Anhängelast 3,6 V6

Diskutiere Anhängelast 3,6 V6 im Grand Cherokee WK2 Forum Forum im Bereich Grand Cherokee / Commander Forum; Kann mir jemand sagen ob man die erhöhen kann und wenn ja auf wieviel?
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rolopolo

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Kann mir jemand sagen ob man die erhöhen kann und wenn ja auf wieviel?
 
Bodo XJ

Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
:idea1: ... schau Dich mal bei den Anbietern der verschiedenen AHK-Systeme um.
Über JEEP kommt man da kaum weiter.
 

rolopolo

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Laut Rameder dürfen dann alle 3,5t ziehen, was aber nicht zu den Werksangaben passt.Laut Zulassung bei meinem 2268kg +113 KG Stützlast.
Was sind das denn für "krumme" Werte.
 

seemen28

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rolopolo schrieb:
Laut Rameder dürfen dann alle 3,5t ziehen, was aber nicht zu den Werksangaben passt.Laut Zulassung bei meinem 2268kg +113 KG Stützlast.
Was sind das denn für "krumme" Werte.
 
Die AHK sind für 3,5t ausgelegt. Gezogen werden darf aber nur die eingetragene Anhängelast.
 

rolopolo

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Normalerweise kann man die Fahrzeuge doch auf eine Anhängelast gem , des zulässigen Gesamtgewichtes erhöhen In diesem Fall also 2.949kg. Hat das schon mal jemand gemacht?
 

evolo

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Gibt es neuigkeiten hierzu? Ich überlege mir anstelle eines Commander einen Granny zu kaufen. 3,6 V6 klingt generell interressant aber die Anhängelast wurde dann für den Diesel sprechen. Ist der 3,6 Gasfest und wie verträgt er das mit schweren (immer 3,5to.) Anhängern?
 

UweG

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evolo schrieb:
Gibt es neuigkeiten hierzu? Ich überlege mir anstelle eines Commander einen Granny zu kaufen. 3,6 V6 klingt generell interressant aber die Anhängelast wurde dann für den Diesel sprechen. Ist der 3,6 Gasfest und wie verträgt er das mit schweren (immer 3,5to.) Anhängern?
In meinen Augen spricht der Anhänger mit 3,5 t immer für Diesel oder V8 !

Bei 3,5 t Anhänger den Benziner dann im Falle des Ziehens nicht auf Gas.

Sonst scheint Gas ja gut zu funktionieren, sofern der Umrüster was taugt. Nur Tanken, finde ich, nervt, beim Bezahlen freut's dann wieder. Wie lange ist der Gaspreis noch steuervergünstigt? Bis 2017? Was hört man zu einer Verlängerung ?

VG Uwe
 

evolo

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Dann wird es wohl ein Diesel werden. Gasauto´s hatte ich schon einige. Ram Hemi 2x, Ford F150 5,4, ML500, diverse Volvos. Nie Probleme damit gehabt. Im moment habe ich einen Pajero 3,2 D-ID. Der ist aber verkauft, jetzt brauche ich Ersatz. Beim Commander gefällt mir die Farbgestalltung innen nicht. Grau und Beige geht nicht mit Arbeitskleidung da sieht man zu schnell was drauf und Braun ist nicht mein Ding.
 
Der 2011er hat ja 3500 + 175kg
 
Ich werde dann mal die Kaufberatung studieren...
 
Guten Rutsch!
 

UweG

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Kleine Korrektur: 3500 KG ist max , keine Stützlast dazurechnenden !
Die ist schon enthalten. Es sei den du hast einen aktive Bremse verbaut.
VG und ein gutes Neues Uwe 
 
 
z1100st

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Die Stützlast hat nichts mit der Anhängelast zu tun. Sind zwei völlig unabhängige Faktoren.


Gruß Thorsten
 

evolo

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Frohes neues!
Die diskusion hatten wir bereits im Commander Forum hier. Es gilt nach neuer EU-Verordnung die Tatsächliche Achslast. Wenn der Anhänger z.b. 3650KG Zulässiges Gesamtgewicht hat  und du 150kg Stützlast ausnutzt kannst du 3500kg ziehen.
 

UweG

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evolo schrieb:
Frohes neues!
Die diskusion hatten wir bereits im Commander Forum hier. Es gilt nach neuer EU-Verordnung die Tatsächliche Achslast. Wenn der Anhänger z.b. 3650KG Zulässiges Gesamtgewicht hat  und du 150kg Stützlast ausnutzt kannst du 3500kg ziehen.
Auch von mir ein gutes Neues!

Afaik stimmt deine Aussage nur insoweit, als sie 3,5 t nicht überschreitet. Alles was darüber ist benötigt eine aktive Bremse!
VG Uwe
 

susiq

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UweG schrieb:
Auch von mir ein gutes Neues!

Afaik stimmt deine Aussage nur insoweit, als sie 3,5 t nicht überschreitet. Alles was darüber ist benötigt eine aktive Bremse!
VG Uwe
 
quaderer

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Gas wird auch nach 2018 steuerbegünstigt sein.

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susiq

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Da hab ich wohl den falschen Knopf gedrückt. Ich wollte eigentlich gar nichts schreiben oder kopieren, sorry uwe.
 

evolo

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rolopolo schrieb:
Normalerweise kann man die Fahrzeuge doch auf eine Anhängelast gem , des zulässigen Gesamtgewichtes erhöhen In diesem Fall also 2.949kg. Hat das schon mal jemand gemacht?
 
Die Granny´s sind doch Fahrzeugklasse M1G also kann man eigentlich das 1,5 des ZGG ziehen.
 
Wiki sagt:
 
Klasse M1G:
Geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen).

Geländefahrzeuge M1G müssen mindestens folgende Ausstattung nachweisen:
  • eine Vorderachse und eine Hinterachse haben, die gleichzeitig oder getrennt angetrieben werden können;
  • mindestens eine Differenzialsperre oder eine Einrichtung, die ähnliche Wirkung gewährleistet;
  • als Einzelfahrzeug ohne Anhänger müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können oder dieses muss durch eine Berechnung nachweislich sein.
Außerdem müssen mindestens fünf von folgenden sechs Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Überhangwinkel vorne – mind. 25 Grad;
  • Überhangwinkel hinten – mind. 20 Grad;
  • Rampenwinkel – mind. 20 Grad;
  • Bodenfreiheit vorne – 180 mm;
  • Bodenfreiheit hinten – 180 mm;
  • Bodenfreiheit zwischen den Achsen – 200 mm.
Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 Tonnen.
 

UweG

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evolo schrieb:
 
Die Granny´s sind doch Fahrzeugklasse M1G also kann man eigentlich das 1,5 des ZGG ziehen.
 
Wiki sagt:
 
Klasse M1G:
Geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen).

Geländefahrzeuge M1G müssen mindestens folgende Ausstattung nachweisen:
  • eine Vorderachse und eine Hinterachse haben, die gleichzeitig oder getrennt angetrieben werden können;
  • mindestens eine Differenzialsperre oder eine Einrichtung, die ähnliche Wirkung gewährleistet;
  • als Einzelfahrzeug ohne Anhänger müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können oder dieses muss durch eine Berechnung nachweislich sein.
Außerdem müssen mindestens fünf von folgenden sechs Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Überhangwinkel vorne mind. 25 Grad;
  • Überhangwinkel hinten mind. 20 Grad;
  • Rampenwinkel mind. 20 Grad;
  • Bodenfreiheit vorne 180 mm;
  • Bodenfreiheit hinten 180 mm;
  • Bodenfreiheit zwischen den Achsen 200 mm.
Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 Tonnen.
Der Summit und der SRT sind keine Geländewagen sondern PKW Kombi. Deshalb auch eine Anhängelast nur in Höhe des zul. GGw. Es sind aufgrund der anderen Front/Heckschürze die Bedingungen für den Geländewagen nicht erfüllt.
Beim 3,6L Penta könnten die 30% Steigung ein Hindernissgrund für die 3,5 t AHL sein, das vermute ich aber nur.
VG Uwe
 
lebch

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UweG schrieb:
Kleine Korrektur: 3500 KG ist max , keine Stützlast dazurechnenden !
Die ist schon enthalten. Es sei den du hast einen aktive Bremse verbaut.
UweG schrieb:
Afaik stimmt deine Aussage nur insoweit, als sie 3,5 t nicht überschreitet. Alles was darüber ist benötigt eine aktive Bremse!
 
evolo schrieb:
Die diskusion hatten wir bereits im Commander Forum hier. Es gilt nach neuer EU-Verordnung die Tatsächliche Achslast. Wenn der Anhänger z.b. 3650KG Zulässiges Gesamtgewicht hat  und du 150kg Stützlast ausnutzt kannst du 3500kg ziehen.
 
 
Was bedeutet "aktive Bremse" :ohwell:
 
Gemäss STVO gilt Achslast + Stützlast = zulässiges Gesamtgewicht <= 3.5t
 
Die EU-Richtlinie 2007/46/EG spricht von einer technischen zulässigen Gesamtmasse (M) welche vom Hersteller definiert wird und diese Masse kann eben höher sein als 3.5t, z.B. 3.65t wie bei verschiedenen Herstellern von Anhängern (Trailern).
Die 3.65t ergeben sich weil 150kg eine gängige Stützlast bei verschiedenen PKW Herstellern ist (3.5t + 150kg = 3.65t).
 
Bei der EU Richtlinie 2007/46/EG und deren Verordnung 1230/2012 zählt die Stützlast nicht zur Anhängelast. Daher kann die tatsächliche Gesamtmasse grösser sein als 3.5t.
 
Jetzt ist noch die Frage, kann ein Anhänger mit einer Gesamtmasse von z.B. 3.65t eine Auflaufbremse haben? :hmmm:
 
Ja, denn so ein Anhänger (Tandemtrailer) gilt als Zentralachsenanhänger und gehört gemäss EU Richtlinie 2007/46/EG in die Fahrzeugklasse O2. Wiederum in der Richtlinie 71/320/EWG ist definiert, dass Anhänger der Fahrzeugklasse O2 eine Betriebsbremsanlage haben müssen, Auflaufbremse ist auch erlaubt.
 
Puh .... soviel Paragraphen :deal:
 
So, und wenn jemand also seine Anhängerlast korrekt und legal ausgereizt hat (z.B. eben 3.65t), dann muss er nur noch schauen dass er auch den richtigen Führerschein hat! :smilewinkgrin:
 
 

mantascheich

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Ich denke der Anhänger hat max. nur 3,5t Gesamt. Die 150kg Stützlast drücken ja auf die AHK und nicht auf die Achsen des Anhängers.
 
 
Meine persöhnliche Meinung aus den Paragraphen gelesen.
 
MfG
 
 
 
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