Overlander
Member
Wenn jemand Fragen dazu hat möge er sich einmal an den TÜV Nord in Essen wenden.
Die können haarklein erklären was sich zulassungstechnisch/-rechtlich ändert bei der aktuelle UN-ECE R51.03
Es ist vor allem das Verfahren (!!!) welches sich geändert hat im Rahmen der Lautstärkemessung.
Andere Eingangsgeschwindigkeit auf der Prüfbahn bzw. Gangzahl beim Durchbeschleunigen, Mikrofonabstand
et cetera..
Das heißt nicht das Klappenanlagen per se verboten sind. Jene wurden nämlich ursprünglich entwickelt
um das Stand-/Konstantfahrgeräusch zu reduzieren...
Und man sollte berücksichtigen das nach wie vor Fahrzeuge mit klappenanlagen NEU in den Markt kommen
wie Alfa Giulia Quadrifoglio, Abarth Spider, diverse Porsche usw.
Die können haarklein erklären was sich zulassungstechnisch/-rechtlich ändert bei der aktuelle UN-ECE R51.03
Es ist vor allem das Verfahren (!!!) welches sich geändert hat im Rahmen der Lautstärkemessung.
Andere Eingangsgeschwindigkeit auf der Prüfbahn bzw. Gangzahl beim Durchbeschleunigen, Mikrofonabstand
et cetera..
Das heißt nicht das Klappenanlagen per se verboten sind. Jene wurden nämlich ursprünglich entwickelt
um das Stand-/Konstantfahrgeräusch zu reduzieren...
Und man sollte berücksichtigen das nach wie vor Fahrzeuge mit klappenanlagen NEU in den Markt kommen
wie Alfa Giulia Quadrifoglio, Abarth Spider, diverse Porsche usw.