UweG
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Eine Auflaufbremse ist keine aktive Bremse. Aktiv ist z.b. eine Druckluftbremse.lebch schrieb:
Was bedeutet "aktive Bremse"
Gemäss STVO gilt Achslast + Stützlast = zulässiges Gesamtgewicht <= 3.5t
Die EU-Richtlinie 2007/46/EG spricht von einer technischen zulässigen Gesamtmasse (M) welche vom Hersteller definiert wird und diese Masse kann eben höher sein als 3.5t, z.B. 3.65t wie bei verschiedenen Herstellern von Anhängern (Trailern).
Die 3.65t ergeben sich weil 150kg eine gängige Stützlast bei verschiedenen PKW Herstellern ist (3.5t + 150kg = 3.65t).
Bei der EU Richtlinie 2007/46/EG und deren Verordnung 1230/2012 zählt die Stützlast nicht zur Anhängelast. Daher kann die tatsächliche Gesamtmasse grösser sein als 3.5t.
Jetzt ist noch die Frage, kann ein Anhänger mit einer Gesamtmasse von z.B. 3.65t eine Auflaufbremse haben?
Ja, denn so ein Anhänger (Tandemtrailer) gilt als Zentralachsenanhänger und gehört gemäss EU Richtlinie 2007/46/EG in die Fahrzeugklasse O2. Wiederum in der Richtlinie 71/320/EWG ist definiert, dass Anhänger der Fahrzeugklasse O2 eine Betriebsbremsanlage haben müssen, Auflaufbremse ist auch erlaubt.
Puh .... soviel Paragraphen
So, und wenn jemand also seine Anhängerlast korrekt und legal ausgereizt hat (z.B. eben 3.65t), dann muss er nur noch schauen dass er auch den richtigen Führerschein hat!
VG Uwe