in deiner Sprache "eingetragen"
Das bedeutet bei mir, was unter P 22. (+Anloge) drin steht und nicht was z.B. O1 +2 an Anhängelast angegeben ist. (in dem Fall ja nix)
Ja mit ABE (gabs bei Autos wie wir fahren zur Entstehungszeit nicht) ist der Fall klar wenn der Wert O1 größer als der Wert im ABE ist darf man das was im ABE steht ziehen (nicht mehr).
Ist der Wert von O1 kleiner als im ABE, gilt der kleinere Wert als max zulässig.
Ausnahme es wird unter p22 die Kuplung mit Hersteller, Typ und Daten eingetragen + zusätzliche Änderung auf O1 bezogen. Mögliche Auflastungen wie Federn, Dämpfer usw. evtl. nötig)
Zur Zeit unserer Kisten gabs keine ABE zur AHK sondern Teilegutachten und der TÜV musste den korekten Anbau prüfen, danach Zulassung...Eintrag in die Papiere.
Fand ich zwar umständlicher, aber wenn ich dran denk, dass jeder einfach eine AHK dranmurkst und fahren darf frag ich mich warum dann z.B. irgendwelche Pillepalle Teile eine Begutachtung brauchen
Zum Thema Bella: offensichtlich wurde es aus Schlamperei oder ähnlichen Gründen vergessen als das Auto nach D kam und die 1. Zulassung bekam. (unter P O1+2)
Sie hat ja die AHK nicht erst angebaut sondern war schon dran und jetzt erst ist es jemanden aufgefallen.
zum Thema AHK gibt es viele Sachen und wenn Inport noch dazu kommt wird es richtig lustig wenn einer
der Schreiberlinge versagt hat und man es nicht gleich bemerkt.
Warum AHK eintragen (TÜV Abnahme zur Kontrolle)
Gab viele Autos, da mussten zusätzliche Löcher gebohrt werden um eine AHK dran machen zu können.
Zum Teil in den Rahmen.
z.B. Granada Kombi, 4 große Löcher durch den Längsträger bohren, Hülsen renbauen Teile verschrauben usw. da war nix mit Plug & Play, kein Google, nur Zettel und lesen + Anbauen, selbst Elektrik musste zum Teil selbst gebastelt werden.
schluß jetzt, die wird es sicher hinbekommen, Daten hat sie genug und eigentlich ist das die sache vom TÜV + Zulassungsstelle (gegen Euro)
ABE AHK kaufen nützt auch nix wenn unter O1+2 nix drin steht...........
so bin raus