Dr._Seltsam
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Die Abdeckung des Knie-Airbags hat sich plötzlich gelöst, ohne dass es eine Airbag-Auslösung gab. Der Wagen ist ein US-Import als "Salvage Title", also ein reparierter Unfallwagen. Dabei hat man wohl die Abdeckung seinerzeit einfach mit Heißkleber wieder angebracht.
Gegenüber der Werkstatt (keine Jeep-Vertragswerkstatt) habe ich wie folgt argumentiert:
und darum gebeten, die Instandsetzung nach den Vorgaben des Herstellers vorzunehmen. Falls dies nicht erfolge, solle die Lösung mit dem TÜV abgestimmt und von ihm abgenommen werden.Die werksseitige Reißnaht ist exakt so ausgelegt, dass sie sich in einer bestimmten Art und Weise öffnet, damit sich der Airbag dahinter in der gewünschten Weise und Geschwindigkeit entfalten kann, ohne dass der Insasse in unnötiger Weise gefährdet wird. Wird irgendetwas an der Reißnaht verändert, und sei es nur dass sie verklebt wird, ändert sich das Ansprechverhalten des Airbags. Zudem besteht die Gefahr, dass abgelöste Teile des Heißklebers wie ein Geschoss durch die Gegend fliegen. Diese Bastelei ist m.E. eine unzulässige Modifikation des Airbag-Systems und nicht fachgerecht.
Die Werkstatt teilt mit, der TÜV-Prüfer habe auf Anfrage erklärt, das weder zu prüfen noch abzunehmen. Die Werkstatt schlägt vor, Plastikschweißpunkte zu setzen, die im Falle einer Auslösung des Airbags einfach brechen würden.
Weiss jemand, wie die vorschriftsmäßige Lösung aussieht? Man wird ja in solchen Fällen wohl nicht das komplette Cockpit wechseln.
Wie soll man sich jetzt verhalten? Die Werkstatt auf ihre Haftung hinweisen und machen lassen? Oder doch nochmal selbst mit dem TÜV Kontakt aufnehmen?