2,5" Duratrail Fahrwerk

Diskutiere 2,5" Duratrail Fahrwerk im Cherokee XJ, MJ Forum Forum im Bereich Cherokee Forum; Hallo miteinander ich habe vor einer Weile ein Duratrail Fw von Asp verbaut, jetzt kommen die Freunde vom TÜV ins Spiel, hat irgend jemand das...
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Flanagan

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Hallo miteinander
ich habe vor einer Weile ein Duratrail Fw von Asp verbaut, jetzt kommen die Freunde vom TÜV ins Spiel, hat irgend jemand das schon mal eintragen lassen? Wäre dankbar für ne Scheinkopie, dass ich was ins der Hand habe, wenn ich zum Tüv gehe. Bei Eberle gibs kein Gutachten, weil die Auflage zu gering ist, heißt es. :wacko:

Sean
 
grey-wolf

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Sorry, aber das war dir vorher nicht klar?

Hier wird immer wieder der ausdrückliche Rat gegeben VORHER mit dem Prüfer zu reden, dann erübrigen sich solche Anfragen und ggf. Ärger durch Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug.

Versteh mich bitte nicht falsch, wir alle helfen sehr gerne. Nur solche Vorgänge entbehren für mich jeglicher Logik!

Trotzdem wünsche ich dir viel Glück bei der Suche :wacko:
 
stony99

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Hmmm, wird schwer, ist aber machbar!
Wenn dann überhaupt nur mit Einzelabnahme
Bei einer Automotiv/zulassungsstelle.
Ich hatte mal das Vergügen bei meinem YJ 4,0 H.O.
Die waren aber recht hilfsbereit und haben nach den Verschränkungstest
und einigen anderen Prüfungen ihren Segen gegeben.
Bei mir wars ein 4 zoll Rancho mit 3 Zoll Bodylift 10x15 felgen mit 33x12,5x15 aus USA.
Kostet aber schon eine Stange geld das zu legalisieren.

gruß micha
 

Hede

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Hallo,

ich habe ein 2,5" OME-Fahrwerk eingebaut (war gebraucht, der Verkäufer hat leider das versprochene Gutachter nicht mitgeliefert). Da der Granny zum TÜV musste, bin ich halt mal so hingefahren und habe nichts vom Fahrwerk erwähnt.

Das Fahrwerk ist dem Prüfer nicht aufgefallen, auch die aushängbaren Stabis waren kein Thema.

Fahr einfach hin und sei ruhig. Ich vermute, solange am nicht tieferlegt, ist die Aufmerksamkeit aufs Fahrwerk nicht sehr ausgeprägt.

Gruß

Hede
 
stony99

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hallo sean,
zu den Kosten kann ich nur mutmaßen,
bei mir wars damals einiges mehr zum eintragen!
Ich habe damas mit allem drum und dran ca. 650 euro gezahlt.
Aber ich würde es vllt. auch erstmal versuchen obs nicht auffällt.

grüße aus stuttgart
 
grey-wolf

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Angenommen es fällt nicht auf, ist es somit legalisiert?

Seid ihr wirklich so blauäugig im Zweifel ohne Versicherungsschutz dazustehen?

Was ist eigentlich so schwer daran vor Beginn eines Projektes mit einem Prüfer zu sprechen, die Leute sind oft zugänglicher als oft behauptet wenn man sie rechtzeitig ins Boot holt. Den Beweis liefern viele User hier die genau diesen Weg gegangen sind. Nach Einbau zu sagen "nun macht mal" ist gewiss nicht der richtige Weg!
 
stony99

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ich hatte damit eigentlich gemeint das ihm dadurch
mehr zeit bleibt " einen geeigneten" tüv mann
oder eine jeep werkstatt mit "geeignetem prüfer"
zu suchen.....
 
stony99

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naja liegt daran das viele leute lieber 2 mal geld in die hand nehmen,
anstatt beim ersten mal ein wenig mehr zu zahlen!
Ich nehme mich da nicht aus, die erfahrung machen wohl die meisten...leider!
 

Hede

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Hallo,

durch ein Fahrwerk verliert man nicht den Versicherungsschutz. Auch führt ein nicht eingetragenes Fahrwerk nicht zum
Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Hier ein Link zu einer Seite, wo die zu beachtenden Punkte zusammengefasst sind:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312

Ich würde mein FW ja gerne eintragen, aber der Verkäufer hat keins mitgeliefert und der Impoteur will keines ausstellen, weil nicht bei ihm gekauft.

Gruß

Hede
 
grey-wolf

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Auch führt ein nicht eingetragenes Fahrwerk nicht zum
Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Hede
Du machst es dir etwas einfach wie z.B. diese Auszüge aus deinem Link zeigt:

Fazit:
Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist. Selbst wenn ein Bauteil, das der Bauartgenehmigung unterliegt (§ 22 a StVZO) durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt wird, lässt sich daraus nicht grundsätzlich eine abstrakte Gefahr herleiten. Vielmehr ist eine solche am konkreten Einzelfall festzumachen und sowohl in der Anzeige als auch in einem eventuell erwirkten Urteil nachprüfungsfähig festzuhalten.
Sollte nicht auf ein Erlöschen der BE erkannt werden, dann liegt dennoch eine Unvorschriftsmäßigkeit vor, die mit 25 € zu ahnden ist. Der Mangel muss selbstverständlich beseitigt werden. Befolgt der Betroffene die Anordnung nicht, so kann die Verwaltungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs nach § 17 StVZO untersagen.

„Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.“

Um das Durcheinander noch besser zu beschreiben noch einer:

... dass selbst wenn eine Gefährdung der Verkehrssicherheit zu erwarten ist, die Voraussetzungen des Absatzes 3 aber erfüllt werden, die Betriebserlaubnis nicht erlischt. Dann wird also ganz legal, also staatlich legitimiert, ein Fahrzeug geführt, von dem eine erhöhte Betriebsgefahr ausgeht (siehe hierzu § 30 Abs. 1 Nr. 1 StVZO). Andererseits erlischt die BE selbst dann, wenn nur eine Formalie nicht eingehalten wird, eine Gefährdung aber nicht zu begründen ist.

Aber immer macht mal :wacko: ich lasse mich darauf nicht ein!
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
...
durch ein Fahrwerk verliert man nicht den Versicherungsschutz. Auch führt ein nicht eingetragenes Fahrwerk nicht zum
Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Hier ein Link zu einer Seite, wo die zu beachtenden Punkte zusammengefasst sind:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312
Ich würde mein FW ja gerne eintragen, aber der Verkäufer hat keins mitgeliefert und der Impoteur will keines ausstellen, weil nicht bei ihm gekauft.
...
Hi Hede,

subjektiv redest Du Dir da was ein .. .denn signifikante Änderungen am Fahrwerk führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis!
Damit ist kein Versicherungsschutz gegeben ... ich wünsche Keinem, dass er das gegen eine Versicherung durchfechten muss.

Zum Punkt 'ich wüde gerne' kann ich Dir nur mitgeben, dass es i.d.R. kein Problem ist, ein Fahrwerk zu legalisiernen, wenn es
im 'juristischen Spielraum' liegt. Das Fahrwerk meines XJ ist auch legalisert, obwohl es nur zu einem 'unwichtigen' Teil ein ent-
sprechendes Gutachten gibt! Daher behaupte ich, dass es für alle diese 'unlegalsierten' Fahrwerke keine Möglichkeit der Legal-
isierung gibt ... . Danit besteht subjektiv kein Versicherungsschutz !
Man muss davon asugehen, dass ein entsprechendes Gutachten zum Fahrwerk im Nachhinein kaum zu bekommen ist!

:wacko:
Bodo
 

Trommler

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hi, also ich glaub ich habs richtig gemacht und bin vorher zum tüv und hab gefragt, der tüv mensch hat zu mir gesagt wenn ich ein gutachten (teilegutachten oder abe) mitbringe ist es kein problem...

es geht auch eine kopie von nem fahrzeugschein bei dem diese schon eingetragen sind, damit er was in der hand hat und und und und

meine frage ist nun, hat einer von euch die teile schon getragen, wenn ja würd ich mich über eine kopie sehr freuen,....

weil wenn ich keine find, brauch icch die teile gar nicht erst kaufen....

MFG
 
grey-wolf

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Hi Trommler,

du hast es verstanden und SO klappt das ja auch in fast allen Fällen!! :wacko:
 
Koegi

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Lkr. TÖL
Grundsätzlich lässt sich fast jedes Fahrwerk eintragen............
..........oder wie glaubt Ihr das Firmen wie ORZ etc. zum Beispiel ein 5,5" longarm FW das noch mit 2" Spacern kombiniert wurde oder einen 5,5" Spiralfederumbau beim YJ eingetragen bekommen.
Gutachten haben die auch keine aber Prüfer die Ihren ING. noch ernst nehmen und auch ohne Papier sagen:..........."das ist fahrbar und stabil"
Man muss halt kräftig löhnen für den Service und da stellt sich die Frage ob nicht ein teures FW mit TÜV im Endeffekt günstiger ist....................

Grüße Kögi
 

Flanagan

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Ist schon klar dass man sich vorher informiert... das Fw das ich verbaut habe war damals ein Prototyp für Mitarbeiter :wacko:, wegen der geringen Nachfrage wurde damals kein Gutachten erstellt. Deshalb war ja eigentlich die Frage ob irgendjemand das schon mal eingetragen bekommen hat, dass ich wie schon angedeutet eine Vorlage für den Tüv habe.

Sean
 
birti

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versteh das wer will will

erst ein Duratrail von ASP und nun ein selbstgebastelter Prototyp ??? :wave:

Was denn nu ? :wacko:

Fahr doch einfach mal zum Tüv und lasse ne Einzelbegutachtung machen und das Teil ( Wenn´s Duratrail ist ) eintragen. Kost zwischen 50 und 100 Euro, und die bist auf der sicheren Seite.

Gruß Marco
 
Cherokee88

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oder mal anders: besorg doch einfach ein gutachten von einer anderen marke bei der es gutachten gibt und sach das das eingebaute fahrwerk zu dem gutachten passt ....höhe muss stimmen is kla.

und wenn auf deinen "duratrail" drauf steht nimmste halt ne sprühdose mit schwarzem Unterbodenschutz und machst es schwarz ....wenn der Prüfer fragt sachste du findst es schöner so :wave:

und so schlimm wie alle immer sagen is das nicht mit dem nichteiungetragen zeugs ....wenn einer zb andrere bremsen verbaut hat und dann einen zum Krüppel fährt weil der bremsweg zu lang is is das ja klar.....schuldig :)
aber wenn jemand nen crash mit nem nichteingetragenen FW baut weil es glatt war spielt das FW denke mal keine rolle.
( das is meine Persönliche Meinung und wer alles korekt eingetragen hat is natürlich auf der sicheren seite :wacko: )
 
jakyj

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Bei mir wars ein 4 zoll Rancho mit 3 Zoll Bodylift 10x15 felgen mit 33x12,5x15 aus USA.
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Das die eintragung eines Bodylifts beim XJ teuer ist glaube ich sofort, liegt wahrscheinlich daran, das der XJ nen Unibody hat und ein Bodylift technisch nicht möglich ist ohne ein neues Fahrzeug zu konstruieren
 
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