Die Folien müssen, genau wie die komplette KFZ-Verglasung, eine Bauartgenehmigung haben und somit eine entsprechende Kennzeichnung.
Ohne Kennzeichnung keine Zulassung.
Scheibenfolien dürfen nur bis zum Scheibenrand und nicht unter den Scheibengummi gehen, somit besteht auch kein allzugroßer Einbruchschutz, da die Scheibe nach dem Bruch komplett entfernt werden kann.
Das ist auch der Hintergrund um im Falle eines Unfalles aus dem Fahrzeug herauszukommen.
mfg. tom