagen laut Angaben des Verkaeufers sein und nur "nurmale Gebrauchsspuren" haben.
Weil ich einen weiten Anfahrtweg hatte, habe ich mich fuer die verbindliche Bestellung entschieden, die der Haendler auch mit dem Hinweis "normale Gebrauchsspuren" aussfuellte und an mich per email versandte.
Vor Ort versuchte der Verkaeufer mich zur Unterschrift eines Dekra- Pruefberichts zu ueberreden, ohne diesen zu lesen. :huh:
Ich habe widersprochen und das Dokument ersteinmal durchgelesen.
hier stand u.a. beschrieben, dass das Fahrzeug "Reparierte Vorschaeden vorhanden, Sichtpruefung",einen reparierten Anstosschaden hat und einige Elemente des Hecks lackiert wurden.
Bei einem Gespraech mit dem Dekrapruefer erklaerte dieser, der HAENDLER habe ihn am Vortag bei der Sichtung des Fahrzeuges von dem Vorschaden informiert.
Mir aber wurde unfallfreiheit ausdruecklich zugesagt.
Zudem hatte der Wagen ein lautes Motorklackern, laut Verkaeufer waeren dass die Hydrostoessel , wenn der Wagen warm wird, ist das weg.
Mit 123.000 Kilometern? Ich fahre seit drei Jahren einen 99er WG 4.7 mit 195 TKM, der ist von jeglichem Klackern noch weit, aber sehr weit entfernt.
Ausserdem war die automatische Klimaanlage defekt ;) blenddors ( Reparaturkosten wohl 1000 Euro ) und weitere Maengel vorhanden, wie laengslenker rechts und links eingerissen,Motorhaube schlecht passend und ohne Beleuchtung (da fehlte gleich die ganze Lampe), die Auspuffanlage total verrostet.
Also vielleicht sogar mehr als nur Heckschaden...
Der Haendler meinte daraufhin, er habe die Bestellung ja nicht unterschrieben, sondern nur ich.
wenn ich den Wagen also nicht abnehme, ist die Sache fuer Ihn gelaufen. Von allen Maengeln wollte der Verkaeufer nichts mehr wissen, von einem Kostenersatz fuer meine Anfahrtkosten schon garnicht.
Er hat das Formular dann zerissen.
Ich besitze allerdings noch ein zweites Original und die mails, die der haendler mir mit den ausgefuellten Dokumenten :"Verbindliche Bestellung" zugemailt hat und die Bestaetigung des Verkaeufers, das er das von mir unterschriebene Dokument erhalten hat und alles ok ist.
Dank Rechtsschutz bin ich am Montag mit der Sache beim Anwalt.
Mir sind Kosten (Flug, Aufenthalt, Rueckreise) entstanden, auf denen ich wegen der taeuschung des haendlers sonst sitzenbleibe...

Fuer das Gesprach bei der Abholung gibt es ausserdem Zeugen.

Solltet Ihr also einen JEEP kaufen wollen, macht um RHEINE am Niederrhein einen BOGEN :rofl: .
Beim Check der Klimaautomatik fragte mich der Verkaeufer: wie haben Sie das denn gemacht?
Werkstatt war gerade nicht besetzt , der Meister im Urlaub :)
Wer's glaubt.

Ich bin echt ueberrascht, das ein authorisierter JEEP Haendler sowas abzieht.
Da kann ich ja gleich einen "unfallfreien" gebrauchtwagen in Polen kaufen.
 
4Wheeler

4Wheeler

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Hallo

Klar bist Du enttäuscht von der Sache, ich persönlich würde diese Geschichte aber als Lebenserfahrung behandeln !

Kann mir kaum vorstellen, dass Du einen Rechtsanspruch geltend machen kannst für Zeit und Reisekosten. Schlechte Werbung ist das schlimmste was diesem Jeep Händler passieren kann, wenn Du noch was drauflegen willst, kannst ja die Importgesellschaft, Jeep Deutschland informieren.

Wenn Du am Montag beim Rechtsanwalt bist "dank Rechtsschutzes", sieht die Sache auch für Dich ganz anders aus.

Trotzdem schöner Sonntag

Gruss Matthias
 

Passi

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Gut das es für solche Sachen dieses Forum gibt.
Ich werde absofort, bei jeder Entscheidung die ich in Bezug auf Jeep treffe(sei es neues, gebrauchtes oder Teile und Reperaturen) die Jungs hier Kontaktieren. Hier ist man immer gut aufgehoben :rofl:
Ihr dürft euch alle auf die Schulter klopfen ;)
 

frankyZG

Guest
Ich denke nicht, dass ich die Sache auf sich beruhen lassen werde.
der Haendler hatte mir ja sogar am Anfang gedroht,
bei Nichtabnahme 15% des Verkaufspreises in Rechnung zu stellen, so stuende es halt
in den AGB's.
ich hatte den Wagen ja schliesslich verbindlich bestellt.
Und da werde ich zum Fuchs.
oder zu einer groesseren Katze ;) .




@all:
im Jeep Forum in Polen ist eine Rubrik zur Pruefung von
Gebrauchtwagen.
Dort schreiben alle Ihre Erfahrungen zu Jeep's, die man besichtigt hat,
manchmal schon allein durch die Betrachtung der Bilder einer Anzeige koennen einige
Vieles ablesen.
 
Rumpelstilzchen

Rumpelstilzchen

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Franky...... egal was du hier zu lesen bekommst, lass dich nicht kirre machen und guck das dein Anwalt das Ruder übernimmt. Guck das du jeden einzelne Euro wieder zurück bekommst und verklage diesen Verkäufer womöglich noch auf betrügerischen Handel !!! Solchen Kerlen gehört das Handwerk gelegt, da geht sonst mal gar nichts!

Viel Glück und danke für deinen Super Bericht!

Viele Grüsse,
Richard.
;)
 
Ralf

Ralf

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Was ich nicht ganz verstehe ist, dass ich für einen Gebrauchten in der Preislage einen Reiseaufwand mit Flug betreibe.
Normalerweise müsste sich doch im Umkreis von 100km ein GC finden lassen und ich investiere die Flugkosten in das Auto.

Dass du gegen solch einen dubiosen Händler vorgehen willst verstehe ich und halte das auch für richtig.
Allerdings denke ich, dass es nicht von Erfolg gekrönt sein wird.
 
4Wheeler

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Hallo Richard

Juristisch ist die Sache zweischneidig.

Von was soll den der franky "jeden einzelnen Euro zurückverlangen" ?

Hat er eine Anzahlung geleistet ? Ist Geld geflossen zwischen dem Anbieter und Interessenten ?

Ist den überhaupt ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustandegekommen ?

Es gibt nach Aussage des frankys eine schriftliche Bestellung. Der Rheine hat die bestellte Ware bereitgestellt oder ?

Du schlägst vor den Rheine einzuklagen wegen betrügerischen Handel. Ist den eine Handel getätigt worden ?

Was rätst Du den dem franky, wenn der Rheine im Gegensatz zu jetzt, auf die Abnahme oder auf die 15 % Reuegeld besteht ???


franky, gemäss Deiner Signiatur lebst Du ja schon lange im Ausland, ich hoffe Du hattest trotz grosser Enttäuschung einen schönen Heimataufenthalt !

Gruss Matthias
 
Rumpelstilzchen

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Was rätst Du den dem franky, wenn der Rheine im Gegensatz zu jetzt, auf die Abnahme oder auf die 15 % Reuegeld besteht ???



Mensch Matthias,

Hier wird eine Mangelware voller Fehler als Mangelfreier Wagen probiert zu verkaufen.
Das geht nicht! Jeder Anwalt eines Rechtsschutzes wird diesen Händler RHEINE durch die Mangel ziehen.
Franky soll zu seinem Rechtsschutz und seinem Anwalt das ganze mal erzählen etc. ..... dann kommt die Sache ins
Rollen........ besser beraten können wir ihn hier ja wohl kaum, denke ich mal.





Unfall- und Maengelfrei sollte dieser Wagen laut Angaben des Verkaeufers sein und nur "nurmale Gebrauchsspuren" haben.

Laut Dekra Pruefbericht .....dass das Fahrzeug "Reparierte Vorschaeden vorhanden, Sichtpruefung",einen reparierten Anstosschaden hat und einige Elemente des Hecks lackiert wurden.
Bei einem Gespraech mit dem Dekrapruefer erklaerte dieser, der HAENDLER habe ihn am Vortag bei der Sichtung des Fahrzeuges von dem Vorschaden informiert.
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Zudem hatte der Wagen ein lautes Motorklackern, laut Verkaeufer waeren dass die Hydrostoessel , wenn der Wagen warm wird, ist das weg.

Ausserdem war die automatische Klimaanlage defekt blenddors ( Reparaturkosten wohl 1000 Euro ) und weitere Maengel vorhanden, wie laengslenker rechts und links eingerissen,Motorhaube schlecht passend und ohne Beleuchtung (da fehlte gleich die ganze Lampe), die Auspuffanlage total verrostet.
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Der Haendler meinte daraufhin, er habe die Bestellung ja nicht unterschrieben, sondern nur ich.
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Rumpelstilzchen

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Ich denk halt einfach mal, beim Anwalt des Rechtsschutzes kann er ja nichts verlieren, sondern höchstens noch probieren was zu gewinnen.

Arglistige Täuschung ...... etc. .... auf jedenfall die Reisekosten etc. probieren raus zu bekommen und ansonsten FEUER FREI auf diese RHEINE am Niederrhein.

Überall in die Foren aller Jeepbezogenen rein setzen und die Importgesellschaft Jeep Deutschland informieren.
 
headranger

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Alla hopp dann...
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Was rätst Du den dem franky, wenn der Rheine im Gegensatz zu jetzt, auf die Abnahme oder auf die 15 % Reuegeld besteht ???



Mensch Matthias,

Hier wird eine Mangelware voller Fehler als Mangelfreier Wagen probiert zu verkaufen.
Das geht nicht! Jeder Anwalt eines Rechtsschutzes wird diesen Händler RHEINE durch die Mangel ziehen.
Franky soll zu seinem Rechtsschutz und seinem Anwalt das ganze mal erzählen etc. ..... dann kommt die Sache ins
Rollen........ besser beraten können wir ihn hier ja wohl kaum, denke ich mal.



Ich hab mal auf der Web-Seite von Jeep nachgeschaut:

Eine Jeep-Partner namens Rheine gibt es nicht.
Ich denke er meint die Stadt Rheine.
Dort gibt's tatsächlich einen Jeep-Händler, der heißt aber anders...


Gruß
Hans
 
4Wheeler

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Richard

Genau hier ist das Problem:"probiert zu verkaufen" !

Wenn ein Kauf zustande gekommen wäre, wäre die Sachlage klar, aber probieren zu verkaufen ???????

Und jetzt heisst der ja auch noch nicht Rheine, danke Hans für Deinen Hinweis.

Gruss Matthias
 
TJ40

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Rumpelstilzchen

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Guckt mal, vielleicht sehe ich es ja falsch, dann korrigiert mich bitte.

Aber hier ist eine VERBINDLICHE BESTELLUNG zustandegekommen aufgrund FALSCHER ANGABEN etc. ....

Hier wurde ein Jeep als etwas angepriessen, dass es schlicht nicht war, wie sich hinter her herausstellte.

Ich bin kein Jurist...... bin aber sicher, dass diese ganze Geschichte nicht ganz kosher ist.

Okay...... mal ein GAAANZ einfaches Beispiel.
DU rufst einen Händler auf dem Obst und Gemüsemarkt an und erkundigst dich nach einer grossen, schönen saftigen Wassermelone. Der Händler meint er hätte grad so eine da und macht den Kauf mit dir als Käufer, VERBINDLICH.
Der Käufer macht sich nun auf einen langen Weg, der auch ein bisschen was kostet, hin zum Verkäufer um besagte grosse, schöne und saftige Wassermelone zu kaufen.


Aber was ist denn jetzt passiert??? Nix grosse schöne saftige Wassermelone....!!!

Das Ding sieht aus wie ein runder verschrumpelter alter kleiner harter Handball....... ;)

Und kaum mach ich den Mund auf, werde ich noch mit einer 15% Prozent Strafe bedroht, weil ich ja schliesslich ein verbindliches Geschäft eingegangen sei.

Das kanns ja nicht sein, oder? Erst werd ich verarscht weil die Wassermelone so ziemlich das Gegenteil ist von der, die ich haben wollte und die mir der Händler im Mund schon wässrig gemacht hat und dann soll ich einfach so wieder von dannen ziehen?

Reisekosten, Zeit etc. ...... alles drauf gegangen weil ein betrügerischer Verkäufer mich ausnehmen wollte.


SO seh ich das.
 
4Wheeler

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Hallo Richard

Das Beispiel mit der Melone ist gut.

Recht zu haben und Recht zu bekommen sind zwei verschiedene Sachen ! Ich spreche da aus Erfahrung.

Aber jetzt nochmal zum Fall franky, liess mal den hier von mir gefunden Link

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?to...74&ccheck=1

Wichtig ist zu verstehen, dass auch der Händler eine juristische Handhabe hat. Es könnte so sein, dass der franky juristisch gezwungen wird das Fzg. zu übernehmen und der Händler im Gegenzug, das Fzg. in Ordnung bringen muss, gemäss verbindlicher Bestellung. (Nachbesserung)

Resultat: Der franky hat einen Jeep mit einer schon von vornherein schlechten Vergangenheit und ein hängendes schlechtes Gefühl über den Kauf. Ob da jemals Freude an der Neuerwerbung hochkommt glaube ich kaum.

Ich würde gegen den Händler nichts unternehmen, es gibt sicher wenn man juristisch vorgehen würde gegen Ihn eine Gegenreaktion die evt. für den franky unangenehm werden könnte.

Je länger ich überlege eine interessante Geschichte.

Gruss Matthias
 
TJander

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you cannot kill what doesn't die
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ich stimme mit Richards Rechtsauffassung überein.
@Matthias: sicherlich auch richtig, aber wie soll man bei einem Unfallschaden nachbessern, wenn das Fhzg angeblich unfallfrei ist?
 

Disi

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Also ich denke, hier könnte Betrug vorliegen, zumindest der Versuch, siehe StGB.
Aber besser wie wir kann das sicher ein Anwalt beurteilen.
 
headranger

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Alla hopp dann...
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Was beim § 263 StGB (Betrug) in unserem Zusammenhang wichtig ist, ist der Abs. (2) Auch der Versuch ist strafbar!

Gruß
Hans
 
4Wheeler

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Tom

Richard schreibt dass im Dekra Gutachten steht:"einen reparierten Anstosschaden hat und einige Elemente des Hecks lackiert wurden"!

Ist das unfallfrei ? Kann ich hier vom Forum aus nicht beurteilen ?

Er geht ja morgen zum Rechtsschutzjuristen und ich hoffe, er gibt uns eine Rückmeldung hier im Forum

Gruss Matthias
 
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