Oldscratty
Member
Ramon, danke für deine Aufklärung und Hinweise
In der Regel achte ich auf StVO-konforme Veränderungen. Bezüglich der von mir montierten nicht e-geprüften LED-Leuchten in den Rückfahrscheinwerfern ist mir das ´mal Ausnahmsweise sch****egal, da diese Leuchten immer nur kurzfristig bei Rückwärtsfahrten genutzt werden und somit im fließenden Verkehr weder Bedeutung noch Einfluss hat.
In der Regel achte ich auf StVO-konforme Veränderungen. Bezüglich der von mir montierten nicht e-geprüften LED-Leuchten in den Rückfahrscheinwerfern ist mir das ´mal Ausnahmsweise sch****egal, da diese Leuchten immer nur kurzfristig bei Rückwärtsfahrten genutzt werden und somit im fließenden Verkehr weder Bedeutung noch Einfluss hat.