Spurverbreiterung 30mm bei 2" und 265/75R15

Diskutiere Spurverbreiterung 30mm bei 2" und 265/75R15 im Wrangler TJ Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; ......mit der abdeckung der lauffläche oder auch der reifenflanke ist es der ermessensspielraum des prüfers... welche richtlinie er anwendet...
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baxter

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......mit der abdeckung der lauffläche oder auch der reifenflanke ist es der ermessensspielraum des prüfers...
welche richtlinie er anwendet..
lauffläche abgedeckt-deutsche richtlinie
reifenflanke abgedeckt-eu richtlinie
also wie immer,einen prüfer finden der gut gelaunt aus,m wochenende kommt....und viel spass mit mutti hatte...
wünsch die viel erfolg....
 
Mankba

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Ja, ich habe von beiden Richtlinien schon gehört und hoffe auf einen, der nach deutschen Richtlinien prüft:)
Gruß Günter
 
Mankba

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Habe ich gerade gefunden, Quelle Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e. V.:
"Radabdeckungen
Zulässige Radabdeckungen nach § 36a StVZO und Richtlinie 78/549 EWG Wie beim Thema "Mischbereifung" so muss auch beim Thema "Radabdeckungen" eine Diskrepanz zwischen nationaler und europäischer Gesetzgebung festgestellt werden. Auch bei Radabdeckungen ist wahlweise die Anwendung nationalen Rechts (§ 36a StVZO) oder europäischen Rechts (Richtlinie 78/549 EWG) möglich.
Diese augenblickliche Gesetzeslage bedeutet aber nicht, dass ein amtlich anerkannter Sachverständiger an einer Technischen Prüfstelle im Rahmen der Begutachtung (Änderungsabnahme bzw. Ein- oder Ausbauabnahme nach § 19 bzw. 21 StVZO) diese willkürlich anwenden kann. Wenn die Radabdeckungen entweder den Vorschriften nach § 36a StVZO oder der Richtlinie 78/549 EWG entsprechen, ist die Abnahme positiv zu entscheiden. Im Einzelnen stellen sich diese Vorschriften wie folgt dar:
1. Radabdeckungen nach § 36a (StVZO) Aufgaben: Hinreichende Abdeckung der Räder
Fahrzeugzustand bei Erfüllung der Anforderung: Leeres Fahrzeug und Geradeausstellung aller gelenkten RäderAusführung: Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten, auch mehrteilig
Abmessungen: - Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben - Laufflächenbreite - der äußere Rand der Abdeckung muss möglichst weit seitlich heruntergezogen sein - vordere und hintere Kante der Abdeckung dürfen bis 150 mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie enden Der Begriff Laufflächenbreite wird in der Praxis sehr unterschiedlich interpretiert, da er eben hier nicht genau beschrieben wird. Wir empfehlen daher die Anwendung des Begriffs "Hauptprofil" für Laufflächenbreite, der in § 36 (2), Abs. 2 StVZO eindeutig definiert ist: "...als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, das etwa ¾ der Laufflächenbreite einnimmt."
vordere und hintere Kante der Abdeckung dürfen bis 150 mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie enden."

Also sieht doch ganz gut aus, oder?
Gruß Günter
 
Mankba

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Hawkeye schrieb:
eben ;-) hast du eigentlich die Schutzgitter für die Rückleuchten auch eingetragen? Gab doch auch mal ne Diskussion drüber?
Jetzt hast Du mich erwischt:), aber damit bin ich schon mindestens dreimal beim TÜV gewesen und wurden nie beanstandet. Da sie nicht die Leuchtflächen abdecken, oder die Abstrahlwinkel verändern sehe ich da auch nicht das große Problem (Verlust der Betriebserlaubnis usw). Schreib mir jetzt bitte nicht etwas anderes:).
Gruß Günter
Außerdem kann ich die im Notfall vor Ort schnell abschrauben.
 
Hawkeye

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das will ich sehen das du die vor Ort mal eben schnell abschraubst hatte ich auch 10 Jahre dran waren dann nur verrottet und hatte ständig Mauseprobleme.
Mir hat mal nen TÜVer gesagt das die Teile eigentlich wirklich eingetragen werden müssen damit bei einer Kontrolle durch die Rennleitung die wissen das die eben richtig sind und nicht wie du auch richtig schreibst irgendwas abdecken usw. ;-) hat es dann doch dabei belassen und übersehen. Gibt eben auch nette TÜVer ;-)
 
Mankba

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Trägt der TÜV die Gitter so ein, oder benötigt man vom Hersteller etwas (Teilegutachten)? Mit abbauen meinte ich, das geht leichter als Spurverbreiterungen usw., ich muss die Karre nicht aufbocken, Räder runter usw.. Habe Dienstag mit einer ortsansässigen Werkstatt einen Termin an der auch der TÜV anwesend ist, werde das ganze mal ansprechen.
Gruß Günter
 
Hawkeye

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wer fragt bekommt auch...
ich glaub dafür gibt nix entweder die sagen was oder nicht so wars bei mir notfalls wissen nen sondermodal gewesen von Jeep das ist originol ;-)
 
 
Mankba

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Das sieht dramatischer aus als es ist. Einen Zentimeter auf der einen Seite weg, den Zentimeter auf der anderen Seite dazu und schon passts. Mit einstellbarem Panhard oder selbst Bracket kein Problem.
War heute beim TÜV und wollte die Verbreiterung und die Schlussleuchtengitter eintragen lassen.
Alles kein Problem bis auf die Profilabdeckung. Gemessen nach Stvzo, d.h. Profilabdeckung bis auf 150mm
über Achsmitte (vorne und hinten) und das wird nicht erreicht. Schöne Schxxxx, keine Abnahme. Also schnell die erwähnten 7" Verbreiterungen bestellen. Aber zu früh gefreut, 7" sind 15,8 cm und somit das nächste Problem.
Abstand Fahrzeugaußenkante zur Beleuchtung nach Stvzo max. 400mm (ca. 270+178mm =448mm).
270mm ist das Maß von der Außenkante Leuchten bis Außenkante Blechkotflügel.
Also was tun? Dem Prüfer tat es selbst leid, aber er kann nicht anders. Universal-Verbreiterungen ankleben?
Sieht glaube ich nicht so prickelnd aus.
Einziger Trost, die Gitter müssen, nach Aussage Prüfer, nicht eingetragen werden. Begründung: 1. sie verändern nicht die Leuchtwinkel, schränken, da sie nicht über die Leuchtflächen gehen, auch die Leuchten sonst nicht ein, ändern weder das Abgasverhalten noch die Bauart usw., usw., also keine Abnahme nötig.
Gruß Günter
 
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Ach ja, und ganz wichtig, die Gitter sind auch nicht scharfkantig, spitz usw., also kann sich auch keiner daran unverhältnismäßig verletzen.
(O-Ton Prüfer)
Gruß Günter
 
Hawkeye

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erstaunlich frag drei Leute und du bekommt 3 Meinungen ;-)
 
 
raik

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Dir ist das passiert, was jedem mit einem höher gelegten Fahrzeug hätte passieren können. Ein Prüfer der es zu genau nimmt und exakt nachmisst. Lösung wäre. Andere Prüfstation -> anderer Prüfer, oder alternativ in eine spezialisierte Werkstatt fahren und dort durch den "Hausprüfer" die Eintragung erlangen. Das wird aber meist etwas mehr kosten.
 
Mankba

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Ich werde es einmal woanders, auch in einem anderen Ort, probieren, mal sehen was der sagt.
Gruß Günter
 
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"Aber zu früh gefreut, 7" sind 15,8 cm und somit das nächste Problem.
Abstand Fahrzeugaußenkante zur Beleuchtung nach Stvzo max. 400mm (ca. 270+178mm =448mm).
270mm ist das Maß von der Außenkante Leuchten bis Außenkante Blechkotflügel."

Das würde mich einmal interessieren, weil es unabhängig von Erhöhung, Spurverbreiterung und Bereifungsgröße ist.
Mit den 7" Kotflügelverbreiterungen komme ich immer über das Maß von 400mm und darf sie (aus Stvzo Sicht) nicht anbauen.
Gruß Günter
 

baxter

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such dir bloss ne andere prüfstelle...sonst schreiben die dir noch vor welche hose du zu tragen hast wenn du mit deinem tj rumfährst....
 

baxter

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und falls deine ,,umbauwünsche,,dann klappen darfst du dich nicht wundern wenn deine gesamte stoßstangen geschichte beanstandet wird......wie es jeep ausgeliefert hat und wie es jetzt auf deinen bildern zu sehen ist......
unterm strich.....kein tj ist wie der andere....komisch,is aber so....gehe nach dem motto ...spass kostet..hole dir für deine 31ziger die passende felge mit teilegutachten und schon hast du für die eintragung nicht bloss den olymp sondern noch einige andere die dir das eintragen dürfen,,,,,
und unterm strich...such dir mal nen tj mit orginal rädern und bereifung,messe mal nach und sage dann,ja hier ist alles mittig und ohne versatz...
 
Mankba

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Stoßstange, Bereifung, 2" Fahrwerk alles eingetragen. Fahre aber in der nächsten Woche zu einer anderen Prüfstelle, mal sehen was der sagt.
Da ich in den alten Bundesländern wohne, muss für solche Abnahmen ja zum TÜV. Warum das so ist (alte TÜV neue Dekra) wissen nur die Götter, oder die Bundeskanzlerin.
Gruß Günter
 

baxter

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jetzt wirds wirr...was fehlt den noch?bereifung eingetragen laut deiner aussage.......aber die felge nicht?
wo liegt denn nu der hase im pfeffer
 
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Wie in der Überschrift und im ersten Schreiben genannt, geht es um die Eintragung der 30mm Spurvebreiterung. Durch die Verbreiterung werden die Laufflächen der 265er Reifen nicht (nach Stvzo) genügend abgedeckt. Ohne die Verbreiterung ist alles ok, aber ich würde sie gerne dranlassen und nicht nur mit der 225er Winter-Bereifung.
Gruß Günter
 

baxter

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ah so....jetzt kommt wieder licht ins dunkle...aber unterm strich-manche wege der tüv prüfer sind nicht nachvollziehbar-
ist halt so....
deine räder die ja in etwa den 31-10.5 entsprechen war bei mir mit orginal verbreiterungen kein problem die eingetragen zu bekommen.
felge 8jx15 und teilegutachten mit im tg zugelassenen31zigern reifen und fertig..trotz einem geringen achsversatz wie auf deinen bilder zu sehen.
was ich damit sagen will ist......der ermessensspielraum der prüfer ist groß.es ist auch sehr von vorteil wenn du auf grund von abe oder teilegutachten nicht an den tüv gebunden bist sondern andere prüfstellen aufsuchen kannst.vielleicht liegt der hase ja beim tüv im pfeffer mit der,,einzellabnahme,,......
ein teilegutachten für irgendwas ist meines erachtens sein geld wert und du hast die wahl verschiedener prüfstellen....nach dem motto,viele wege führen nach rom
gruß baxter
 
 
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